§ 231/6 - Haushaltssatzung Stadt für 2003 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Haushaltssatzung
der Stadt Schwäbisch Hall
für das Haushaltsjahr 2003

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 745) hat der Gemeinderat am 18. Dezember 2002 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1.den Einnahmen und Ausgaben in
Höhe von je
davon
117.610.000 €
im Verwaltungshaushalt
im Vermögenshaushalt
85.050.000 €
32.560.000 €
2.dem Gesamtbetrag der vorges.
Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen
(Kreditermächtigung) von
0 €
3.dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen von
600.000 €
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf
festgesetzt
17.010.000 €
§ 3

Die Steuersätze werden festgesetzt

1.
a)
für die Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
400 v. H.
b)für die Grundstücke (Grundsteuer B)
auf der Steuermeßbeträge
400 v. H.
2.für die Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrag auf
der Steuermeßbeträge
390 v. H.

Schwäbisch Hall, 18. Dezember 2002

gez.

Hermann-Josef Pelgrim

Oberbürgermeister

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