§ 277 - Bebauungsplan Nr. 0174-05 Bahnhofsareal Unterführung; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 15.07.2019 (§ 179) die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 0174-05 "Bahnhofsareal Unterführung", bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, jeweils vom 01.07.2019, beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 26.07.2019 veröffentlicht.
Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 05.08.2019 bis einschließlich 13.09.2019 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 02.08.2019.
Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben.
Mit den Stellungnahmen wurden abschließend betrachtet keine Einwände oder Bedenken gegen den Bebauungsplan hervorgebracht, die eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich machen. Die Anregung des Eisenbahnbundesamtes wurde im Rahmen einer redaktionellen Änderung der Begründung übernommen, weshalb Planteil, Begründung und Textteil das neue Datum 17.09.2019 tragen. Alle anderen Anlagen behalten ihre bisherige Datierung. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 7).
Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 0174-05 Zeichnerischer Teil im Maßstab 1:500, Stand 17.09.2019, (Baldauf Architekten Stadtplaner)
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 0174-05 Begründung, Stand 17.09.2019, (Baldauf Architekten Stadtplaner)
Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 0174-05 Textteil, Stand 17.09.2019, (Baldauf Architekten Stadtplaner)
Anlage 4: Umweltbericht, Stand 01.07.2019 (G.i.V., Stuttgart)
incl. Anlagen 4.1: Legende
4.2: Biotope
4.3: Boden
4.4: Maßnahmen
Anlage 5: Geräuschimmissionsprognose für BP-Bahnhofsareal, rw bauphysik, Stand 17.04.2018
Anlage 6: Schalltechnische Stellungnahme_Nahverkehrsknoten SHA, rw bauphysik, Stand 01.07.2019
Anlage 7: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB, Stand 17.09.2019
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
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Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 7 beschieden.
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A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0174-05 „Bahnhofsareal Unterführung“
Der Bebauungsplan Nr. 0174-05 „Bahnhofsareal Unterführung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro Baldauf Architekten Stadtplaner, Stuttgart, im M 1:500, vom 17.09.2019, mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Bahnhofsareal Unterführung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Bahnhofsareal Unterführung“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büros Baldauf Architekten Stadtplaner, Stuttgart, vom 17.09.2019. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0174-05/01 „Bahnhofsareal Unterführung“.
Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(29 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)