§ 171 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0122-01, „Neumäuerstraße – Änderung Vogelholz“; hier: Planungsermächtigung (öffentlich)
Sachvortrag:
Für die nördliche Teilfläche des Flurstückes 1000 der ehemaligen Baumwollspinnerei Held & Teufel an der Neumäuerstraße hat eine Bauherrengemeinschaft bei der Verwaltung angefragt, ob eine Bebauung durch eine Baugruppe denkbar wäre. Der derzeit rechtsgültige Bebauungsplan „2. Änderung Neumäuerstraße“ Nr. 0121 – 02/01 sieht dort derzeit zwei Baufenster für je ein Einzelgebäude bei eingeschossiger Bebauung vor.
Die Baugruppe möchte das Teilgrundstück (Fläche ca. 1735 qm) - angrenzend an einen privaten landwirtschaftlichen Weg, welcher von der Straße 'Vogelholz' abzweigt - intensiver bebauen als dies der derzeitige Bebauungsplan zulässt. Geplant sind drei Einzelbaukörper, die im Erdgeschoss miteinander verbunden sind. Insgesamt sollen 8 bis max. 12 Wohneinheiten entstehen. Die kleineren Wohneinheiten lassen sich dabei zu größeren Wohneinheiten verbinden, falls gewünscht. Es ist eine zweigeschossige Bebauung mit flach geneigten Satteldächern (20 ° - 25 °) geplant. Als gemeinschaftliche Flächen sind der Gartenbereich und die Terrasse im OG vorgesehen.
Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Bauherrengemeinschaft Elisabeth Lay aus Schwäbisch Hall und Heide und Harald Holste-Lilie aus Raboldshausen als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden.
Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung befürwortet und fügt sich hinsichtlich seiner Gebäudekubatur und Geschossigkeit in die Umgebung ein. In der rechtsgültigen 7D. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist das Plangebiet als Wohngebiet dargestellt.
Es wird empfohlen, dem als Anlage beigefügte Antrag der Bauherrengemeinschaft Lay und Holste-Lilie auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 07.06.2017, stattzugeben.
Die Bauherrengemeinschaft hat bereits das Architekturbüro Kuhn aus Schwäbisch Hall mit der Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die notwendigen Fachgutachter beauftragt.
Der Verkauf der Teilfläche lag dem VFA am 26.06.2017 zur Entscheidung vor.
Anlage 1: Antragsschreiben der Bauherrengemeinschaft Lay und Holste-Lilie vom 07.06.2017
Anlage 2: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 3: bisher rechtsgültiger Bebauungsplan Nr. 0121-02/01 „2. Änderung Neumäuerstraße“ rechtskräftig 25.06.1996
Anlage 4: Ansichten Osten und Westen, Entwurf Grundriss EG (KUHN Architekten)
Anlage 5: Ansicht Nord, Entwurf Grundriss OG (KUHN Architekten)
Anlage 6: Ansicht Süd, Entwurf Grundriss UG (KUHN Architekten)
Anlage 7: Beschreibung des Vorhabens (KUHN Architekten)
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Aussprachewunsch besteht.
Beschluss:
Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes § 12 BauGB
Dem Antrag der Bauherrengemeinschaft Elisabeth Lay aus Schwäbisch Hall und Heide und Harald Holste-Lilie aus Raboldshausen auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren, eingegangen vom 07.06.2017, wird stattgegeben.
(einstimmig -31)