9326918/meetingminutes/15825360/paragraph

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<strong>1) Schlussbericht<br />
+
Der Gemeinderat hat am 05.10.2016 den Jahresabschluss der <strong>Stadt Schw&auml;bisch Hall</strong> nach &sect; 95 Gemeindeordnung (GemO) unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgef&uuml;hrten &ouml;rtlichen Pr&uuml;fung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.</p>
Stadt</strong><br />
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Der Gemeinderat hat am 05.10.2016 den Jahresabschluss der Stadt Schw&auml;bisch Hall nach &sect; 95 Gemeindeordnung (GemO) unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgef&uuml;hrten &ouml;rtlichen Pr&uuml;fung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.</p>
+
Am 27.07.2016 hat der Gemeinderat der Stadt Schw&auml;bisch Hall die Jahresabschl&uuml;sse der <strong>Eigenbetriebe Werkhof, Friedh&ouml;fe, Abwasserbeseitigung und Touristik und Marketing Schw&auml;bisch Hall</strong> unter dem Vorbehalt der zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgef&uuml;hrten &ouml;rtlichen Pr&uuml;fung durch den Fachbereich Revision nach &sect; 16 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) zur Kenntnis genommen. F&uuml;r den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schw&auml;bisch Hall wurden die noch fehlenden Unterlagen zum Jahresabschluss in dieser Sitzung des Gemeinderats vom 05.12.2016 (&sect; 250) nachgereicht.</p>
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<strong>Eigenbetriebe</strong><br />
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Am 27.07.2016 hat der Gemeinderat der Stadt Schw&auml;bisch Hall die Jahresabschl&uuml;sse der Eigenbetriebe Werkhof, Friedh&ouml;fe, Abwasserbeseitigung und Touristik und Marketing unter dem Vorbehalt der zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgef&uuml;hrten &ouml;rtlichen Pr&uuml;fung durch den Fachbereich Revision nach &sect; 16 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) zur Kenntnis genommen. F&uuml;r den Eigenbetrieb Touristik und Marketing wurden die noch fehlenden Unterlagen zum Jahresabschluss in dieser Sitzung nachgereicht.</p>
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Der Fachbereich Revision hat die Jahresabschl&uuml;sse 2015 der Stadt Schw&auml;bisch Hall nach &sect; 110 GemO sowie der Eigenbetriebe nach &sect; 111 Abs. 1 GemO i.V.m. &sect;110 GemO daraufhin gepr&uuml;ft, ob</p>
 
Der Fachbereich Revision hat die Jahresabschl&uuml;sse 2015 der Stadt Schw&auml;bisch Hall nach &sect; 110 GemO sowie der Eigenbetriebe nach &sect; 111 Abs. 1 GemO i.V.m. &sect;110 GemO daraufhin gepr&uuml;ft, ob</p>
 
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bei den Ertr&auml;gen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie bei der Verm&ouml;gens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,</li>
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bei den Ertr&auml;gen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie bei der Verm&ouml;gens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,</p>
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die einzelnen Rechnungsbetr&auml;ge sachlich und rechnerisch in vorschriftsm&auml;&szlig;iger Weise begr&uuml;ndet und belegt sind,</li>
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die einzelnen Rechnungsbetr&auml;ge sachlich und rechnerisch in vorschriftsm&auml;&szlig;iger Weise begr&uuml;ndet und belegt sind,</p>
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der Haushaltsplan bzw. die Wirtschaftspl&auml;ne eingehalten und</li>
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der Haushaltsplan bzw. die Wirtschaftspl&auml;ne eingehalten und</p>
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das Verm&ouml;gen sowie die Schulden und R&uuml;ckstellungen richtig nachgewiesen worden sind.</li>
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das Verm&ouml;gen sowie die Schulden und R&uuml;ckstellungen richtig nachgewiesen worden sind.</p>
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Der Schlussbericht liegt dazu vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erl&auml;utert. An den vorgelegten Jahresabschl&uuml;ssen wurden keine &Auml;nderungen vorgenommen.</p>
 
Der Schlussbericht liegt dazu vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erl&auml;utert. An den vorgelegten Jahresabschl&uuml;ssen wurden keine &Auml;nderungen vorgenommen.</p>
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Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss der Stadt Schw&auml;bisch Hall sowie die Jahresabschl&uuml;sse aller Eigenbetriebe nach &sect;&sect; 95 b Abs. 1 GemO&nbsp; bzw. 16 Abs. 3 EigBG festzustellen</p>
+
Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss der Stadt Schw&auml;bisch Hall sowie die Jahresabschl&uuml;sse aller Eigenbetriebe nach &sect;&sect; 95 b Abs. 1 GemO bzw. 16 Abs. 3 EigBG festzustellen</p>
 
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Anlage 1: [[Media:331-16_Schlbericht_Stadt.pdf{{!}}Schlussbericht FB Revision, Stadt Schw&auml;bisch Hall]]<br />
 
Anlage 1: [[Media:331-16_Schlbericht_Stadt.pdf{{!}}Schlussbericht FB Revision, Stadt Schw&auml;bisch Hall]]<br />
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Anlage 4:&nbsp;[[Media:331-16_Schlbericht68-Werkhof.pdf{{!}}Schlussbericht FB Revision, EB Werkhof Schw&auml;bisch Hall]]<br />
 
Anlage 4:&nbsp;[[Media:331-16_Schlbericht68-Werkhof.pdf{{!}}Schlussbericht FB Revision, EB Werkhof Schw&auml;bisch Hall]]<br />
 
Anlage 5:&nbsp;[[Media:331-16_Schlbericht68-Abwasser.pdf{{!}}Schlussbericht FB Revision, EB Abwasserbeseitigung Schw&auml;bisch Hall]]</p>
 
Anlage 5:&nbsp;[[Media:331-16_Schlbericht68-Abwasser.pdf{{!}}Schlussbericht FB Revision, EB Abwasserbeseitigung Schw&auml;bisch Hall]]</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> richtet seinen Dank an den Fachbereich Revision. Er regt an, k&uuml;nftig in den Pr&uuml;fbericht nach den Pr&uuml;fungsbemerkungen die jeweilige Stellungnahme des zust&auml;ndigen Fachbereichs aufzunehmen. Dies w&uuml;rde ihm die Einordnung des Schweregrads der Pr&uuml;fungsbemerkung erleichtern.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> hat hiergegen Einw&auml;nde: In anderen Gemeinden wird lediglich der Jahresabschluss gepr&uuml;ft. Der Jahresabschluss der Stadt Schw&auml;bisch Hall und der Eigenbetriebe wurde vom Fachbereich Revision vollumf&auml;nglich best&auml;tigt. In Schw&auml;bisch Hall ist es guter Brauch, dar&uuml;ber hinaus Anmerkungen aus der begleitenden Pr&uuml;fung hinzuzuf&uuml;gen. Die Bewertung der Relevanz dieser Pr&uuml;fungsbemerkungen ist Aufgabe des Gemeinderats. Dem Gemeinderat steht es jedoch frei, relevante Themen zur Anfrage zu erheben.</p>
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- Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink ab 18.20 Uhr anwesend -</p>
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Auch <u>Stadtrat Weber</u> w&auml;re es lieber, wenn eine Stellungnahme des betroffenen Fachbereichs beigef&uuml;gt w&uuml;rde. Er wird jedoch - wie von Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim empfohlen&nbsp;- gegebenenfalls mit einer Anfrage reagieren.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> regt an, die Relevanz von Pr&uuml;fungsbemerkungen im Vorfeld durch eine Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich Revision und dem betroffenen Fachbereich - wenn m&ouml;glich - auszur&auml;umen.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> ist von den Vorschl&auml;gen aus der Diskussion nicht &uuml;berzeugt, aber auch er wird - wie von Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim vorgeschlagen - gegebenenfalls mit einer Anfrage reagieren.</p>
 
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<strong>2) Feststellung der gepr&uuml;ften Jahresabschl&uuml;sse</strong></p>
 
<strong>2) Feststellung der gepr&uuml;ften Jahresabschl&uuml;sse</strong></p>
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[[Category:Index:Jahresabschluss|Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Touristik und Marketing, Friedhöfe, Werkhof und Abwasserbeseitigung für das Jahr 2015 (14.12.2016, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Prüfungsbericht|Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Touristik und Marketing, Friedhöfe, Werkhof und Abwasserbeseitigung für das Jahr 2015 (14.12.2016, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Touristik und Marketing Schwäbisch Hall|Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Touristik und Marketing, Friedhöfe, Werkhof und Abwasserbeseitigung für das Jahr 2015 (14.12.2016, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Friedhof|Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Touristik und Marketing, Friedhöfe, Werkhof und Abwasserbeseitigung für das Jahr 2015 (14.12.2016, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Werkhof|Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Touristik und Marketing, Friedhöfe, Werkhof und Abwasserbeseitigung für das Jahr 2015 (14.12.2016, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Abwasserbeseitigung|Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Touristik und Marketing, Friedhöfe, Werkhof und Abwasserbeseitigung für das Jahr 2015 (14.12.2016, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Startdate|2016-12-14]]
 
[[Category:Startdate|2016-12-14]]

Version vom 16. Januar 2017, 10:41 Uhr

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 05.10.2016 den Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 Gemeindeordnung (GemO) unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.

Am 27.07.2016 hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung und Touristik und Marketing Schwäbisch Hall unter dem Vorbehalt der zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision nach § 16 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) zur Kenntnis genommen. Für den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall wurden die noch fehlenden Unterlagen zum Jahresabschluss in dieser Sitzung des Gemeinderats vom 05.12.2016 (§ 250) nachgereicht.

Der Fachbereich Revision hat die Jahresabschlüsse 2015 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 110 GemO sowie der Eigenbetriebe nach § 111 Abs. 1 GemO i.V.m. §110 GemO daraufhin geprüft, ob

  1. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

  3. der Haushaltsplan bzw. die Wirtschaftspläne eingehalten und

  4. das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

Der Schlussbericht liegt dazu vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erläutert. An den vorgelegten Jahresabschlüssen wurden keine Änderungen vorgenommen.

Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall sowie die Jahresabschlüsse aller Eigenbetriebe nach §§ 95 b Abs. 1 GemO bzw. 16 Abs. 3 EigBG festzustellen

Anlage 1: Schlussbericht FB Revision, Stadt Schwäbisch Hall
Anlage 2: Schlussbericht FB Revision, EB Touristik und Marketing Schwäbisch Hall
Anlage 3: Schlussbericht FB Revision, EB Friedhöfe Schwäbisch Hall
Anlage 4: Schlussbericht FB Revision, EB Werkhof Schwäbisch Hall
Anlage 5: Schlussbericht FB Revision, EB Abwasserbeseitigung Schwäbisch Hall

 

Stadtrat Kaiser richtet seinen Dank an den Fachbereich Revision. Er regt an, künftig in den Prüfbericht nach den Prüfungsbemerkungen die jeweilige Stellungnahme des zuständigen Fachbereichs aufzunehmen. Dies würde ihm die Einordnung des Schweregrads der Prüfungsbemerkung erleichtern.

Oberbürgermeister Pelgrim hat hiergegen Einwände: In anderen Gemeinden wird lediglich der Jahresabschluss geprüft. Der Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe wurde vom Fachbereich Revision vollumfänglich bestätigt. In Schwäbisch Hall ist es guter Brauch, darüber hinaus Anmerkungen aus der begleitenden Prüfung hinzuzufügen. Die Bewertung der Relevanz dieser Prüfungsbemerkungen ist Aufgabe des Gemeinderats. Dem Gemeinderat steht es jedoch frei, relevante Themen zur Anfrage zu erheben.

- Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink ab 18.20 Uhr anwesend -

Auch Stadtrat Weber wäre es lieber, wenn eine Stellungnahme des betroffenen Fachbereichs beigefügt würde. Er wird jedoch - wie von Oberbürgermeister Pelgrim empfohlen - gegebenenfalls mit einer Anfrage reagieren.

Stadtrat Baumann regt an, die Relevanz von Prüfungsbemerkungen im Vorfeld durch eine Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich Revision und dem betroffenen Fachbereich - wenn möglich - auszuräumen.

Stadtrat Kaiser ist von den Vorschlägen aus der Diskussion nicht überzeugt, aber auch er wird - wie von Oberbürgermeister Pelgrim vorgeschlagen - gegebenenfalls mit einer Anfrage reagieren.

Beschluss:

2) Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse

Stadt Schwäbisch Hall
Der Jahresabschluss 2015 der Stadt Schwäbisch Hall wird nach § 95 b Abs. 1 GemO mit folgenden Werten endgültig festgestellt:

Ergebnisrechnung
ordentliche Erträge   99.337.859,62 €
ordentliche Aufwendungen   -100.747.839,03 €
ordentliches Ergebnis   -1.409.979,41 €
außerordentliche Erträge   3.822.088,43 €
außerordentliche Aufwendungen   -1.791.368,15 €
Sonderergebnis   2.030.720,28 €
Gesamtergebnis   620.740,87 €
     
Ergebnisverwendung
Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses   -1.409.979,41 €
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses   2.030.720,28 €
     
Finanzrechnung
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit   97.147.495,26 €
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -93.919.693,86 €
Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit   3.227.801,40 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit   9.053.320,75 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit   -15.806.850,93 €
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit   -6.753.530,18 €
Finanzierungsmittelüberschuss/Finanzierungsmittelbedarf   -3.525.728,78 €
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit   0,00 €
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit   0,00 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit   0,00 €
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres   -3.525.728,78 €
Haushaltsunwirksame Einzahlungen   5.188.684,33 €
Haushaltsunwirksame Auszahlungen   -4.989.486,20 €
Zahlungsmittelüberschuss aus haushaltsunwirksamen Zahlungen   199.198,13 €
Zahlungsmittelbestand 01.01.2015   51.187.442,21 €
Veränderung Zahlungsmittelbestand   -3.326.530,65 €
Zahlungsmittelbestand 31.12.2015   47.860.911,56 €

 

Bilanz
  31.12.15
Aktiva  
Immaterielles Vermögen 158.294,46 €
Sachvermögen 228.210.040,39 €
Finanzvermögen 95.738.700,51 €
Abgrenzungsposten 5.626.190,32 €
Nettoposition 0,00 €
Gesamtbetrag auf der Aktivseite 329.733.225,68 €
Passiva  
Basiskapital 247.962.906,30 €
Rücklagen 22.925.843,95 €
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 €
Sonderposten 50.291.869,30 €
Rückstellungen 108.508,48 €
Verbindlichkeiten 4.231.623,78 €
Passive Rechnungsabgrenzung 4.212.473,87 €
Gesamtbetrag auf der Passivseite 329.733.225,68 €

 

Eigenbetriebe
Feststellung der Jahresabschlüsse 2015

Eigenbetrieb Werkhof

1. Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Werkhof wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:

Bilanzsumme Eigenbetrieb Werkhof 5.510.646,27 €
   
Aktiva  
Anlagevermögen 3.716.669,84 €
Umlaufvermögen 1.793.976,43 €
Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.510.646,27 €
Passiva  
Eigenkapital 3.040.443,26 €
Zuschüsse und Beiträge 50.707,00 €
Rückstellungen 180.426,02 €
Verbindlichkeiten 2.239.069,99 €
Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.510.646,27 €
   
Jahresgewinn/Kostenüberdeckung 332.348,32 €
   
Summe der Erträge 7.466.846,21 €
Summe der Aufwendungen -7.134.497,89 €

2. Der Jahresgewinn des Jahres 2015 von 332.348,32 € soll zur Deckung der Verluste aus den Vorjahren verwendet werden.

3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 entlastet.

 

Eigenbetrieb Friedhöfe

1. Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Friedhöfe wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:

Bilanzsumme Eigenbetrieb Friedhöfe 8.202.796,55 €
   
Aktiva  
Anlagevermögen 7.714.381,78 €
Umlaufvermögen 488.414,77 €
Gesamtbetrag auf der Aktivseite 8.202.796,55 €
Passiva  
Eigenkapital -210.647,82 €
Zuschüsse und Beiträge 17.048,00 €
Verbindlichkeiten 3.533.907,19 €
Passive Rechnungsabgrenzung 4.862.489,18 €
Gesamtbetrag auf der Passivseite 8.202.796,55 €
   
Jahresverlust/Kostenunterdeckung -360.647,82 €
   
Summe der Erträge 526.070,41 €
Summe der Aufwendungen -886.718,23 €

2. Die Kostenunterdeckung/der Jahresverlust des Jahres 2015 von -360.647,82 € wird mit der Vorauszahlung der Stadt Schwäbisch Hall auf den Jahresverlust verrechnet. Die überschüssige Vorauszahlung der Stadt in Höhe von 59.352,18 € wird zur Stärkung des Eigenbetriebs in die Kapitalrücklage eingestellt.

3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 entlastet.


Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

1. Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Abwasser wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:

Bilanzsumme Eigenbetrieb Abwasser 61.358.972,04 €
   
Aktiva  
Anlagevermögen 60.087.997,89 €
Umlaufvermögen 1.270.974,15 €
Gesamtbetrag auf der Aktivseite 61.358.972,04 €
Passiva  
Eigenkapital 633.633,15 €
Zuschüsse und Beiträge 15.148.374,59 €
Rückstellungen 1.604.867,88 €
Verbindlichkeiten 43.972.096,42 €
Gesamtbetrag auf der Passivseite 61.358.972,04 €
   
Jahresgewinn/Kostenüberdeckung 485.730,07 €
   
Summe der Erträge 7.880.683,92 €
Summe der Aufwendungen -7.394.953,85 €

2. Die Kostenüberdeckung bzw. der Jahresgewinn des Jahres 2015 von 485.730,07 € wird als Gebührenausgleichsrückstellung in 2015 aufwandswirksam gebildet.

3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 entlastet.


Eigenbetrieb Touristik und Marketing

1. Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Touristik und Marketing wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:

Bilanzsumme Eigenbetrieb Touristik und Marketing 1.386.859,70 €
   
Aktiva  
Anlagevermögen 73.861,00 €
Umlaufvermögen 1.305.808,50 €
Aktive Rechnungsabgrenzung 7.190,20 €
Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.386.859,70 €
Passiva  
Eigenkapital 541.466,75 €
Zuschüsse und Beiträge 0,00 €
Rückstellungen 44.778,00 €
Verbindlichkeiten 698.779,05 €
Passive Rechnungsabgrenzung 101.835,90 €
Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.386.859,70 €
   
Jahresverlust/Kostenunterdeckung -980.187,57 €
   
Summe der Erträge 1.247.937,13 €
Summe der Aufwendungen -2.228.124,70 €

2. Die Kostenunterdeckung/der Jahresverlust in Höhe von -980.187,57 € wird wie folgt verwendet: Der hoheitliche Verlust in Höhe von -329.177,88 € wird von der Stadt Schwäbisch Hall übernommen. Der Verlust aus dem Wirtschaftsbetrieb wird als Fehlbetrag in Höhe von -651.009,69 € auf neue Rechnung vorgetragen und mit der Einzahlung der Stadt in die Kapitalrücklage in Höhe von 620.822,12 € (950.000,- € - 329.177,88 €) verrechnet. Der nicht über die Einzahlung der Stadt gedeckte Verlust aus dem wirtschaftlichen Betrieb in Höhe von -30.187,57 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 entlastet.

(einstimmig - 31 -)

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