TOP 8 - Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0915-01 „Agri-Photovoltaikanlage Eichenäcker-Nordost“ in Hohenholz; hier: Aufstellungsbeschlüsse, Beschlüsse über die frühzeitige Beteiligung (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 37/25
Sachvortrag:
Am 20.04.2023 (§67/23) hat der Gemeinderat dem Antrag von Martin Löchner, Schwäbisch Hall, auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens stattgegeben.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0915-01„Freiflächen-PV Eichenäcker-Nordost“ sowie die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften war das beabsichtigte Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Größe von 5 ha auf dem Flurstück 1140/1 Bibersfeld-Hohenholz.
Das Plangebiet wurde im Rahmen der weiterführenden Planung von 5 ha auf 9,58 ha vergrößert, weil sich die bis dato limitierenden Festsetzungen im Regionalplan dahingehend verändert hatten. Diese Planung wurde jedoch vom Ortschaftsrat Bibersfeld (21.11.2023) und dem Bau- und Planungsausschuss (§ 326/23, 29.01.2024) wegen des hohen Verlusts von bestem Ackerboden abgelehnt. Der Vorhabenträger hat daraufhin die Planung auf 3,5 ha verringert und wechselt zudem zu einer „Agri-PV-Anlage“, wodurch eine landwirtschaftliche Nutzung auf der Fläche auch künftig möglich bleibt.
Aus diesem Grund wurde nun die Bezeichnung des Bebauungsplanverfahrens in „Agri-Photovoltaikanlage Eichenäcker-Nordost“ geändert. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung.
Das Plangebiet liegt nordöstlich von Hohenholz im Gewann „Eichenäcker“ unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Rosengarten (Anlage 1). Es umfasst eine Teilfläche vom Flurstück 1140/1 mit einer Planfläche von ca. 3,5 ha. Dieses wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt ein lückig-bewachsener Gehölzstreifen aus Obstbäumen, Weiden und Eschen, sowie der Blümelbach an. Im Norden befindet sich eine Buntbrache und im Weiteren Ackerfläche, während im Osten und Westen ein Feldweg das Plangebiet abgrenzt. Westlich befindet sich zudem die Kreisstraße K2594. Über das Plangebiet läuft darüber hinaus eine Stromleitung.
Geplant ist eine Agri-Photovoltaikanlage mit einer automatischen Nachführung und einem Stromspeicher. Dieser wird untergebracht in einem 40-Fuß Seecontainer (Außenmaße L/B/H: ca. 12,19 m/2,44 m/2,59 m). Mit einem Solar-Tracker-System wird der horizontale Anstellwinkel der Modultische automatisch an den Sonnenstand angepasst. Das System ermöglicht zudem eine landwirtschaftliche Bearbeitung der Fläche ohne hohe Aufständerung, da die Module im Falle einer Befahrung des Gebiets mit landwirtschaftlichem Gerät aus dem Weg geklappt werden können. Die Anlage kann je nach Anstellwinkel zwischen ca. 3,00 m (bei 0° Anstellwinkel) und ca. 4,45 m (bei 60° Anstellwinkel) Gesamthöhe aufweisen. Der Abstand der einzelnen Module wird 10 m Achsmaß bzw. ca. 5 m lichter Abstand bei 0° Anstellwinkel betragen.
Die Gestelle werden in den unbefestigten vorhandenen Untergrund gerammt. Hierdurch wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet auf ein Minimum begrenzt. Die Photovoltaikanlage kann nach Ende der Nutzungsdauer rückstandslos entfernt werden. Im Vorhaben- und Erschließungsplan ist die Anordnung der Anlage ersichtlich (Anlage 6).
Der Bebauungsplan regelt sowohl die maximalen Modulhöhen von 5,00 m als auch Bauhöhen der notwendigen Betriebsgebäude / Technikstationen und sonstigen baulichen Anlagen bezogen auf das natürliche Gelände am Baukörper sowie die überbaubaren Grundstücksflächen.
Der Interessenkonflikt zwischen der Ausweisung eines Sondergebietes für die Erzeugung Erneuerbarer Energien und dem Eingriff in Natur und Landschaft wird im weiteren Verfahren im Rahmen des zu erstellenden Umweltberichts ermittelt.
Für den Bebauungsplan wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt (Anlage 7). Ergebnis ist, dass unter Berücksichtigung von Minimierungs-, Vermeidungs- und ggf. Ausgleichsmaßnahmen mit keiner Beeinträchtigung für Vögel zu rechnen ist. Weitere Artengruppen sind nicht betroffen, weil die Lebensräume hierfür nicht vorhanden sind.
Das Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall als Außenbereichsfläche dargestellt (Anlage 2) und soll künftig als Sonderbaufläche festgesetzt werden. Der Bebauungsplan ist deshalb nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, weshalb dieser im Parallelverfahren anzupassen ist.
Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemeinderat am 22.06.2022 beschlossen wurde.
Nachtrag zur Sitzungsvorlage
Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 mehrheitlich zugestimmt (7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung).
Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, ohne Maßstab, Stadt Schwäbisch Hall, 14.01.2025
Anlage 2: Ausschnitt rechtskräftiger Flächennutzungsplan, 14.01.2025
Anlage 3: Bebauungsplanentwurf Planteil, Maßstab 1:1500, Käser Ingenieure GmbH&Co.KG, 14.01.2025*
Anlage 4: Textteil und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan, Käser Ingenieure GmbH&Co.KG, 14.01.2025
Anlage 5: Begründung zum Bebauungsplan, Käser Ingenieure GmbH & Co.KG, 14.01.2025
Anlage 6: Entwurf Vorhaben- und Erschließungsplan, Regenerative Energien Munz GmbH, Rosengarten, 14.01.2025
Anlage 7: Artenschutzrechtliche Prüfung, roosplan, Backnang, 14.01.2025*
Anlage 8: 5. Teiländerung des FNP 7D, Teilbereich 7, Stadt Schwäbisch Hall, 14.01.2025
Beschlussfassung:
Aufstellungsbeschlüsse und Beschlüsse über die frühzeitige Beteiligung
A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0915-01„Agri-Photovoltaikanlage Eichenäcker-Nordost“
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 0915-01„Agri-Photovoltaikanlage Eichenäcker-Nordost“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB und § 12 Abs. 2 BauGB aufgestellt. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan im Maßstab 1:1500 vom 14.01.2025 (Anlage 3).
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB) beauftragt. Grundlagen hierfür sind die Anlagen 3-7.
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0915-01„Agri-Photovoltaikanlage Eichenäcker-Nordost “
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0915-01„Agri-Photovoltaikanlage Eichenäcker-Nordost“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i.V.m § 74 Abs. 1 LBO parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt. Der maßgebliche Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0915-01„Agri-Photovoltaikanlage Eichenäcker-Nordost“ (Anlage 3).
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB) beauftragt. Grundlagen hierfür sind die Anlagen 3-7.
(einstimmig - 27)