§ 273 - Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Touristik und Marketing, Friedhöfe, Werkhof und Abwasserbeseitigung für das Jahr 2015 (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat am 05.10.2016 den Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 Gemeindeordnung (GemO) unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.
Am 27.07.2016 hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung und Touristik und Marketing Schwäbisch Hall unter dem Vorbehalt der zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision nach § 16 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) zur Kenntnis genommen. Für den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall wurden die noch fehlenden Unterlagen zum Jahresabschluss in dieser Sitzung des Gemeinderats vom 05.12.2016 (§ 250) nachgereicht.
Der Fachbereich Revision hat die Jahresabschlüsse 2015 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 110 GemO sowie der Eigenbetriebe nach § 111 Abs. 1 GemO i.V.m. §110 GemO daraufhin geprüft, ob
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bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
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die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
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der Haushaltsplan bzw. die Wirtschaftspläne eingehalten und
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das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.
Der Schlussbericht liegt dazu vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erläutert. An den vorgelegten Jahresabschlüssen wurden keine Änderungen vorgenommen.
Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall sowie die Jahresabschlüsse aller Eigenbetriebe nach §§ 95 b Abs. 1 GemO bzw. 16 Abs. 3 EigBG festzustellen
Anlage 1: Schlussbericht FB Revision, Stadt Schwäbisch Hall
Anlage 2: Schlussbericht FB Revision, EB Touristik und Marketing Schwäbisch Hall
Anlage 3: Schlussbericht FB Revision, EB Friedhöfe Schwäbisch Hall
Anlage 4: Schlussbericht FB Revision, EB Werkhof Schwäbisch Hall
Anlage 5: Schlussbericht FB Revision, EB Abwasserbeseitigung Schwäbisch Hall
Stadtrat Kaiser richtet seinen Dank an den Fachbereich Revision. Er regt an, künftig in den Prüfbericht nach den Prüfungsbemerkungen die jeweilige Stellungnahme des zuständigen Fachbereichs aufzunehmen. Dies würde ihm die Einordnung des Schweregrads der Prüfungsbemerkung erleichtern.
Oberbürgermeister Pelgrim hat hiergegen Einwände: In anderen Gemeinden wird lediglich der Jahresabschluss geprüft. Der Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe wurde vom Fachbereich Revision vollumfänglich bestätigt. In Schwäbisch Hall ist es guter Brauch, darüber hinaus Anmerkungen aus der begleitenden Prüfung hinzuzufügen. Die Bewertung der Relevanz dieser Prüfungsbemerkungen ist Aufgabe des Gemeinderats. Dem Gemeinderat steht es jedoch frei, relevante Themen zur Anfrage zu erheben.
- Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink ab 18.20 Uhr anwesend -
Auch Stadtrat Weber wäre es lieber, wenn eine Stellungnahme des betroffenen Fachbereichs beigefügt würde. Er wird jedoch - wie von Oberbürgermeister Pelgrim empfohlen - gegebenenfalls mit einer Anfrage reagieren.
Stadtrat Baumann regt an, die Relevanz von Prüfungsbemerkungen im Vorfeld durch eine Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich Revision und dem betroffenen Fachbereich - wenn möglich - auszuräumen.
Stadtrat Kaiser ist von den Vorschlägen aus der Diskussion nicht überzeugt, aber auch er wird - wie von Oberbürgermeister Pelgrim vorgeschlagen - gegebenenfalls mit einer Anfrage reagieren.
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2015 der Stadt Schwäbisch Hall wird nach § 95 b Abs. 1 GemO mit folgenden Werten endgültig festgestellt:
Ergebnisrechnung | ||
ordentliche Erträge | 99.337.859,62 € | |
ordentliche Aufwendungen | -100.747.839,03 € | |
ordentliches Ergebnis | -1.409.979,41 € | |
außerordentliche Erträge | 3.822.088,43 € | |
außerordentliche Aufwendungen | -1.791.368,15 € | |
Sonderergebnis | 2.030.720,28 € | |
Gesamtergebnis | 620.740,87 € | |
Ergebnisverwendung | ||
Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses | -1.409.979,41 € | |
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses | 2.030.720,28 € | |
Finanzrechnung | ||
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 97.147.495,26 € | |
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | -93.919.693,86 € | |
Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 3.227.801,40 € | |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 9.053.320,75 € | |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -15.806.850,93 € | |
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit | -6.753.530,18 € | |
Finanzierungsmittelüberschuss/Finanzierungsmittelbedarf | -3.525.728,78 € | |
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € | |
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € | |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € | |
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres | -3.525.728,78 € | |
Haushaltsunwirksame Einzahlungen | 5.188.684,33 € | |
Haushaltsunwirksame Auszahlungen | -4.989.486,20 € | |
Zahlungsmittelüberschuss aus haushaltsunwirksamen Zahlungen | 199.198,13 € | |
Zahlungsmittelbestand 01.01.2015 | 51.187.442,21 € | |
Veränderung Zahlungsmittelbestand | -3.326.530,65 € | |
Zahlungsmittelbestand 31.12.2015 | 47.860.911,56 € |
Bilanz | |
31.12.15 | |
Aktiva | |
Immaterielles Vermögen | 158.294,46 € |
Sachvermögen | 228.210.040,39 € |
Finanzvermögen | 95.738.700,51 € |
Abgrenzungsposten | 5.626.190,32 € |
Nettoposition | 0,00 € |
Gesamtbetrag auf der Aktivseite | 329.733.225,68 € |
Passiva | |
Basiskapital | 247.962.906,30 € |
Rücklagen | 22.925.843,95 € |
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses | 0,00 € |
Sonderposten | 50.291.869,30 € |
Rückstellungen | 108.508,48 € |
Verbindlichkeiten | 4.231.623,78 € |
Passive Rechnungsabgrenzung | 4.212.473,87 € |
Gesamtbetrag auf der Passivseite | 329.733.225,68 € |
Eigenbetrieb Werkhof
1. Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Werkhof wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:
Bilanzsumme Eigenbetrieb Werkhof | 5.510.646,27 € |
Aktiva | |
Anlagevermögen | 3.716.669,84 € |
Umlaufvermögen | 1.793.976,43 € |
Gesamtbetrag auf der Aktivseite | 5.510.646,27 € |
Passiva | |
Eigenkapital | 3.040.443,26 € |
Zuschüsse und Beiträge | 50.707,00 € |
Rückstellungen | 180.426,02 € |
Verbindlichkeiten | 2.239.069,99 € |
Gesamtbetrag auf der Passivseite | 5.510.646,27 € |
Jahresgewinn/Kostenüberdeckung | 332.348,32 € |
Summe der Erträge | 7.466.846,21 € |
Summe der Aufwendungen | -7.134.497,89 € |
2. Der Jahresgewinn des Jahres 2015 von 332.348,32 € soll zur Deckung der Verluste aus den Vorjahren verwendet werden.
3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 entlastet.
Eigenbetrieb Friedhöfe
1. Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Friedhöfe wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:
Bilanzsumme Eigenbetrieb Friedhöfe | 8.202.796,55 € |
Aktiva | |
Anlagevermögen | 7.714.381,78 € |
Umlaufvermögen | 488.414,77 € |
Gesamtbetrag auf der Aktivseite | 8.202.796,55 € |
Passiva | |
Eigenkapital | -210.647,82 € |
Zuschüsse und Beiträge | 17.048,00 € |
Verbindlichkeiten | 3.533.907,19 € |
Passive Rechnungsabgrenzung | 4.862.489,18 € |
Gesamtbetrag auf der Passivseite | 8.202.796,55 € |
Jahresverlust/Kostenunterdeckung | -360.647,82 € |
Summe der Erträge | 526.070,41 € |
Summe der Aufwendungen | -886.718,23 € |
2. Die Kostenunterdeckung/der Jahresverlust des Jahres 2015 von -360.647,82 € wird mit der Vorauszahlung der Stadt Schwäbisch Hall auf den Jahresverlust verrechnet. Die überschüssige Vorauszahlung der Stadt in Höhe von 59.352,18 € wird zur Stärkung des Eigenbetriebs in die Kapitalrücklage eingestellt.
3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 entlastet.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
1. Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Abwasser wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:
Bilanzsumme Eigenbetrieb Abwasser | 61.358.972,04 € |
Aktiva | |
Anlagevermögen | 60.087.997,89 € |
Umlaufvermögen | 1.270.974,15 € |
Gesamtbetrag auf der Aktivseite | 61.358.972,04 € |
Passiva | |
Eigenkapital | 633.633,15 € |
Zuschüsse und Beiträge | 15.148.374,59 € |
Rückstellungen | 1.604.867,88 € |
Verbindlichkeiten | 43.972.096,42 € |
Gesamtbetrag auf der Passivseite | 61.358.972,04 € |
Jahresgewinn/Kostenüberdeckung | 485.730,07 € |
Summe der Erträge | 7.880.683,92 € |
Summe der Aufwendungen | -7.394.953,85 € |
2. Die Kostenüberdeckung bzw. der Jahresgewinn des Jahres 2015 von 485.730,07 € wird als Gebührenausgleichsrückstellung in 2015 aufwandswirksam gebildet.
3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 entlastet.
Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall
1. Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Touristik und Marketing wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:
Bilanzsumme Eigenbetrieb Touristik und Marketing | 1.386.859,70 € |
Aktiva | |
Anlagevermögen | 73.861,00 € |
Umlaufvermögen | 1.305.808,50 € |
Aktive Rechnungsabgrenzung | 7.190,20 € |
Gesamtbetrag auf der Aktivseite | 1.386.859,70 € |
Passiva | |
Eigenkapital | 541.466,75 € |
Zuschüsse und Beiträge | 0,00 € |
Rückstellungen | 44.778,00 € |
Verbindlichkeiten | 698.779,05 € |
Passive Rechnungsabgrenzung | 101.835,90 € |
Gesamtbetrag auf der Passivseite | 1.386.859,70 € |
Jahresverlust/Kostenunterdeckung | -980.187,57 € |
Summe der Erträge | 1.247.937,13 € |
Summe der Aufwendungen | -2.228.124,70 € |
2. Die Kostenunterdeckung/der Jahresverlust in Höhe von -980.187,57 € wird wie folgt verwendet: Der hoheitliche Verlust in Höhe von -329.177,88 € wird von der Stadt Schwäbisch Hall übernommen. Der Verlust aus dem Wirtschaftsbetrieb wird als Fehlbetrag in Höhe von -651.009,69 € auf neue Rechnung vorgetragen und mit der Einzahlung der Stadt in die Kapitalrücklage in Höhe von 620.822,12 € (950.000,- € - 329.177,88 €) verrechnet. Der nicht über die Einzahlung der Stadt gedeckte Verlust aus dem wirtschaftlichen Betrieb in Höhe von -30.187,57 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 entlastet.
(einstimmig - 31 -)