§ 62 - Bebauungspläne: Bebauungsplan Nr. 0141-06 „Im Lehen“; hier: Abwägung der Auslegung Satzungsbeschluss nach § 13 a BauGB (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadtrat Preisendanz verlässt um 20.25 Uhr den Sitzungssaal -

 

Am 16.12.2020 (§ 243, öffentlich) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan Nr. 0141-06 „Im Lehen“ durchzuführen.

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 29.12.2020 bis einschließlich 03.02.2021 aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und gemäß Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041) § 3 über das Internet aus. Die Öffentlichkeit ohne Internetanschluss hatte die Möglichkeit, über Terminvereinbarung die Unterlagen bei der Stadt Schwäbisch Hall einzusehen und ihre Anregungen und Bedenken vorzubringen. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 29.12.2020.

Im Rahmen der Offenlage gingen von Seiten der Behörden und der Öffentlichkeit Stellungnahmen ein, welche im Folgenden mit ihrer Behandlung im Bebauungsplanverfahren zusammengefasst werden.

Von Seiten des Landratsamts nahm die Untere Naturschutzbehörde (UNB) zu dem artenschutzrechtlichen Maßnahmenkonzept Reptilien sowie zu dem erforderlichen Anbringen von Nistkästen und den Rodungs- und Abbrucharbeiten Stellung. Die von der UNB geforderte zeitnahe Erstellung des Reptilienzaunes und die Rückmeldungen hierzu sowie die Information der UNB über die Anbringung und Lage der Nistkästen erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung. Die Anregung ist im Bebauungsplan ausreichend durch textliche Festsetzungen und Hinweise hierzu berücksichtigt.

Auf Anregung der Unteren Forstbehörde werden die Waldflächen, auf denen eine Auflage zur Bewirtschaftung erforderlich und dinglich gesichert wird, im Bebauungsplan als Hinweis dargestellt. Die Höhere Forstbehörde verweist erneut auf die Einhaltung des erforderlichen Waldabstands bzw. der Notwendigkeit, bei Unterschreitung des Waldabstands eine geänderte Bewirtschaftungsform des angrenzenden Privatwaldes grundbuchrechtlich zu sichern. Der Anregung wurde entsprochen und entsprechende vertragliche Vereinbarungen bereits vorgenommen sowie eine notarielle Grundbucheintragung vorbereitet.

Das Regierungspräsidium als Raumordnungsbehörde begrüßt ausdrücklich die Überschreitung der Mindestbrutto-Wohndichte im Hinblick auf die Erforderlichkeit eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden.

Vom Umweltzentrum Kreis Schwäbisch Hall e.V. wird hingegen die hohe Dichte vor allem aus stadtklimatischer Sicht bemängelt. Die Durchgrünung sei unzureichend. Des Weiteren werden Bedenken gegen den Umgang mit dem Feuersalamander erhoben. Ersterem wird entgegnet, dass das Areal bereits bisher schon bebaut war und eine verdichtete Bauweise wertvolle Flächen im Außenbereich schont. Zudem werden zahlreiche Begrünungsmaßnahmen festgesetzt. Der Feuersalamander ist durch das mit dem Landratsamt abgestimmte Maßnahmenkonzept Reptilien erfasst. Laut Gutachter können die Bedenken zurückgewiesen werden.

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zwei Stellungnahmen ein. Zum einen wurde die Anregung vorgebracht, auf der als private Grünfläche festgesetzten Fläche Baumöglichkeiten festzusetzen. Dies ist aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zu Wald und Landschaftsschutzgebiet nicht möglich. Eine weitere Stellungnahme bezieht sich auf die im Plangebiet vorherrschenden Untergrundverhältnisse und äußert Bedenken, dass durch die Baumaßnahme Schäden an den Umgebungsbauten entstehen könnten. Für das Bauvorhaben wurde ein Bodengutachten erstellt, welches die Untergrund- und Versickerungssituation untersucht und als Grundlage für die Bauausführung dient. Im Bebauungsplan wird auf die Untergrundverhältnisse und das Gutachten verwiesen. Die Erfordernisse von Beweissicherungsverfahren wird in technischen DIN-Vorschriften ausreichend geregelt und ist nicht Sache des Bebauungsplans. Aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeit resultieren demnach keine Änderungen.

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden nicht erneut vorgebracht. Daher ist davon auszugehen, dass die vorgebrachten Themen im Entwurf zur Offenlage hinlänglich eingearbeitet wurden.

Der zum Satzungsbeschluss vorliegende Bebauungsplan wurde nach der Offenlage durch den zeichnerischen Hinweis des Waldbereichs mit Bewirtschaftungsauflagen ergänzt. Im Textteil wurde klarstellend aufgenommen, dass Garagengeschosse nicht als Vollgeschoss angerechnet werden. Dies dient der Klarstellung, dass die Vollgeschosszahlen, die bisher immer in den Ansichten und städtebaulichen Plänen dargestellt wurden und auch im Bebauungsplan festsetzt sind, sich auf die aufstehenden Gebäudekörper oberhalb des Sockelgeschosses beziehen. In der Begrünung wurde zudem die Ansicht Nordwest von der Klinge aus, Stadtquartier „Im Lehen“, Yonder – Architektur und Design, mit der Darstellung Nov. 2020 aktualisiert. Diese war bereits Teil der offen gelegten Unterlagen. Sonstige Änderungen wurden nicht vorgenommen, so dass der Stand vom 11.02.2021 zur Satzung beschlossen werden kann.

Die in den Anlagen beigefügten Unterlagen zum Satzungsbeschluss entsprechen im Grundsatz der Entwurfsfassung vom 13.11.2020. Der städtebauliche Entwurf wurde ebenfalls um die angepassten Ansichten ergänzt.

Anlagen:
Anlage 1: Planteil Bebauungsplan Nr. 0141-06 „Im Lehen“, Büro Baldauf, Stuttgart, 11.02.2021
Anlage 2: Textteil mit örtlichen Bauvorschriften Bebauungsplan Nr. 0141-06 „Im Lehen“, Büro Baldauf, Stuttgart, 11.02.2021
Anlage 3: Begründung Bebauungsplan Nr. 0141-06 „Im Lehen“, Büro Baldauf, Stuttgart, 11.02.2021
Anlage 4: Abwägungstabelle zur Zwischenabwägung – Frühzeitige Beteiligung, Büro Baldauf vom 13.11.2020
Anlage 5: Abwägungstabelle – Öffentliche Auslegung (Offenlage), Büro Baldauf vom 11.02.2021
Anlage 6: Städtebaulicher Entwurf „Im Lehen“, Yonder - Architektur und Design, Stuttgart und PEYKER Landschaftsarchitektur, Schönaich, Februar 2021
Anlage 7: Verkehrslärmprognose, rw bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Schwäbisch Hall vom 05.11.2020
Anlage 8: Geräuschimmissionsprognose, rw bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Schwäbisch Hall vom 29.04.2020
Anlage 9: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan Neues Stadtquartier Im Lehen, Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Obersulm, März 2020
Anlage 10: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan „Neues Stadtquartier Im Lehen“ im Gebiet der Stadt Schwäbisch Hall, der Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung Dieter Veile, Obersulm, September 2020
Anlage 11: Handlungsrahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte bzgl. Reptilien, Bebauung Gräterweg, Stadt Schwäbisch Hall, Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung Dieter Veile, Obersulm, September 2020
Anlage 12: Sachverständigengutachten Gutachten Nr. 202017, Erfassung und Einschätzung des Baumzustandes in Bezug zum Bauvorhaben Gräterweg, Schwäbisch Hall, ISB Urban Forestry, Weiden i.D.Opf., 19.03.2020
Anlage 13: Schwäbisch Hall, Stadtquartier „Im Lehen“, Baugrunduntersuchung mit Gründungsberatung, Büro für Ingenieurgeologie BFI ZEISER GmbH & Co. KG, Ellwangen, 11.05.2020
Anlage 14: Besonnungsstudie Baugebiet „Im Lehen“, ebök Planung und Entwicklung GmbH, Tübingern 12.11.2020
Anlage 15: Vorabzug Verkehrsplanung „Im Lehen“, IPE, Schwäbsich Hall, den 18.09.2020

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht. 

Beschluss:

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 4 und 5 beschieden.

  2. A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0141-06 „Im Lehen“
    Der Bebauungsplan Nr. 0141-06 „Im Lehen“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Büros Baldauf, Stuttgart, M 1:500 vom 11.02.2021 mit gleich lautend datierter Legende und Textteil.

    B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. Nr. 0141-06 „Im Lehen“
    Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0141-06 „Im Lehen“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Büros Baldauf, Stuttgart, M 1:500 vom 11.02.2021. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 0141-06 „Im Lehen“.     


Für beide Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

(26 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

 

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