§ 61 - Bebauungspläne: Bebauungsplan Nr. 0174-06 Bahnhofsareal Teil Nord; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im November 2015 beschloss der Gemeinderat einstimmig, der Empfehlung des Preisgerichts im städtebaulichen Wettbewerb für das Bahnhofsareal zu folgen und beauftragte die Verwaltung, die Entwicklung des Areals auf Grundlage der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit von K9 Architekten aus Freiburg fortzuführen und die erforderlichen fach- und bauleitplanerischen Schritte einzuleiten. Am 27.04.2016 wurde im Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bahnhofsareal Schwäbisch Hall“ gefasst, dessen Geltungsbereich die Flächen südlich und nördlich der Bahngleise umfasste.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange vom 23.12.2016 bis 31.01.2017 wurde am 11.10.2017 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal“ in die Bereiche „Teil Süd“ und "Teil Nord“zu teilen, da im Laufe der Bearbeitung und nach der frühzeitigen Beteiligung deutlich wurde, dass insbesondere die Planung der Unterführung und die notwendigen Abstimmungen mit der Deutschen Bahn AG, aber auch der endgültige Städtebau im Teilbereich Nord zusätzliche Zeit erfordern.

Für den Bebauungsplan „Bahnhofsareal Teil Süd“ wurde am 16.05.2018 der Satzungs­beschluss gefasst, für dessen 1. Änderung am 07.10.2020. Für einen weiteren Teilbereich „Bahnhofsareal Unterführung“ fasste der Gemeinderat am 13.11.2019 den Satzungs­beschluss. Nach wie vor läuft ein Genehmigungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt für den südlichen Teil der Unterführung, der auf Bahngelände liegt.

Im Teilbereich Nord wurde die Bebauung mit öffentlicher und privater Tiefgarage zwischen den Bahngleisen und der Steinbacher Straße im Rahmen einer städtebaulichen Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses weiterentwickelt. Das Gebäudeensemble über der Tiefgarage wurde von neun auf sechs Baukörper reduziert, so dass es sich besser in die vorhandene Situation einpasst. Der östliche ehemalige Güterschuppen soll als identitätsstiftendes Element erhalten bleiben. Am 04.12.2019 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 174 - 06 „Bahnhofsareal Teil Nord“ auf Grundlage des überarbeiteten städtebaulichen Entwurfs des Büros K9 Architekten Freiburg vom 25.11.2019 fortzuführen (28 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen). Gegenstand des vorliegenden Beschlusses zur Offenlage ist der Bebauungsplanentwurf vom 10.02.2021.

Die im Rahmen der o. g. frühzeitigen Beteiligung für den Bereich Bahnhofsareal Teil Nord relevanten Stellungnahmen wurden in den Entwurf übernommen (Anlage 10). Es handelt sich vor allem um Aussagen bzgl. des Eingriffs in den mit Gehölz bestandenen Böschungsbereich zwischen der Steinbacher Straße und der Straße am Bahnhof. Aus diesem Grund wurde für den Teilbereich Nord ein eigenständiger Umweltbericht erstellt (Anlage 5) und die speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen (Anlage 6) aktualisiert.

Am 05.11.2020 wandte sich die Baumschutzgruppe Schwäbisch Hall mit einem offenen Brief an die Mitglieder des Gemeinderats betreffend des Erhalts der Bäume und des Grüngürtels am Bahnhof/Steinbacher Straße und der Bitte um Neubewertung und Änderung des Bebauungsplans. Mit Schreiben vom 07.12.2020 wurde der Stadtverwaltung das Ergebnis einer online-Petition bzw. Unterschriftenaktion der Baumschutzgruppe gegen die Abholzung der Bahnhofsböschung übergeben. Die Petition wurde bis zum 30.11.2020 von 1615 Personen unterzeichnet, darunter 935 Personen aus Schwäbisch Hall. Formal gingen die vorgetragenen Belange außerhalb der im Baugesetzbuch BauGB vorgesehenen Beteiligungsschritte im Bebauungsplanverfahren ein. Auf die anstehende öffentliche Auslegung und die nachfolgende Abwägung wird verwiesen, dennoch soll im Rahmen einer Zwischenabwägung auf die der Petition zugrundeliegenden Argumente eingegangen werden (Anlage 12).

Gemeinderat und Verwaltung sind davon überzeugt, dass sich die Planung städtebaulich einfügt und eine angemessene, belebte Stadtadresse mit multimodalem Mobilitätsknoten geschaffen wird, die dem Bahnhof Schwäbisch Hall seinen angestammten Stellenwert zurückgibt. Unter Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen wird dem Vorhaben deshalb ein deutlich höherer Stellenwert zuerkannt.

Das vorliegende Boden- und Altlastenmanagement von BIG, Heilbronn 05.01.2018, die Geräuschimmissionsprognose von rw bauphysik, Schwäbisch Hall 29.01.2021 und die Starkregenuntersuchung von Fichtner Water & Transportation GmbH, Stuttgart 05.02.2021 sind ebenfalls in den Bebauungsplan und den Umweltbericht eingeflossen und als Anlagen in den Bebauungsplan aufgenommen (Anlagen 7, 8 + 9).

Eine Liste der vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen liegt bei (Anlage 11).

Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Pandemie soll die anstehende Offenlage anhand des Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041) § 3 über das Internet erfolgen. Die Öffentlichkeit ohne Internetanschluss kann nach Terminvereinbarung die Unterlagen bei der Stadt Schwäbisch Hall einsehen und ihre Anregungen und Bedenken vorbringen.

Anlagen:
Anlage 1: Städtebaulicher Entwurf, K9, Freiburg, Sommer 2019
Anlage 2: Entwurf Planteil Bebauungsplan Nr. 0174-06 „Bahnhofsareal Teil Nord“, Büro Baldauf, Stuttgart, 10.02.2021
Anlage 3: Entwurf des Textteil mit örtlichen Bauvorschriften Bebauungsplan Nr. 0174- 06 „Bahnhofsareal Teil Nord“, Büro Baldauf, Stuttgart, 10.02.2021
Anlage 4: Entwurf der Begründung Bebauungsplan Nr. 0174-06 „Bahnhofsareal Teil Nord“, Büro Baldauf, Stuttgart, 10.02.2021
Anlage 5: Umweltbericht, Ingenieurbüro Blaser, Esslingen vom 10.02.2021
Anlage 6: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Ingenieurbüro Blaser, Esslingen vom 10.02.2021
Anlage 7: Altlasten- und Baugrundmanagement, BIG, Heilbronn vom 05.01.2018
Anlage 8: Geräuschimmissionsprognose, rw bauphysik, Schwäbisch Hall vom 29.01.2021
Anlage 9: Starkregenuntersuchung, Fichtner Water & Transportation GmbH, Stuttgart vom 05.02.2021
Anlage 10: Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung, Büro Baldauf, Stuttgart vom 10.02.2021
Anlage 11: Liste der umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Büro Baldauf, Stuttgart, 10.02.2021
Anlage 12: Abwägungstabelle zur Petition "Rettet die Bäume am Haller Bahnhof", 2020

neue Anlage: Präsentation

 

Erster Bürgermeister Klink schließt an seine Ausführungen im Bau- und Planungsausschuss vom 10.03.2021 an und stellt anhand einer Präsentation den von der Verwaltung bereits überplanten städtebaulichen Entwurf des Areals dem Alternativvorschlag vom Umweltzentrum (Präsentation Seite 3) gegenüber. Im städtebaulichen Entwurf entfällt die Böschung zur Steinbacher Straße und wird zwischen Tiefgarage und Gleisanlagen durch einen Feldgehölzstreifen ersetzt, der den Grünflächenverbund auf östlicher und westlicher Seite damit erhalte. Diese bauliche Umsetzung ermögliche eine ausreichende Belichtung und Belüftung der Tiefgarage. Im unteren Bereich sind auf ebener Fläche Baumbepflanzungen vorgesehen. Würde die steile Böschung erhalten bleiben, entstünde mit dem Alter der vorhandenen Bäume ein Verkehrssicherungsproblem.Der wesentliche Unterschied zwischen dem städtischen Entwurf und dem Alternativvorschlag sei der Wegfall des Biergartens als Bestandteil der Bahnhofsnutzung. Die dort befindlichen Linden müssten einem Kreisverkehr als Buswendeschleife weichen. Der städtische Entwurf sieht dagegen den Mobilitätsverbund auf Höhe der Steinbacher Straße vor, so erhielte auch die Katharinenvorstadt, das Behördenzentrum, das Kino und das Neue Globe einen direkten Anschluss an den ÖPNV.

- Stadträtin Koch verlässt um 19.51 Uhr den Sitzungssaal -

Stadträtin Jörg-Unfried bedankt sich für die Präsentation, hält jedoch die kurze Befassung mit dem Alternativvorschlag für unzureichend. Die Fraktion sehe den wesentlichen Erhalt der Bahnhofsböschung für sehr erstrebenswert. Die Verwaltung wird gebeten, sich vor Beschlussfassung ernsthaft und ergebnisoffen mit dem Alternativvorschlag auseinander zu setzen. Es wird eine nochmalige Beratung gewünscht. Dem derzeitigen Entwurf wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugestimmt.

- Stadtrat Schorpp verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadtrat Lindner empfindet die Gegenüberstellung der städtischen Planung und des Alternativvorschlages als sehr aufschlussreich. Die Fraktion stehe hinter dem städtischen Entwurf, eine Verschiebung der Abstimmung werde kritisch gesehen.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht das weitere Verfahren und die Auswirkungen bei einer weiteren Verschiebung des Projektes. Es würden sich Verzögerungen um Jahre ergeben, wenn aufgrund von umfassenden Änderungswünschen das gesamte Bebauungsplanverfahren neu aufgerollt werden müsste.

- Stadtrat Schorpp nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadtrat Sakelllariou verdeutlicht, dass die städtische Planung Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs sei. Es wird dafür plädiert, im vorgegebenen Verfahren zu bleiben, den Bebauungsplan zu beschließen und die Einwendungen, die sich durch die Offenlage ergeben, detailliert abzuarbeiten und ggf. nachzusteuern. Es stelle sich zudem die Frage, was die Böschung am Bahnhofsareal erhaltenswerter mache als die vielen Bäume, die in den Steinbrüchen zur Biotopschaffung abgeholzt worden seien. Hier werde durch das Wohnen in Stadthäusern innerstädtische Lebensqualität und eine erhebliche Verbesserung des ÖPNV geschaffen.

Stadtrat Baumann macht mit Worten von Erstem Bürgermeister Klink „Stadtumbau ist mit Eingriffen und Übergangsperioden verbunden, die mehrere Jahre dauern“ deutlich, dass für städtebauliche Entwicklungen eine Akzeptanz für diese Übergangsperioden notwendig sei. Der Blick für das Endergebnis werde verloren. Schwäbisch Hall sei eine grüne Stadt, alle Wohnsiedlungen seien nach Jahren ihres Entstehens wunderbar begrünt.
Auch sei zu erwähnen, dass die im Alternativvorschlag vorgestellt Tiefgaragenbauweise nicht mehr zeitgemäß und wirtschaftlich sei.

Stadtrat Dr. Döring fragt, ob vorstellbar wäre, auf das dem Alternativvorschlag beigefügtem Schreiben vom Umweltzentrum bezüglich der aufgeführten zehn Punkte zu antworten bzw. zu verdeutlichen, was Berücksichtigung finden könne und was nicht.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass dies Absicht der Verwaltung sei. Das Bebauungsplanverfahren solle fortgesetzt werden und die vor förmlichem Verfahrensbeginn eingegangenen Einwendungen des Umweltzentrums werden im Rahmen der einmonatigen öffentlichen Auslegung abgewägt und beantwortet. Aktuell bestehe nur ein unverbindlicher Diskurs.

Erster Bürgermeister Klink verdeutlicht als Leiter der Bauverwaltung, dass die künftige Bewältigung von Bebauungsplanverfahren mit Sorge betrachtet werde, wenn Stellungnahmen außerhalb des Verfahrens in dieser Intensität bearbeitet werden sollen.
Der Städtebau als Grundlage des Bebauungsplanverfahrens wurde bereits im November 2019 (§ 277, öffentlich) beschlossen. Zwei Tage vor der Vorberatung im Ausschuss sei die Eingabe vom Umweltzentrum gemacht worden, sie werde ernst genommen, jedoch in die Durchführung eines gesetzlichen Verfahrens eingebunden, welches es nicht zu Unrecht gebe.

- Stadtrat Gehrke verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadträtin Herrmann bedankt sich für die schnelle Reaktion auf den Alternativvorschlag und hält den von Stadträtin Jörg-Unfrieg gemachten Vorschlag einer erneuten Beratung vor Einstieg in das förmliche Verfahren für einfacher.

Stadtrat Waller gibt hinsichtlich der Verkehrssicherheit zu Bedenken, dass ein Großteil des Gehölzbestandes der bestehenden Böschung am Bahnhofsareal in fünf bis 15 Jahren verjüngt werden müsste. Das Grün verschwinde dann genauso wie bei den vorgesehenen Baumaßnahmen. Wichtig sei, nach der Bebauung auf die angedachte Durchgrünung zu achten.

- Stadtrat Gehrke nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadträtin Herrmann entgegnet, dass sich das in der Böschung befindliche Gehölz selbst erhalte und für das neue Quartier eine klimarelevante Bedeutung haben werde.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass kein Wunsch zur weiteren Aussprache besteht und stellt die Beschlussanträge zur Abstimmung.

Beschluss:

  1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Abwägungstabellen (Anlage 10 und Anlage 12) beschieden.

  1. A) Bebauungsplan Nr. 0174-06 „Bahnhofsareal Teil Nord“
    Der B-Plan Nr. 0174-06 „Bahnhofsareal Teil Nord“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros Baldauf, Stuttgart im M 1:500 vom 10.02.2021 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird zusammen mit dem Büro mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

    B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0174-06 „Bahnhofsareal Teil Nord“
    Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Büro Baldauf, Stuttgart, vom 10.02.2021. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bahnhofsareal Teil Nord. Die Verwaltung wird zusammen mit dem Büro mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

    Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

         (18 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

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