§ 161 - Bebauungsplan Breiteichstraße/Fässlesbrunnen; hier: Neubau Mehrfamilienhäuser „Am Fässlesbrunnen“; a) Bewertung der Stellungnahme der Öffentlichkeit/ Behörden und Satzungsbeschluss; b) Realisierung der Bauvorhaben „Preisgünstiges Wohnen“ sowie „Altersgerechtes Wohnen“ im Baugebiet „Fässlesbrunnen“ (öffentlich)
Sachvortrag:
Sachvortrag zu a)
Für die geplante Änderung des Bebauungsplans an der Breiteichstraße/Fässlesbrunnen (zuvor Keckenweg) wurde bereits ausführlich, letztmalig im BPA vom 31.03.2014 sowie im Gemeinderat am 02.04.2014, berichtet. Die Motivation der GWG (bzw. der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist) Mietwohnungen in zwei Mehrfamilienhäusern mit 37 WE im mittleren und unteren Preissegment anzubieten wurde dabei ausführlich dargestellt.
Mit der Planung aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 „Am Fässlesbrunnen“ wird den Vorgaben „zum schonenden Umgang mit Grund und Boden“ entsprochen.
Die im direkten Anschluss an die Heimbachsiedlung geplanten drei kleineren Mehrfamilienhäuser (als ETW) sind in ihrer Bauweise der umliegenden Bebauung ähnlich, sie weisen eine ausgereifte Geländeplanung und Planung der Höhenentwicklung auf und fügen sich damit harmonisch in die vorhandene Bebauung ein. Diese Gebäude sind darüber hinaus in ihrer Ausrichtung und Dachneigung an die bestehende Bebauung angeglichen.
Die Gebäudetypologie beschränkt sich dabei im östlichen Bereich auf zweigeschossige Mehrfamilienhäuser, sowie dreigeschossige Mehrfamilienhäuser im westlichen Bereich des Plangebiets. Alle Mehrfamilienhäuser werden in offener Bauweise hergestellt.
Der Bebauungsplanentwurf lag vom 23.04.2014 bis 23.05.2014 öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert. Aufgrund des beschleunigten Verfahrens nach §13 a BauGB (< 2 Hektar) konnte von der Umweltprüfung abgesehen werden. Allerdings wurde eine umfangreiche artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit Prüfung der Verbotstatbestände und integriertem Grünordnungsplan durch das Ingenieur-Büro Blaser, Esslingen, erstellt.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen bis 23.05.2014 zahlreiche Einwendungen ein. Am 20.05.2014 haben sich die Anwohnerinnen und Anwohner zum vorliegenden Projekt geäußert. Der Abwägungsvorschlag (siehe Anlage) beinhaltet alle Einwendungen, obwohl sich viele nicht auf das Planungsgebiet beziehen.
Der Vorhabenträger hat den Trägern der öffentlichen Belange über die gesetzliche Frist (bis 23.05.14) hinaus 14 Tage Verlängerung für die Bearbeitung der Stellungnahmen gewährt. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange liegen Stellungnahmen des Regionalverband Heilbronn-Franken, welcher „das Vorhaben … aufgrund seines Nachverdichtungscharakters grundsätzlich begrüßt“ und des Regierungspräsidiums, welches „die Nachverdichtungsmaßnahmen ebenfalls …grundsätzlich begrüßt..“ vor. Die weiteren Stellungnahmen bzw. Einwendungen der Träger öffentlicher Belange sind im Abwägungsvorschlag (siehe Anlage 3) ebenfalls vollständig berücksichtigt. Sämtliche Höhenlinien und Kubaturen wurden entsprechend den Vorberatungen des Bebauungsplanentwurfs übernommen.
Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan vom 03.04.14
Anlage 2: Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 (Stand 30.06.14, wie öffentlich ausgelegt)
Anlage 3: Abwägung der Stellungnahmen und Einwendungen
Anlage 4: Textteil zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0191-03/03
Sachvortrag zu b)
Die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH soll für die Hospitalstiftung zwei Mehrfamilienhäuser im Baugebiet „Fässlesbrunnen“ errichten.
Ein Gebäude soll für preisgünstige Vermietungszwecke (in den Anlagen als Haus 2 gekennzeichnet) und das zweite Gebäude als altersgerechtes Wohnheim (in den Anlagen als Haus 1 gekennzeichnet) gebaut werden.
Nachfolgend die Grunddaten zu den geplanten Immobilien (siehe auch Anlage 5. Kostenschätzung):
|
„Preisgünstiges Wohnen“ |
„Altersgerechtes Wohnen“ |
Anzahl der Wohnungen |
14 |
23 |
vermietbare Fläche in m² |
794,20 |
1123,63 |
Grund- und Boden (unerschlossen) |
94.000,00 € |
142.000,00 € |
Kostenschätzung Erschließung |
165.000,00 € |
243.000,00 € |
Kostenschätzung Gebäude |
1.581.000,00 € |
2.326.000,00 € |
Kostenschätzung Außenanlagen |
90.000,00 € |
210.000,00 € |
Gesamtkosten incl. Nebenkosten |
1.930.000,00 € |
2.921.000,00 € |
Für die Realisierung der Maßnahmen wurden im Haushalt folgende Beträge veranschlagt bzw. in der Mittelfristigen Finanzplanung folgende Beträge geplant:
|
„Preisgünstiges Wohnen“ |
„Altersgerechtes Wohnen“ |
Haushalt 2014 |
952.000,00 € |
0,00 € |
MiFi-Planung 2015 |
952.000,00 € |
1.190.000,00 € |
MiFi-Planung 2016 |
0,00 € |
1.190.000,00 € |
Gesamt |
1.904.000,00 € |
2.380.000,00 € |
Der Grunderwerb soll für beide Vorhaben noch im laufenden Haushaltsjahr erfolgen. Auch die Erschließung beider Grundstücksteile soll im Wesentlichen 2014 abgeschlossen sein. In diesem Jahr soll zudem mit der Errichtung des Gebäudes „Preisgünstiges Wohnen“ begonnen werden.
Für die Maßnahmen betreffend der Immobilie „Preisgünstiges Wohnen“ stehen im Haushalt 2014 ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Für den Grunderwerb und Erschließungsmaßnahmen betreffend der Immobilie „Altersgerechtes Wohnen“ müssen im Haushaltsjahr 2014 Haushaltsmittel in Höhe von 385.000,00 € außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Restmittel für die Realisierung der Gesamtmaßnahmen müssen in den Folgejahren die notwendigen Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
Für die Finanzierung der Investitionen wurden im Haushalt die Aufnahmen von Förderdarlehen veranschlagt. Nach intensiven Recherchen musste die Verwaltung feststellen, dass es weder Landes- noch Bundesunterstützung für die vorgesehenen Maßnahmen gibt.
Um die Wirtschaftlichkeit der Investitionen dennoch im erträglichen Rahmen gestalten zu können ist es vorgesehen, dass 80 % der Investitionssumme (3.880.800 €) durch ein städtisches Darlehen erfolgt. Die Zinsen von 1,3 % p.a. (Konditionen 10-Jährige Bundesanleihe) sollen fest für zehn Jahre vereinbart werden, die anfängliche Tilgung soll 2 % p.a. betragen.
Da in dem 2014-er Haushalt der Hospitalstiftung insgesamt nur 2.159.500 € an Kreditermächtigungen genehmigt sind, wovon 1.071.000 € für die Finanzierung der Neubaumaßnahme „Aschenhausweg 43“ vorgesehen ist, soll in 2014 zunächst ein Darlehensvertrag über 1.088.500 € abgeschlossen werden. In 2015 soll ein weiterer Vertrag über die benötigte Restsumme in Höhe von 2.792.300 € zu gleichen Konditionen abgeschlossen werden. Durch diese Vorgehensweise soll vermieden werden, dass für die Hospitalstiftung im 2014 ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden muss.
Das Darlehen soll entsprechend dem Baufortschritt abgerufen werden.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen in der Anlage gehen von folgenden Prämissen aus:
|
„Preisgünstiges Wohnen“ |
„Altersgerechtes Wohnen“ |
Miete pro m² und Monat (Erhöhung alle 3 Jahre um 3 %) |
6,00 € |
7,00 € |
Differenz zur Marktmiete |
1,50 € |
1,50 € |
Instandhaltung pro m² und Jahr ab dem vierten Jahr (Erhöhung alle 3 Jahre um 3 %) In den ersten drei Jahre nur Wartung |
8,00 € |
8,00 € |
Verwaltung/Leerstandsrisiko/ Betreuung der Instandhaltung |
15 % der Sollmiete im Rahmen der Globalvermietung an die GWG |
15 % der Sollmiete im Rahmen der Globalvermietung an die GWG |
Zinsen (Jahr 1-10) |
1,30 % |
1,30 % |
Zinsen (Jahr 11-30) |
3,50% |
3,50 % |
Abschreibungen Gebäude |
1,67 % |
1,67 % |
Abschreibungen Außenanlagen |
5,00 % |
5,00 % |
Die Investitionen werden unter der vorgenannten Prämissen zu einer durchschnittlichen Eigenkapitalverzinsung von -0,22 % (Preisgünstiges Wohnen) und 1,15 % (Altersgerechtes Wohnen) führen.
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Ansichten und Grundrisse Haus 2 (preisgünstiges Wohnen)
Anlage 3: Ansichten und Grundrisse Haus 1 (altersgerechtes Wohnen)
Anlage 4: Geländeschnitte
Anlage 5: Kostenschätzung
Anlage 6: Wirtschaftlichkeitsberechnung "Neubau preisgünstiges Wohnen"
Anlage 7: Wirtschaftlichkeitsberechnung "Neubau altersgerechtes Wohnen"
Oberbürgermeister Pelgrim verwahrt sich gegen die unangemessene Bezeichnung des qualitativ hochwertigen Baugebiets als Wohnsilos - solche Äußerungen wie auch Leserbriefe gehen komplett am Gemeinwohl vorbei.
GWG-Geschäftsführer Gieseke erläutert die Entwicklungsstufen anhand beigefügter Präsentation
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass die Einwände der Anwohnerschaft Gehör gefunden haben. Die Anzahl der Gebäude, die Grund- wie auch die Wohnfläche wurden entscheidend reduziert. Auch ist man in der Anwohnerschaft in der Frage der Erschließung entgegengekommen.
Beschluss:
B e s c h l u s s zu a):
I. Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 „Am Fässlesbrunnen":
A) Den von der Verwaltung für den Vorhabenträger vorgeschlagenen Abwägungen wird zugestimmt.
B) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 „Am Fässlesbrunnen" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §13a BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan gefertigt von Stadtlandingenieure für den Vorhabensträger GWG Schwäbisch Hall, im M 1: 500 vom 30.06.2014 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil und Begründung.
II. Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Am Fässlesbrunnen":
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Am Fässlesbrunnen" werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil mit Begründung des Büros Stadtlandingenieure vom 30.06.2014. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0191-03/03.
(24 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
B e s c h l u s s zu b):
- Der im Sachvortrag dargestellten Neubauvorhaben wird grundsätzlich zugestimmt
- Dem Abschluss eines Kreditvertrages mit der Stadt Schwäbisch Hall (Kreditgeber) über 1.088.300,00 € zu 1,3 % Zinsen und 2 % Tilgung jährlich wird zugestimmt. Die Zinsfestschreibung ist auf 10 Jahre begrenzt.
- Dem Abschluss eines Architektenvertrages mit dem Planungsbüro Kraft & Kraft über die Erbringung der Leistungsphasen 1-9 HOAI wird zugestimmt.
(26 Ja-Stimmen , 6 Enthaltungen)