§ 231 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2003 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:


  1. Haushaltsreden der Fraktionen und Gruppen
  2. Behandlung der Einwendungen
  3. Verabschiedung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe (Satzungsbeschluss)
  4. Kenntnisnahme von der Mittelfristigen Finanzplanung 2002 bis 2006

Dem Gemeinderat liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Stadt für 2003 sowie die Mittelfristige Finanzplanung 2002 - 2006 vor.

Der Haushaltsplan wurde am 23.10.2002, die Mittelfristige Finanzplanung sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Werkhof und Bestattungsunternehmen am 18.11.2002 eingebracht.

Beratungen haben am 24.10. (Gemeinderat - nichtöffentlich), 18.11. (Gemeinderat - öffentlich) und am 09.12.2002 (Gemeinderat - öffentlich) stattgefunden.

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans war vom 18. bis 26.11.2002 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Hiervon hat ein Bürger Gebrauch gemacht.

Bis zum 03.12.2002 konnten nach § 81 Abs. 1 Gemeindeordnung Einwendungen erhoben werden. Es ging eine Einwendung ein. Der Gemeinderat hat am 09.12.2002 einen förmlichen Beschluss darüber gefasst.

Die Anträge, Aufträge, Anfragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderats wurden von der Verwaltung mit Schreiben vom 28.11.2002 beantwortet.

Der Gemeinderat hat keine Änderungen zum Planentwurf beschlossen.

Anlage: Haushaltssatzung


Stadträtin Rabe für die CDU-Fraktion:

siehe Anlage

Stadtrat Vogt für die SPD-Fraktion:

siehe Anlage

Stadtrat H. Baumann für die FWV-Fraktion:

siehe Anlage

- Stadträtin Berroth ab 19.20 Uhr anwesend -

Stadtrat Neidhardt für die FDP-Fraktion:

siehe Anlage

Stadträtin Herrmann für die Gruppe der Grünen:

siehe Anlage


Beschluss:

  1. Die Haushaltssatzung 2003 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen;
  2. Zurückweisung der Einwendungen (s. GR 09.12.02; § 227).
  3. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Städtischer Werkhof wird wie folgt festgesetzt:
    • Erfolgsplan: Erträge mit 6.558.800 € Aufwendungen mit 6.558.800 €
    • Vermögensplan: in Einnahmen und Ausgaben mit 516.000 €
    • Kreditermächtigung: Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investitionen wird festgesetzt auf 175.000 €
    • Kassenkredite: Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €
  4. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Stadt Schwäbisch Hall wird wie folgt festgesetzt:
    • Erfolgsplan: Erträge mit 5.665.500 € Aufwendungen mit 5.772.350 €
    • Vermögensplan: in Einnahmen und Ausgaben mit 5.984.300 €
    • Kreditermächtigung: Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investitionen wird festgesetzt auf 3.594.300 €
    • Kassenkredite: Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 €
  5. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Städtisches Bestattungsinstitut Schwäbisch Hall wird wie folgt festgesetzt:
    • Erfolgsplan: Erträge mit 216.200 € Aufwendungen mit 210.120 € Überschuss mit 6.080 €
    • Vermögensplan: in Einnahmen und Ausgaben mit 21.240 €
    • Kassenkredite: Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 €
  6. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen - Kreditermächtigung - Kredite je nach Bedarf aufzunehmen.
  7. Die Mittelfristige Finanzplanung 2002 – 2006 wird zur Kenntnis genommen.

(einstimmig - 32 -)


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