29679419/meetingminutes/29679772/paragraph
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Für das Vorhaben der Bauherrengemeinschaft Lay und Holste-Lilie auf der nördlichen Teilfläche des Flurstückes 1000 der ehemaligen Baumwollspinnerei Held & Teufel an der Neumäuerstraße hat der Gemeinderat am [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/16301709/meetingminutes/25860890/paragraph 26.07.2017] die Änderung des Bebauungsplan „2. Änderung Neumäuerstraße“ Nr. 0121 – 02/01 beschlossen.</p> | Für das Vorhaben der Bauherrengemeinschaft Lay und Holste-Lilie auf der nördlichen Teilfläche des Flurstückes 1000 der ehemaligen Baumwollspinnerei Held & Teufel an der Neumäuerstraße hat der Gemeinderat am [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/16301709/meetingminutes/25860890/paragraph 26.07.2017] die Änderung des Bebauungsplan „2. Änderung Neumäuerstraße“ Nr. 0121 – 02/01 beschlossen.</p> | ||
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Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß den Abwägungsvorschlägen der Anlage 5 beschieden. Die Abwägungsvorschläge werden entsprechend übernommen.</li> | Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß den Abwägungsvorschlägen der Anlage 5 beschieden. Die Abwägungsvorschläge werden entsprechend übernommen.</li> | ||
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Aktuelle Version vom 26. März 2018, 14:02 Uhr
Sachvortrag:
- Stadtrat Waller verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -
Für das Vorhaben der Bauherrengemeinschaft Lay und Holste-Lilie auf der nördlichen Teilfläche des Flurstückes 1000 der ehemaligen Baumwollspinnerei Held & Teufel an der Neumäuerstraße hat der Gemeinderat am 26.07.2017 die Änderung des Bebauungsplan „2. Änderung Neumäuerstraße“ Nr. 0121 – 02/01 beschlossen.
Da es sich hierbei um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, wird das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Dadurch konnte direkt in den Verfahrensschritt der Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingestiegen werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 20.11.2017 bis 20.12.2017 durch Einsichtnahme während der Dienstzeit im Baurechtsamt der Stadt, Gymnasiumstraße 4 in 74523 Schwäbisch Hall. Dies wurde ortsüblich bekannt gemacht. Insgesamt 20 Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung vom 18.10.2017 bis 23.11.2017 um Stellungnahmen gebeten.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 16 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und keine Stellungnahme aus der Bevölkerung ein. Die Stellungnahmen wurden entgegengenommen und die darin enthaltenen Anregungen und Hinweise mit den zur Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgelegten Unterlagen abgeglichen. Die Tabelle mit den Abwägungsvorschlägen liegt bei (Anlage 5).
Im Wesentlichen werden Ergänzungen bei den artenschutzrechtlichen Vermeidungs-maßnahmen vorgenommen.
- V3 CEF Maßnahme Blindschleiche: Zum Schutz der Lebensräume im Bereich der südlichen Grundstücksgrenze und der planextern liegenden Natursteinmauer wird der temporär geplante Bauzaun in einen dauerhaften Zaun, der auch als Absturzsicherung dient, geändert. Um Verschattungseffekte möglicher Lebensräume zu vermeiden wird die vorhandene Feldhecke nur an der westlichen, nicht an der südlichen Grundstücksgrenze ergänzt. Das Planzgebot wird an der südlichen Grundstücksgrenze entfernt.
- Ergänzt wird die Maßnahme V4 Nistkästen Fledermäuse und Vögel: Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Bäume mit Baumhöhlen erhalten bleiben (V1 Erhalt Walnussbaum). Sollten dennoch Höhlenbäume gefällt werden müssen, werden diese vor der Fällung auf Fledermausbesatz untersucht, um die Tötung von Tieren zu vermeiden. In Ergänzung des Gutachtens zum Artenschutz werden für jede wegfallende Baumhöhle zwei Fledermauskästen und ein Meisenkasten an geeigneten Bäumen im lokalen Umfeld aufgehängt.
Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neumäuerstraße – Änderung Vogelholz“ wird vor dem Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen (vgl § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Der Durchführungsvertrag wird derzeit von dem Vorhabenträger in Abstimmung mit der Verwaltung vorbereitet und dem Gemeinderat als Tischvorlage im Bau- und Planungsausschuss vorgelegt, sodass ein Abschluss noch vor dem Satzungsbeschluss am 07.02.2018 erfolgen kann.
Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 0122-01 im Maßstab 1 : 500, Stand 03.01.2018 (KUHN Architekten)
Anlage 2: Textteil Stand 03.01.2018 (KUHN Architekten)
Anlage 3: Örtliche Bauvorschriften, Stand 14.08.2017 (KUHN Architekten)
Anlage 4: Begründung, Stand 14.08.2017 (KUHN Architekten)
Anlage 5: Abwägungstabelle
Anlage 6/1: Umweltbericht mit Grünordnungsplan, gundelfinger_traub, 23.05.17, ergänzt 02.01.18
Anlage 6/2: Umweltbericht mit Grünordnungsplan, gundelfinger_traub, 23.05.17, ergänzt 02.01.18
Anlage 7: Übersicht Änderungen Grünordnungsplan
Anlage 8: Vorhaben- und Erschließungsplan Maßstab 1 : 250, Stand 14.08.17, (KUHN Architekten)
Anlage 9: Durchführungsvertrag
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
a) Durchführungsvertrag
- Dem vom Vorhabenträger unterzeichnete Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger (Bauherrengemeinschaft Vogelholz vertreten durch Frau Elisabeth Lay) zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Neumäuerstraße – Änderung Vogelholz“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neumäuerstraße – Änderung Vogelholz“ Nr. 0122-01) wird zugestimmt.
(einstimmig -29)
b) Satzungsbeschluss
- Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß den Abwägungsvorschlägen der Anlage 5 beschieden. Die Abwägungsvorschläge werden entsprechend übernommen.
- Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neumäuerstraße – Änderung Vogelholz“ Nr. 0122-01 als Satzung. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro KUHN Architekten, im M 1:500 vom 03.01.2018 mit Textlichen Festsetzungen vom 03.01.2018. Es gilt die Begründung vom 14.08.2017 mit Umweltbericht mit Grünordnungsplan vom 23.05.2017, ergänzt 02.01.2018, sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 14.08.2017.
(einstimmig -29)