§ 124 - Zustimmung zu der Verfügung des Oberbürgermeisters vom 25.05.2020 betreffend der Verhängung von haushaltswirtschaftlichen Sperren gemäß § 29 GemHVO (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In der GR-Sitzung am 25.05.2020 (§ 91, nichtöffentlich) wurde der Gemeinderat über den Erlass von haushaltswirtschaftlichen Sperren im laufenden Haushaltsvollzug gemäß § 29 GemHVO durch eine Verfügung des Oberbürgermeisters informiert. Die verhängten Sperren dienen der Sicherung der Liquidität und führen bei den betroffenen Investitionsmaßnahmen zunächst zu einer temporären Verschiebung der Umsetzung. Die Entscheidungen, ob die Investitionsmaßnahmen auf Grund der coronabedingten Eintrübung der Finanzsituation der Stadt Schwäbisch Hall gestrichen oder längerfristig verschoben werden, können erst im Herbst im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt getroffen werden.

Die Bestätigung der verhängten Sperren, gegebenfalls mit Änderungen auf Grund von Mehrheitsentscheidungen des Gemeinderates, sollte in der Sitzung des Gemeinderates am 17.06.2020 erfolgen. Da aus den Reihen der Fraktionen und auch von der fraktionslosen Gemeinderätin Schumacher-Koelsch zahlreiche Änderungsanträge am Sitzungstag oder kurz davor gestellt wurden, wurde die Abstimmung auf den 22.07.2020 vertagt. Durch diese Vertagung sollte der Verwaltung die Möglichkeit eingeräumt werden, fundierte Stellungnahmen zu den Antragstellungen auszuarbeiten.

Nachfolgend die Stellungnahme der Verwaltung zu den eingereichten Änderungsanträgen:

A. Ergebnishaushalt (Anlage 1 der Verfügung vom 25.05.2020):

Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

1. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Sperre im Budget Hochbauunterhalt in Höhe von 100.000 € für die Sanierung der Toilettenanlage und Einbau einer Küche für Empfänge im Rathaus.

Stellungnahme der Verwaltung:

In den zwei Budgets der Hochbauunterhaltung (42110000 und 42119000) wurden bereits    pauschal 500.000 € gesperrt. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten 100.000 € für die Sanierung der Toilettenanlage und Einbau einer Küche für Empfänge im Rathaus sind Bestandteil der gesperrten Hochbauunterhaltungsmittel.

2. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Sperre im Budget 12 „Projektpartnerschaften Namibia“ in Höhe von 59.000 €.
    siehe auch: Antrag der FDP-Fraktion

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Budget wurden bereits 100.000 € gesperrt. Somit sind bereits 2/3 der ursprünglich vorhandenen Haushaltsmittel gesperrt.

Durch Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 09.07.2018 (§ 142, öffentlich) hat die Stadt die Schulpatenschaft für vier Kinder für den Besuch der Waldorfschule Windhoek für die Dauer des Schulbesuchs (8 Jahre) übernommen. Die Waldorf School Windhoek erhält bis zur Erreichung des Schulabschlusses der ausgewählten Kinder jährlich einen Zuschuss in Höhe von 13.400 €. Mit Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 16.09.2019 (§ 237, öffentlich) wurde der J.G. Van der Wath Secondary School Okahandja ein Zuschuss in Höhe von 12.500 € zur Beseitigung von Brandschäden zugesagt. Als Soforthilfe wurde ein Teilbetrag von 3.200 € ausbezahlt. Der Restbetrag sollte in drei weiteren Tranchen, gemäß des Baufortschritts, ausbezahlt werden. Um die hieraus resultierenden Verpflichtungen in 2020 und 2021 finanzieren zu können, sollten die noch vorhandenen Mittel in Höhe von 36.100 € nicht gesperrt werden.

Die Sperrung sämtlicher verfügbarer Mittel im Budget würde die vollständige Aufgabe des Engagements der Stadt in diesem Bereich bedeuten. Gerade in Zeiten einer pandemiebedingten Weltwirtschaftskrise wäre dies aus der Sicht der Verwaltung ein falsches Signal.

Anträge der FDP-Fraktion

3. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Sperre im Budget 11 „Fachbereich Zentrale Steuerung“, Haushaltsstelle: Produkt 11110000, Konto 42711000 „Tag der Demokratie“ in Höhe von 8.000 €

Stellungnahme der Verwaltung:

Die bisher eingegangenen Verpflichtungen zum Tag der Demokratie sowie Kosten für deren Verschiebung auf das Jahr 2021 umfassen ca. 4.000 €. Hierbei handelt es sich insbesondere um Ausgaben im Zusammenhang mit dem Besuch des ehemaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck. Die Veranstaltung wird im März 2021 stattfinden.

Die verbleibenden 4.000 € können mit einer Haushaltssperre versehen werden.

B. Finanzhaushalt: Investitionen (Anlage 2 der Verfügung vom 25.05.2020):

Prioritätensetzung aus Sicht der Verwaltung:

Oberste Prioritäten haben aus Sicht der Verwaltung Pflichtaufgaben sowie die Umsetzung bereits eingegangener vertraglicher Verpflichtungen.

Reihenfolge Hochbau / Priorität 1:

Schulen:
- Grundschule Steinbach (Bau Fluchttreppe im Herbst 2020)
- Ausweichquartier Gymnasium bei St. Michael (ehem. Schwendt-Areal)
- Gymnasium bei St. Michael
- Sanierung Schulzentrum West

Kindertageseinrichtungen:
- Elisabethenstraße, Gottwollshausen
- Naturkindergarten Wackershofen
- Erweiterung Bibersfeld
- Neubau St. Joseph

Verwaltung:
- Umbau Gymnasiumstraße - Säumarkt (ehemalige Notariate)
- Stadtbibliothek: Sanierung Holzlamellen

Soziales:
- Neubau Hospiz

Priorität 2:

- Sanierung Sporthalle Auwiese
- Heimbacher Hof
- Planungen Umbau Grundschule Hessental
- Erweiterung Kita Breitenstein
- Biergarten Unterwöhrd

Priorität 3:

- Hagenbachhallen, mit Ausnahme Maßnahmen im Rahmen der Brand- und Versammlungsstättenverordnung
- Grundschule Kreuzäcker (Ganztagsbetrieb mit Mensa)

Reihenfolge Tiefbau / Priorität 1:

- KVP Sonnenhof (Fertigstellung im Herbst)
- Lichtsignalanlage Westumgehung / Grohwiesenstraße
- Aufzugsanlage Agentur für Arbeit (Fertigstellung im Herbst)
- Obere Herrengasse, barrierefreier Ausbau
- Erschließung Waschwiesen (Baubeginn 8/2020)
- Neubau Lindachsteg
- Absenkung Salinenstraße (Henkersbrücke)
- Sanierung Ortsdurchfahrt Matheshörlebach
- Weilertunnel

Priorität 2

- Personenunterführung Bahnhof SHA
- Sanierung Ortsdurchfahrt Wackershofen (Maßnahme EB Abwasserbeseit. und STW)
- Sanierung Ortsdurchfahrt Tüngental (Maßnahme EB Abwasserbeseit. und STW)
- Pfarrer-Weiser-Weg (hängt an Sanierung Stuttgarter Straße durch RP)

Prorität 3

- Sanierung Limpurgbrücke
- Festplatz Jakobimarkt (Kocherwiesen in Steinbach)
- Außenbereich Hafenmarkt

Reihenfolge Stadtplanung / Priorität 1

- Renaturierung Kocher, Fischaufstiegsanlage
- Loughboroughweg (in Ausführung, Unterbrechung durch Renaturierung)
- Unterwöhrd Neugestaltung
- Bahnhof Hessental (vertraglich mit DB gebunden)

Priorität 2

- Reifenhofplatz
- Radabstellanlage mit Schließfächern (aus Jugendforum)
- Umsetzung Radwegekonzept

Priorität 3

- Umgestaltung Haalplatz
- Ackeranlagen
- Lesegarten
- Spielplatz Einkorn
- Buswartehäuschen

Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

4. Aufhebung der Sperre „Sanierung der Hagenbachhallen“ in Höhe von 6.300.000 €
    siehe auch: Antrag der FDP-Fraktion in Höhe von 200.000 € (Umschichtung der Mittel von der Maßnahme „Sporthalle Auwiese“)

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Bauzustand der Hagenbachhallen 2und 3 sind zum Zwecke des Schulsports vollkommen ausreichend. Lediglich die im Rahmen des Brandschutzes und Versammlungsstättenverordnung notwendigen Maßnahmen müssen in absehbarer Zeit umgesetzt werden (ca. 150.000 €). Aus Sicht der Verwaltung sollte es zur Sicherung der Liquidität bis zur Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt bei einer Haushaltssperre bleiben. Vor einer Sanierung der Hagenbachhallen wäre aus Sicht der Verwaltung die Instandsetzung der Auwiesensporthalle sinnhaft, um so zumindest in Teilbereichen eine Ausweichmöglichkeit für den Sportunterricht zu schaffen. Nachfolgend kann dann auch der Vereinssport darauf zurückgreifen. Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion sind daher abzulehnen.

5. Aufhebung der Sperre „Wiederaufbau Heimbacher Hof“ in Höhe von 1.600.000 €
    siehe auch: Antrag der SPD-Fraktion

Stellungnahme der Verwaltung:

In der Sitzung am 22.07.2019 (§ 204, öffentlich) hat der Gemeinderat einstimmig dem Wiederaufbau des abgebrannten Werkstattgebäudes zugestimmt. Die erforderlichen Mittel wurden im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt.

Die Planungen zum Wiederaufbau des Heimbacher Hofs sind so weit fortgeschritten, dass eine Ausschreibung und Beauftragung noch im laufenden Jahr möglich ist.

Die für den Werkstattbereich aufgestellten Container sind ein Provisorium, aber keine dauerhafte Lösung: sehr beengt, laut, im Winter kalt, im Sommer heiß, die Angebote sind begrenzt, Kooperationen mit Schulklassen sind schwer möglich. Allerdings können auch im jetzigen Zustand z. B. die Ferienangebote in den Sommerferien auf dem Gelände des Heimbacher Hofs stattfinden.

Die Versicherungsleistung aus dem Brandschaden in Höhe von 600.000 € ist zeitlich nicht befristet. Im Falle einer Neubebauung steht auch die Entscheidung einer weiteren Sanierung und Umnutzung der bestehenden Festscheune an, da sich die Situation für die Werkstätten nicht durch den Wiederaufbau des abgebrannten Gebäudes verändert. Angesichts dieser Doppelinvestition sollte aus Sicht der Verwaltung die Entscheidung im Rahmen der Gesamtentwicklung der Stadt und der Beschlussfassungen im Nachtrag zurückgestellt werden.

6. Aufhebung der Sperre „GS Kreuzäcker Ganztagesbetrieb mit Mensa“ in Höhe von 100.000 €

Stellungnahme der Verwaltung:

Die 100.000 € aus EÜT sind Planungsmittel; die Ausführung soll 2024 umgesetzt werden. Ein Sperrvermerk hat keine Auswirkung auf die Realisierung des Projekts, sofern die Mittel im DHH 2022/2023 wieder zur Verfügung gestellt werden. Für das laufende Jahr 2020 ist aus Kapazitätsgründen nicht mit einer Überplanung zu rechnen.

7. Aufhebung der Sperre „Umsetzung Radwegekonzept“ in Höhe von 250.000 €
    siehe auch: Antrag der FDP-Fraktion

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach Sperrung von 250.000 € sind weiterhin Haushaltsmittel im Umfang von 481.000 €  vorhanden. Für die zwei in der Programmanmeldung befindlichen Vorhaben (Steinbeisweg und Tüngentaler Straße) gibt es noch keine Förderbescheide. Mit den Baumaßnahmen ist deswegen in 2020 nicht zu rechnen. Planungsmittel sind somit noch ausreichend vorhanden.

8. Aufhebung der Sperre „Radabstellanlage“ in Höhe von 50.000 €
    siehe auch: Antrag der FDP-Fraktion

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FPD-Fraktion werden von der Verwaltung befürwortet.

9. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Sperre für „Zuschuss Freilichtspiele: Sichtschutzelemente Marktplatz“ in Höhe von 80.000 €

Stellungnahme der Verwaltung:

Die seit mehr als zehn Jahren bei den Freilichtspielen eingesetzten Sichtschutzelemente sind bereits seit längerem nur noch bedingt einsetzbar. Die Konstruktion aus Gitter und Planen unterliegt durch den häufigen Auf- und Abbau, durch sowie die regelmäßige Einlagerung sowie der Witterung einem ganz erheblichen Verschleiß. Vor allem hat die Sonneneinstrahlung die Kunststofffolien in der Substanz instabil werden lassen, sodass ein Austausch zwingend ist.

Die Freilichtspiele werden am 29. Juli mit dem Stück „Jedermann“ die Saison eröffnen. Die Bewirtschaftung der Mittel ist bereits erfolgt. Eine haushaltswirtschaftliche Sperre ist deshalb nicht mehr möglich.

10. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Sperre für „OD Matheshörlebach: Grundhafte Sanierung“ in Höhe von 313.000 €

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Maßnahme wurde bereits begonnen. Im August/September werden vorbereitende Arbeiten durchgeführt. Vorgesehen ist die Ausschreibung noch in diesem Jahr durchzuführen, damit in 2021 gebaut werden kann. Zudem gibt es kaufvertragliche Verpflichtungen.

11. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Sperre für „Absenkung der Salinenstraße“ in Höhe von 298.000 €

Stellungnahme der Verwaltung:

Da diese Maßnahme für die Erschließung der südlichen Altstadt von elementarer Bedeutung ist, sollte sie nicht in Frage gestellt werden. Das Ziel muss hier eine Umsetzung sein in 2021. Für die weitere Planung benötigt der Fachbereich Planen und Bauen Mittel in Höhe von ca. 50.000 €. Die verbleibenden Mittel können bis zu einer erneuten Vorstellung im Gemeinderat gesperrt werden.

Die Mittel für die Erneuerung und den Umbau der Kanalisation in diesem Bereich sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung vorgesehen.

12. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Sperre für „Neubau Lindachsteg“ in Höhe von 735.000 €
      siehe auch: Antrag der SPD-Fraktion (305.000 €)

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Maßnahme ist entsprechend der Beschlusslage im Gemeinderat bereits begonnen worden. Gutachten wurden erstellt. Planungsmittel in Höhe von ca. 206.000 € weitgehend bewirtschaftet. Aktuell erfolgen die letzten Abstimmungen mit der Freiraumplanung auf dem Unterwöhrd. Anschließend können die Ausschreibungsunterlagen erstellt werden. Im Falle einer Sanierung der Steinernen Stegs ist ohne den Neubau des Lindachstegs kein Betrieb des Neuen Globe und des Biergartens möglich. Auch ist die Notfallversorgung im Globe-Theater und im Biergarten ohne den Neubau des Lindachstegs nur eingeschränkt gewährleistet. Sanierungsmittel in Höhe von 480.000 € stehen zum Abruf bereit.

13. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Sperre für „Festplatz Jakobimarkt: Erneuerung“ in Höhe von 190.000 €
      siehe auch: Antrag der SPD-Fraktion

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Maßnahme hat aus der Sicht der Verwaltung keine hohe Priorität. Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion werden daher befürwortet.

14. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Sperre für„Aktivpark Ackeranlagen“ in Höhe von 28.000 €

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Baumaßnahme ist abgeschlossen und wird demnächst schlussgerechnet. Eine Sperre ist nicht mehr möglich.

Anträge der SPD-Fraktion

15. Aufhebung der Sperre „Bürgerhaus Tüngental“ in Höhe von 135.000 €

Stellungnahme der Verwaltung:

In 2020 werden die Mittel ohnehin nicht benötigt. Realistisch betrachtet ist erst ab 2024 mit einem Mittelabfluss zu rechnen. Vorher muss die Kinderkrippe aus dem sog. Neuen Schulhaus ausgegliedert und in einem Neubau untergebracht werden. Im Rahmen des im Herbst 2020 zu verabschiedenden Nachtragshaushaltes sollen daher Verpflichtungsermächtigungen gebildet werden.

Beschlussantrag:
Zur Sicherung der Liquidität schlägt die Verwaltung die Umwandlung des Haushaltsansatzes in eine Verpflichtungsermächtigung vor.

16. Aufhebung der Sperre „Sanierung Minigolfplatz“ in Höhe von 50.000 €

Stellungnahme der Verwaltung:

Aufgrund der Arbeitskapazitäten der Bauverwaltung sowie der Corona-Krise konnten keine Planungen für eine grundhafte Sanierung der Minigolfanlage bearbeitet werden. Notwendige Reparaturen, wie zum Beispiel bei der Stromversorgung, können mit Mitteln aus der Tiefbauunterhaltung durchgeführt werden. Für eine grundhafte Sanierung reichen die im Haushalt verankerten 50.000 € nicht aus.

17. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Sperre für „Allgemeiner Grundstückserwerb“ in Höhe von 750.000 €

Stellungnahme der Verwaltung:

Es gilt der Grundsatz „Grundstücke muss man kaufen, wenn sie am Markt sind." Wenn hierfür keine Mittel zur Verfügung stehen, können wir den seit Jahrzehnten erfolgreich praktizierten vorausschauenden Grunderwerb nicht mehr fortsetzen. Auch der für laufende und künftige Baumaßnahmen noch abzuwickelnde Grunderwerb wäre nicht mehr möglich, zum Beispiel OD Wackershofen, Arrondierung mit Sonnenhof e.V., Schulentwicklung Hessental und Bibersfeld. In vielen Fällen wie zum Beispiel beim Rückerwerb Erweiterungsbauplatz Augenklinik werden wir die Grundstücke wieder vermarkten oder weiterentwickeln und gleiche, meistens höhere Einnahmen generieren. Aufgrund der Hauptsatzung entscheidet bei jedem Grundstücksgeschäft der Gemeinderat. Somit liegt eine Bewirtschaftungsbefugnis seitens der Verwaltung nicht vor. Eine Haushaltssperre ist nicht erforderlich.

18. Zusätzliche pauschale haushaltswirtschaftliche Sperre für verschiedene Investitionen im Bereich der Feuerwehr in Höhe von 340.000 €

Stellungnahme der Verwaltung:

Die pauschale Kürzung der Investitionsmittel ist ohne Gefährdung der uneingeschränkten Einsatzfähigkeit der Feuerwehr nicht möglich. Bereits im Vorfeld der Haushaltseinbringung des Doppelhaushaltes 2020/2021 wurden im investiven Bereich 1.016.000 € und im Ergebnishaushalt 323.000 € gekürzt bzw. in die Folgejahre verschoben.

Darüber hinaus stehen die im Haushalt 2020 vorhandenen Mittel für Investitionsmaßnahmen unmittelbar vor der Bewirtschaftung bzw. werden schon bewirtschaftet.

19. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Sperre für „Turnhalle Auwiese“ in Höhe von 200.000 €
      siehe auch: Antrag der FDP-Fraktion

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Tennishalle Auwiese ist als Ausweichquartier für Hallensanierungen sinnvoll. Auch wenn die umfängliche Sanierung der Hagenbachhalle nicht sofort umgesetzt wird, gehen wir von einem mittelfristigen Bedarf aufgrund der wiederholten Reparaturnotwendigkeit des Daches von Halle 2 SZO aus (Wassereintritte bei Starkregen).

Bei einer langfristigen Verschiebung der Sanierung der Hagenbachhallen kann auch eine zeitlich abgestimmte Verschiebung der Sanierung der Auwiesenhalle erfolgen. Als Kaltlufthalle für Ballsport/Vereinssport im Winterhalbjahr wäre die Auwiesenhalle als weitere Sportfläche jedoch sinnvoll.

Anträge der FDP-Fraktion

20. Zusätzliche Sperre für „Stadtbibliothek: Ergänzung Möblierung u. Einrichtung einer Jugendecke“ in Höhe von 40.000 €

Stellungnahme der Verwaltung:

Im investiven Haushalt 2020 sind für die Stadtbibliothek 80.000 € eingestellt. Mit diesen Mitteln waren die folgenden Maßnahmen geplant: Neueinrichtung Kinderbibliothek mit dem Betrag von 76.330 €, Spielkonsole „Kuti“ mit 1.400 € sowie zwei Gruppenarbeitstische mit 2.250 € (diese wurden bereits 2019 angeschafft).

Der BSSK stimmte in seiner Sitzung am 11. März 2019 einer Neukonzeption der Kinderbibliothek zu. Dies war mit dem Auftrag verbunden, hierzu eine Kostenerhebung vorzunehmen. Ein Teilbetrag in Höhe von 40.000 € ist für die Neumöblierung nicht ausreichend. Der gesamte Betrag in Höhe von 80.000,00 € ist für die komplette Neuplanung und -möblierung der Kinderbibliothek erforderlich.

Die gegenwärtig in der Kinderbibliothek verwendeten Möbel wurden noch aus dem alten Gebäude übernommen und stammen überwiegend aus dem Jahr 1980. Sie sind mithin vierzig  Jahre alt und einer dauernden Verwendung - sprich Abnutzung - unterworfen gewesen.

Kinder und Jugendliche bilden, gemessen an ihren Anteil an der Gesamtausleihe, die wichtigste Zielgruppe. Der öffentliche Auftrag der Bibliothek lautet unter anderem: Leseförderung, Allgemeinwissen zugänglich machen, sowie Recherchekompetenz und digitale Kompetenz zu vermitteln.

21. Zusätzliche Sperre für „Ankauf von Kunstwerken“ in Höhe von 10.000 €

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Haushalt sind für den Ankauf von Kunstwerken 20.000 € eingestellt. 10.000 € sind hiervon mit Verfügung vom 22.05.2020 gesperrt worden. Es ist nicht beabsichtigt, die Mittel proaktiv zu bewirtschaften, aber falls damit einem Künstler aus einer corona-bedingten Notsituation geholfen werden kann, sollten hier noch Mittel zur Verfügung stehen.

22. Aufhebung der Sperre „Einkorn: Neubau Spielplatz“ in Höhe von 40.000 €

Stellungnahme der Verwaltung:

Wegen fehlenden Personalkapazitäten kann der Spielplatz Einkorn in 2020 nicht gebaut werden. Zudem wäre die vorgeschlagene Finanzausstattung in Höhe von 40.000 € für die Herstellung eines Spielplatzes nicht ausreichend. Über eine Neuveranschlagung der Maßnahme sollte im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt 2021 entschieden werden.

23. Zusätzliche Sperre für „Unterwöhrd: Neugestaltung Umfeld Globe“ in Höhe von 10.000 €

Stellungnahme der Verwaltung:

siehe Sitzungsvorlage 1. zu neue 83/20, GR 22.07.20, § 115

C. Nicht abstimmungsfähige Anträge bzw. zunächst haushaltsneutrale Anträge oder Anregungen

Anträge oder Anregungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

24. Angesichts stetig steigender Kosten und fragwürdiger Kosten/Nutzen Relation soll der Gemeinderat ein Moratorium für den Weilertunnel diskutieren

Stellungnahme der Verwaltung:

Der „Weilertunnel“ ist eine Maßnahme des Bundes. Die im Haushalt verankerten Mittel sind Bestandteil vertraglicher Verpflichtungen beziehungsweise gesetzlicher Verpflichtungen aus dem Bundesfernstraßengesetz.

25. Investitionen im Bereich von Bildung und Erziehung, im Bereich von Klimaschutz und Verkehrswende sollen nicht mit einem Sperrvermerk versehen werden. Die Finanzierung der Investitionen soll mit Kreditaufnahmen erfolgen

Stellungnahme der Verwaltung:

Kreditaufnahmen dürfen nur mit entsprechenden in der Haushaltssatzung enthaltenen Kreditermächtigungen getätigt werden. Solche Kreditermächtigungen sind in den jüngst verabschiedeten Haushaltssatzungen 2020/2021 nicht enthalten. Diese können erst im Herbst im Rahmen der Haushaltsberatungen zu den Nachtragshaushalten 2020 und 2021 veranschlagt und beschlossen werden.

Die Kreditfinanzierung von Investitionen setzt darüber hinaus die Erwirtschaftung eines Mindestzahlungsmittelüberschusses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe der im jeweiligen Haushaltsjahr fälligen Tilgungsleistungen voraus. Aus heutiger Sicht gehen wir für das Haushaltsjahr 2020 von einem negativen Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit in zweistelliger Millionenhöhe aus. Für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 geht die beschlossene Haushaltssatzung und die beschlossene mittelfristige Finanzplanung, auch ohne Berücksichtigung der Corona-Auswirkungen, durchgehend von negativen Cash-Flows aus der laufenden Verwaltungstätigkeit aus.

Bereits in der mittelfristigen Finanzplanung 2022-2024 ist eine Kreditaufnahme in Höhe  von 50 Mio. € vorgesehen. Bedingt durch die zu erwartenden Einnahmeneinbrüche in 2020 und Folgejahre müssen wir davon ausgehen, dass es in den Nachtragshaushalten 2020 und 2021 ebenfalls zur Veranschlagung von Kreditaufnahmen kommen wird. Damit kann die Finanzierung von priorisierten Investitionen abgesichert werden und die noch vorhandene Liquidität für die Schließung der Lücken im Bereich des Cash-Flows aus laufender Verwaltungstätigkeit verwendet werden.

Es gilt hierbei eine sorgfältige Priorisierung der Investitionen vorzunehmen. Eine vollständige Kreditfinanzierung aller Investitionen würde durch den damit einhergehenden Anstieg des Kapitaldienstes bereits mittelfristig zum Verlust der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt führen.

Antrag der Stadträtin Ellena Schumacher-Koelsch

26. Finanzielle Mittel für einzelne Aufwendungen, außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen, Baumaßnahmen, Investitionen, Schlüsselpositionen und Haushaltsübertragungen in Höhe von über 500 T€ werden bis zum Nachtragshaushalt mit einem Sperrvermerk versehen. Der Gemeinderat und die  Stadtverwaltung beschließen weitere Haushaltsvermerke bei der Beratung des Nachtragshaushaltes.

Die Antragstellerin führt in der Begründung ihres Antrags § 61 GemHVO als Rechtsgrundlage auf.

Stellungnahme der Verwaltung:

Gegenstand der Sitzungsvorlage ist die Beratung über die vom Oberbürgermeister verfügten haushaltswirtschaftlichen Sperren nach § 29 GemHVO.

„Die haushaltswirtschaftliche Sperre ist von der Sperrung einzelner Ansätze durch Sperrvermerk (Haushaltsvermerk nach § 61 Nr. 19) zu unterscheiden. Während die haushaltswirtschaftliche Sperre während des Haushaltsjahres im Rahmen des Haushaltsvollzugs erlassen wird, müssen Sperrvermerke bereits in der Haushaltssatzung selbst verfügt werden (§ 79 Abs. 2 letzter Satz GemO). Durch Sperrvermerke können zum Zeitpunkt der Haushaltsverabschiedung haushaltsrechtliche aufschiebende Bedingungen für den Haushaltsvollzug aufgestellt werden.“
Kommentar zu § 29 GemHVO-NKHR BW Ade, Klee,Metzing, Reif, Schindler, Adam, Weber, Feiß

Da die Haushaltsberatungen zum Haushalt 2020 abgeschlossen sind und die Haushaltssatzung 2020 bestandskräftig geworden ist, befinden wir uns somit im regulären Haushaltsvollzug. Haushaltsvermerke in Form von Sperrvermerken (§ 61 Nr. 19 GemHVO) sind somit nicht zulässig. Daher ist der Antrag nicht abstimmungsfähig.

Eine Umdeutung des Antrags auf Grundlage des § 29 GemHVO (haushaltswirtschaftliche Sperren im laufenden Haushaltsvollzug) ist ebenfalls nicht möglich, da die Antragstellung in diesem Fall zu unkonkret wäre.

Selbstverständlich steht es dem Gemeinderat zu, im Rahmen der Beratungen zum anstehenden Nachtragshaushalt, Haushaltsvermerke (Sperrvermerke nach § 61 Nr. 19 Gem-HVO) zu beschließen. Es handelt sich hierbei um ein gesetzlich verankertes Recht und bedarf daher keinen weiteren Beschluss, wie von der Antragstellerin gefordert.

Anlagen:
Anlage 1: Schreiben der FDP-Fraktion betreffend Einsetzen einer Haushaltsstrukturkommission
Anlage 2: Schreiben der SPD-Fraktion betreffend Nachtragshaushalt

 

Oberbürgermeister Pelgrim tätigt Ausführungen zur Sitzungsvorlage.

Stadträtin Herrmann bittet um Erläuterungen der Anträge durch die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder.

Oberbürgermeister Pelgrim sichert dies zu.

Stadtrat Baumann stellt namens seiner Fraktion den Geschäftsordnungsantrag, den Tagesordnungspunkt bis zu den Nachtragshaushaltsberatungen für das Jahre 2020 zu vertagen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung.

Beschluss:

a) Beschlussantrag der Verwaltung:

Die Verfügung des Oberbürgermeisters vom 25.05.2020 (§ 91, nichtöffentlich) betreffend der Verhängung von haushaltswirtschaftlichen Sperren nach § 29 GemHVO wird, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zu den im Sachvortrag beschriebenen Anträgen, zugestimmt.

Die Ausführungen der Verwaltung zu den nicht abstimmungsfähigen Anträgen sowie zu den zunächst haushaltsneutralen Anträgen und/oder Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

b) Geschäftsordnungsantrag der FWV-Gemeinderatsfraktion:

Vertagung dieses Tagesordnungspunktes bis zu den Beratungen über den Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020.
(19 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Somit wird dem Antrag entsprochen und der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen.

- Stadtrat Dr. Döring verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Im Nachgang weist Stadtrat Schorpp darauf hin, dass eine Schulsozialarbeiterin/ein Schulsozialarbeiter für die Grundschulen Bibersfeld und Rollhof nicht eingestellt worden sei. An beiden Schulen gebe es akuten Bedarf.

Oberbürgermeister Pelgrim sichert eine Prüfung des Sachverhaltes zu.

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