§ 222 - Bebauungspläne: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-05, Photovoltaikanlage - Alter Schießstand - Sulzdorf; hier: Behandlung der Stellungnahmen, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
- Stadträtin Herrmann nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -
- Stadtrat Baumann nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -
Die Firma Walter Energy GmbH & Co. KG in Jagstzell plant auf dem Grundstück der ehemaligen Schießanlage „York Range“ der amerikanischen Streitkräfte bei SHA-Sulzdorf die Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Hierbei handelt es sich um eine typische „Konversionsfläche“. Da sich das Areal zudem im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befindet, ist es laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als bevorzugter Standort für Freiflächenphotovoltaikanlagen zu betrachten.
Da Photovoltaikanlagen planungsrechtlich jedoch nicht privilegiert sind, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes Voraussetzung für deren Genehmigung. Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung am 07.02.2018 (§ 24) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen und – nach Vorberatung im Ortschaftsrat Sulzdorf am 06.02.2018 – dem Vorentwurf der Planung zugestimmt. Der Geltungsbereich des Vorentwurfs umfasste zu diesem Zeitpunkt das gesamte ca. 7,6 ha große Flurstück Nr. 3320 der Gemarkung Sulzdorf. Die Photovoltaikflächen umfassten ca. 3,8 ha (Anlage 12).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 16.02.2018 bis zum 02.03.2018 in Form einer öffentlichen Auslegung statt. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Die überwiegende Zahl der Behörden konnte der Planung grundsätzlich zustimmen. Jedoch gingen von der Unteren Naturschutzbehörde und vom Umweltzentrum Schwäbisch Hall erhebliche Bedenken wegen der Inanspruchnahme naturschutzfachlich wertvoller Flächen ein. In einem aus diesem Grund durchgeführten Abstimmungsgespräch am 26.03.2018 im Landratsamt Schwäbisch Hall wurde als Ergebnis festgehalten, dass sowohl die Photovoltaikfläche als auch der Geltungsbereich des Plans erheblich, auf nicht wesentlich mehr als einen Hektar zu reduzieren sind. Auf der Grundlage des damaligen Kenntnisstands wurde davon ausgegangen, dass mit der Überstellung der ehemaligen Schießbahn die geringsten naturschutzfachlichen Konflikte verbunden sein werden.
Gleichzeitig wurde festgelegt, dass umfangreiche Erhebungen (Anlagen 7, 8, 9 und 10) zur Ausstattung des Gebiets mit Pflanzen- und Tieren vorzunehmen sind. Diese Kartierungen wurden im unmittelbaren Anschluss bis Ende August durchgeführt. Da die wesentlichen Ergebnisse bereits Ende Juli vorlagen, wurden die Ergebnisse bei einem weiteren Termin am 24.07.2018 im Landratsamt besprochen.
Auf der ursprünglich überplanten Schießbahn wurde eine Vielzahl seltener Tier- und Pflanzenarten gefunden. Aus diesem Grund war die Fläche als wesentlich wertvoller einzustufen, als die Flachlandmähwiese im östlichen Teil auf dem gleichen Grundstück.
Als Konsequenz wurde der geplante Standort der Photovoltaikanlage innerhalb des Grundstücks im Konsens aller Besprechungsteilnehmer (untere Naturschutzbehörde, Landschaftserhaltungsverband, Umweltzentrum SHA, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bauherr, Planungsbüro, Feldökologen) nach Osten verlegt. Gleichzeitig wurde der Geltungsbereich auf die Fläche der Photovoltaikanlage (1,23 ha) begrenzt (Anlage 1) und ein Ausgleichs- und Pflegekonzept für die restlichen Flächen außerhalb des Geltungsbereichs aber auf dem Flurstück 3320 erstellt (Anlage 5).
Eine Maßnahme kann jedoch nur außerhalb erfolgen. Dabei soll eine vorhandene Wiesenfläche durch angepasste Bewirtschaftung so entwickelt werden, dass sich eine Flachlandmähwiese entwickelt. Dem Vorhabenträger wurden durch den Landschaftserhaltungsverband und dem Umweltzentrum SHA geeignete Grundstücke genannt, die sich in privater Hand befinden. Die entsprechenden Verhandlungen werden derzeit geführt. Ein Ergebnis liegt bisher noch nicht vor. Die Fläche wird dann im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gesichert.
Von Seiten der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme ein.
Sämtliche Stellungnahmen sind in der beigefügten Tabelle (Anlage 11) detailliert aufgeführt und mit Abwägungsvorschlägen dargestellt.
Sowohl der Standort der geplanten und reduzierten Anlage als auch das Ausgleichs- und Pflegekonzept gehen aus den beiliegenden Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan hervor.
Nach der rechtsgültigen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes befindet sich die Fläche im Außenbereich. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll das Plangebiet als „Sondergebiet Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.
Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 2113-05 "Photovoltaikanlage Alter Schießstand -Sulzdorf" im Maßstab 1:1000, Stand 10.09.2018 (Ingenieurbüro Junginger+Partner, Heidenheim)
Anlage 2: Begründung, Stand 10.09.2018 (Ingenieurbüro Junginger+Partner, Heidenheim)
Anlage 3: Textteil mit Örtlichen Bauvorschriften, Stand 10.09.2018 (Ingenieurbüro Junginger+Partner, Heidenheim)
Ergänzung zu Anlage 3: Ergänzung Textteil
Anlage 4: Umweltbericht, Stand 10.09.2018 (Ingenieurbüro Junginger + Partner, Heidenheim)
Ergänzung zu Anlage 4: Ergänzung Umweltbericht
Anlage 5: Maßnahmenplan Artenschutz/ökol. Ausgleich, Stand 10.09.2018 (Ingenieurbüro Junginger+Partner, Heidenheim)
Anlage 6: Vorhaben- und Erschließungsplan, Stand 10.09.2018 (Ingenieurbüro Junginger+Partner, Heidenheim)
Anlage 7: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Stand 03.09.2018 (Dipl.-Biol. Reinhard Utzel, Boos)
Anlage 8: Faunistische Untersuchung, Stand 03.09.2018 (Dipl.-Biol. Reinhard Utzel, Boos)
Anlage 9: Pflanzensoziologische Untersuchung, Stand 03.09.2018 (Dipl.-Biol. Reinhard Utzel, Boos)
Anlage 10: Apidologisches Gutachten, Stand 17.08.2018 (APIPLAN, Oberrot)
Anlage 11: Abwägungsliste Behörden/Öffentlichkeit, Stand 03.09.2018 (Ingenieurbüro Junginger+Partner, Heidenheim)
Anlage 12: Lageplan bisheriger Geltungsbereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass der Ortschaftsrat Sulzdorf am 25.09.2018 dem Vorhaben mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt hat.
Stadtrat Frank erklärt, dass die Fläche des „Alten Schießstandes“ ca. 7,6 ha betrage. Im Zuge des Verfahrens habe sich die Fläche auf ca. 1,23 ha reduziert. Die Ausgleichsmaßnahmen müssen zudem in Dalkingen im Ostalbkreis erfolgen. Man werde dennoch zustimmen.
Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass dies den Spagat zwischen Klimaschutz und Umweltschutz beschreibe.
Beschluss:
1. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen und den daraus resultierenden Änderungen/Ergänzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt (Anlage 11).
A) Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Photovoltaikanlage Alter Schießstand - Sulzdorf“
Der Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Photovoltaikanlage Alter Schießstand - Sulzdorf“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Ingenieurbüro Junginger+Partner GmbH, Heidenheim, M 1:1000 vom 10.09.2018 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2113-05 „Photovoltaikanlage Alter Schießstand - Sulzdorf“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs.1 und § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Ingenieurbüro Junginger+Partner GmbH, Heidenheim, vom 10.09.2018. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Alter Schießstand - Sulzdorf“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
2. Parallelverfahren des Flächennutzungsplanes
In der rechtsgültigen 7D. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes befindet sich das Plangebiet im Außenbereich. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll das Plangebiet als „Sondergebiet Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.
(einstimmig -29)