§ 208 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0122-01, „Neumäuerstraße - Änderung Vogelholz“; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss § 13 a BauGB (öffentlich)
Sachvortrag:
Für die nördliche Teilfläche des Flurstückes 1000 der ehemaligen Baumwollspinnerei Held & Teufel an der Neumäuerstraße hat die Bauherrengemeinschaft Vogelholz, vertreten durch Elisabeth Lay, einen Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren gestellt. Die Bauherrengemeinschaft plant dort ein Wohnbauprojekt mit einer Baugruppe. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2017 diesem Wunsch entsprochen und der beantragten Planungsermächtigung zugestimmt.
Die Bauherrengemeinschaft möchte das Teilgrundstück (Fläche ca. 1686 qm) angrenzend an einen privaten landwirtschaftlichen Weg, welcher von der Straße 'Vogelholz' abzweigt, intensiver bebauen als dies der derzeitige Bebauungsplan zulässt. Geplant sind drei Einzelbaukörper, die im Erdgeschoss miteinander verbunden sind. Insgesamt sollen 8 bis max. 12 Wohneinheiten entstehen. Die kleineren Wohneinheiten lassen sich dabei zu größeren Wohneinheiten verbinden, falls gewünscht. Es ist eine zweigeschossige Bebauung mit flach geneigten Satteldächern (20 °- 25°) geplant. Als gemeinschaftliche Flächen sind der Gartenbereich und die Terrasse im Obergeschoss vorgesehen.
Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger „Bauherrengemeinschaft Vogelholz“, vertreten durch Elisabeth Lay, als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.
Wesentlicher Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Baufeldes für die drei geplanten Gebäude (wie beschrieben). Die zukünftige nördliche neue Grundstücksgrenze rückt dabei von der bestehenden Wirtschaftswegkante soweit ab, dass zukünftig ein Ausbau des Wirtschaftsweges auf eine Breite von 4,50 m möglich ist. Das Baufenster für das 1. Obergeschoss verläuft parallel zu dieser Grundstücksgrenze mit einem Abstand von 1,25 m. Das Erdgeschoss soll jedoch hierzu weiter zurück springen und einen Abstand von 2,87 m zur neuen Grundstücksgrenze einhalten.
Da es sich bei dem Bebauungsplan um einen klassischen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, wird vorgeschlagen den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen. Alle hierfür erforderlichen Bedingungen werden erfüllt. Das bedeutet, dass mit dem hier vorgeschlagenen Beschluss direkt in den Verfahrensschritt der Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingestiegen werden kann.
Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neumäuerstraße – Änderung Vogelholz“ ist vor dem Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen.
Wesentliche Inhalte des Vertrages, sind insbesondere
- Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und Fristenregelungen über die Einreichung des Bauantrages und die Fertigstellung des Vorhaben,
-
Vorbereitungs- und Ordnungsmaßnahmen
a.) Ausarbeitung der Planung
b.) Pflanzgebote und Sicherung des erforderlichen Ausgleichs - Regelung der Kostentragung
- Kostentragung der notwendigen Erschließungsmaßnahmen durch den Vorhabenträger
Diese werden mit dem Vorhabenträger einvernehmlich abgestimmt.
Dem Verkauf der Teilfläche hat der Gemeinderat am 26.07.2017, „vorbehaltlich der einvernehmlichen Bebauungsplanlösung“ zugestimmt.
Anlage 1: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 2: bisher rechtsgültiger Bebauungsplan Nr. 0121-02/01 „2. Änderung Neumäuerstraße“ rechtskräftig 25.06.1996
Anlage 3: Entwurf Bebauungsplan Nr. 0122-01 im Maßstab 1 : 500, Stand 14.08.2017 (KUHN Architekten)
Anlage 4: Begründung, Stand 14.08.2017 (KUHN Architekten)
Anlage 5: Textteil Stand 14.08.2017 (KUHN Architekten)
Anlage 6: Örtliche Bauvorschriften, Stand 14.08.2017 (KUHN Architekten)
Anlage 7: Umweltbericht mit Grünordnungsplan, gundelfinger_traub 23.05.2017
Anlage 8: Orientierende umwelttechnische Untersuchung (Altlasten) CDMSmith 24.02.2017
Anlage 9: Untersuchung zum speziellen Artenschutz (saP), Büro für Gewässerökologie und Umweltberatung 25.07.2017
Anlage10/1 und 10/2: Vorhaben- und Erschließungsplan Maßstab 1 : 250, Stand 14.08.2017, (KUHN Architekten)
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
1.) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0122-01 „Neumäuerstraße – Änderung Vogelholz“
Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0122-01 „Neumäuerstraße – Änderung Vogelholz“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros KUHN Architekten, Schwäbisch Hall, M 1:500 vom 14.08.2017 mit gleich lautend datierter Legende und Textteil. Die Verwaltung wird beauftragt diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0122-01 „Neumäuerstraße – Änderung Vogelholz“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros KUHN Architekten, Schwäbisch Hall vom 14.08.2017. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Neumäuerstraße – Änderung Vogelholz“. Die Verwaltung wird beauftragt diese gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).
Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig -29)