§ 230 - Wiederaufbau Heimbacher Hof; hier: Entwurfsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

s. a. BPA 27.09.2021

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.05.2021 (BPA § 82, öffentlich) den Auftrag für die Planung des Wiederaufbaus der abgebrannten Scheune und den Umbau des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes vergeben. Das Architekturbüro Kuhn hat den Entwurf des Fachbereichs Planen und Bauen, der Grundlage für einen Antrag zur Förderung in 2020 war, weiterentwickelt.

In mehreren Gesprächen mit den Nutzern wurde die Planung soweit konkretisiert, dass nunmehr die Baugenehmigung eingereicht werden kann. Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt. Bis zur Sitzung werden auch die Kostenberechnungen des Büros vorliegen; diese werden nachgereicht.

Es ist geplant, die Bauleistungen für den Wiederaufbau über den Winter auszuschreiben, so dass im Frühjahr mit dieser Maßnahme begonnen werden kann. In dieser Zeit soll dann auch der Umbau des Bestandsgebäudes (Einbau der Werkstätten für Holz und Metall) geplant und ausgeschrieben werden. Das Ziel ist, dass beide Maßnahmen gleichzeitig dann im Innenausbau bearbeitet werden, so dass die Bauzeit auf ein Minimum beschränkt werden kann.

Ergänzung Gemeinderat:

Da zur Ladung der BPA-Sitzung noch keine Kosten genannt werden konnten, erfolgte die Vorstellung der aktuellen Kostenberechnung in der Sitzung selbst, die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf 4,4 Mio. €. Die Steigerungen gegenüber den ersten Ansätzen aus dem Jahr 2019 (2,839 Mio. €) und aus dem Jahr 2020 (3,065 Mio. €) resultieren zum einen aus den allgemeinen Preissteigerungen im Baubereich (2020 auf 2021: 13 % laut statistik-bw.de), im Speziellen auch im Holzbau („Konstruktionsvollholz verteuerte sich im Mai 2021 um 83,3 % im Vergleich zum Vorjahresmonat, Dachlatten um 45,7 % und Bauholz um 38,4 %“ aus: destatis.de) und in der Konkretisierung und Weiterentwicklung der Planung. Aus der KfW-Förderung sind Zuschüsse in Höhe von 354.000 € möglich. Die Kosten für die geplante Photovoltaikanlage sind im Haushalt 2023 zu berücksichtigen.

Anlagen:
Anlage 1: Plan Erdgeschoss, Stand 07.09.2021, KUHN ARCHITEKTEN
Anlage 2: Plan Ansicht Süd, Stand 07.09.2021, KUHN ARCHITEKTEN
Anlage 3: Präsentation
Anlage 4: Folgekostenaufstellung

Beschluss:

Dem Entwurf zum Wiederaufbau der abgebrannten Scheune des Heimbacher Hofs wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis die Ausschreibung durchzuführen und mit der Maßnahme zu starten. Die fehlenden Mittel in Höhe von 1,4 Mio. € werden im Haushalt 2022 bereitgestellt zusätzlich zu den in der mittelfristigen Finanzplanung bereits vorgesehenen Mittel in Höhe von 2,556 Mio. €. Der Sperrvermerk aus 2021 für die Mittel in Höhe von 500.000 € wird aufgehoben.
(einstimmig - 33)

Meine Werkzeuge