7557255/meetingminutes/7559550/paragraph

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Im Zeitraum vom 25.06.2014 bis 25.07.2014 fand die &ouml;ffentliche Auslegung (&sect; 3 (2) BauGB) des Entwurfs der 8. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplan-Teilfortschreibung Windenergie statt. Die Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange (T&ouml;B) wurden parallel am Verfahren beteiligt, unter anderem das Regierungspr&auml;sidium Stuttgart (Genehmigungsbeh&ouml;rde) hatte dabei um Fristverl&auml;ngerung bis zum 15.08.2014 gebeten.</p>
 
Im Zeitraum vom 25.06.2014 bis 25.07.2014 fand die &ouml;ffentliche Auslegung (&sect; 3 (2) BauGB) des Entwurfs der 8. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplan-Teilfortschreibung Windenergie statt. Die Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange (T&ouml;B) wurden parallel am Verfahren beteiligt, unter anderem das Regierungspr&auml;sidium Stuttgart (Genehmigungsbeh&ouml;rde) hatte dabei um Fristverl&auml;ngerung bis zum 15.08.2014 gebeten.</p>
 
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Gegenstand der Auslegung waren insgesamt 4 Konzentrationszonen (&bdquo;Witzmannsweiler/ Michelfeld&ldquo;, &bdquo;Wielandsweiler/Sittenhardt/Sanzenbach&ldquo;; &bdquo;&Ouml;stlich Michelbach&ldquo;, &bdquo;Westlich Gailenkirchen&ldquo;). Die Kriterien und Vorgehensweise zur Festlegung dieser Konzentrations&shy;zonen sind im Erl&auml;uterungsbericht dargestellt, der ebenfalls Gegenstand der Auslegung war. Teil des Erl&auml;uterungsberichts ist zudem die notwendige Umweltpr&uuml;fung (&bdquo;Umwelt&shy;bericht&ldquo;) mit artenschutzfachlichem Beitrag.</p>
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Gegenstand der Auslegung waren insgesamt vier Konzentrationszonen (&bdquo;Witzmannsweiler/ Michelfeld&ldquo;, &bdquo;Wielandsweiler/Sittenhardt/Sanzenbach&ldquo;; &bdquo;&Ouml;stlich Michelbach&ldquo;, &bdquo;Westlich Gailenkirchen&ldquo;). Die Kriterien und Vorgehensweise zur Festlegung dieser Konzentrations&shy;zonen sind im Erl&auml;uterungsbericht dargestellt, der ebenfalls Gegenstand der Auslegung war. Teil des Erl&auml;uterungsberichts ist zudem die notwendige Umweltpr&uuml;fung (&bdquo;Umwelt&shy;bericht&ldquo;) mit artenschutzfachlichem Beitrag.</p>
 
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Bei der Auslegung sind neben den Stellungnahmen der Fachbeh&ouml;rden und Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange (vgl. Tabelle 1) auch zahlreiche Stellungnahmen von privater Seite eingegangen, zudem eine Petition, deren Behandlung im Zuge des FNP-Verfahrens zugesichert wurde (Tabelle 3).</p>
 
Bei der Auslegung sind neben den Stellungnahmen der Fachbeh&ouml;rden und Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange (vgl. Tabelle 1) auch zahlreiche Stellungnahmen von privater Seite eingegangen, zudem eine Petition, deren Behandlung im Zuge des FNP-Verfahrens zugesichert wurde (Tabelle 3).</p>
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Unter den Stellungnahmen der <u>Tabelle 1</u> (Beh&ouml;rden und sonstige T&ouml;B) befinden sich u.a. die umfangreichen Anregungen des Umweltzentrums Schw&auml;bisch Hall, sowie von beh&ouml;rdlicher Seite die wichtigen Stellungnahmen des Regionalverbands Heilbronn-Franken (ldf. Nr. 27), des Landratsamts Schw&auml;bisch Hall (lfd. Nr. 29) und des Regierungspr&auml;sidiums Stuttgart (lfd. Nr. 32).</p>
 
Unter den Stellungnahmen der <u>Tabelle 1</u> (Beh&ouml;rden und sonstige T&ouml;B) befinden sich u.a. die umfangreichen Anregungen des Umweltzentrums Schw&auml;bisch Hall, sowie von beh&ouml;rdlicher Seite die wichtigen Stellungnahmen des Regionalverbands Heilbronn-Franken (ldf. Nr. 27), des Landratsamts Schw&auml;bisch Hall (lfd. Nr. 29) und des Regierungspr&auml;sidiums Stuttgart (lfd. Nr. 32).</p>
 
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Aus der &Ouml;ffentlichkeit sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, &uuml;berwiegend von Ein&shy;wohnern der Gemeinde Michelbach und bezogen auf die Konzentrationszone &bdquo;&Ouml;stlich Michelbach&ldquo;. Diese Stellungnahmen sind zu gleichartigen Gruppen zusammengefasst und deren Inhalte durch Kennzeichnung mit K&uuml;rzeln (z.B. AB &ndash; Abstand zu Siedlungen, G &ndash; Gesundheit usw.) bestimmten Themenbl&ouml;cken zugeordnet worden. Die Behandlungs&shy;vorschl&auml;ge zu diesen Themenbl&ouml;cken sind in der <u>Tabelle 2</u> dargestellt.</p>
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Aus der &Ouml;ffentlichkeit sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, &uuml;berwiegend von Ein&shy;wohnern der Gemeinde Michelbach und bezogen auf die Konzentrationszone &bdquo;&Ouml;stlich Michelbach&ldquo;. Diese Stellungnahmen sind zu gleichartigen Gruppen zusammengefasst und deren Inhalte durch Kennzeichnung mit K&uuml;rzeln (z.B. AB &ndash; Abstand zu Siedlungen, G &ndash; Gesundheit usw.) bestimmten Themenbl&ouml;cken zugeordnet worden. Die Behandlungs&shy;vorschl&auml;ge zu diesen Themenbl&ouml;cken sind in der <u>Tabelle</u><u> 2</u> dargestellt.<br />
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<u>Tabelle 3 </u>beinhaltet die Behandlungsvorschl&auml;ge zu den Anregungen, die im Rahmen der Petition vorgebracht wurden.</p>
 
<u>Tabelle 3 </u>beinhaltet die Behandlungsvorschl&auml;ge zu den Anregungen, die im Rahmen der Petition vorgebracht wurden.</p>
 
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Die vorgeschlagene Behandlung der Stellungnahmen f&uuml;hrt zu &Auml;nderungen an der Fl&auml;chenkulisse bei allen vier Konzentrationszonen.</p>
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Die vorgeschlagene Behandlung der Stellungnahmen f&uuml;hrt zu &Auml;nderungen an der Fl&auml;chenkulisse bei allen vier Konzentrationszonen. So wurde z. B. die Anregung der Genehmigungsbeh&ouml;rde zur Einheitlichkeit der Siedlungs-Vorsorgeabst&auml;nde im Verwaltungsraum aufgenommen, die zur &Auml;nderung der Konzentrationszonen f&uuml;hrte.</p>
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So wurde z.B. die Anregung der Genehmigungsbeh&ouml;rde zur Einheitlichkeit der Siedlungs-Vorsorgeabst&auml;nde im Verwaltungsraum aufgenommen, die zur &Auml;nderung der Konzentrationszonen f&uuml;hrte.</p>
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Aufgrund der Regelung im Baugesetzbuch ist bei &Auml;nderungen des Entwurfs eine erneute &ouml;ffentliche Auslegung durchzuf&uuml;hren (vgl. &sect; 4a BauGB).</p>
 
Aufgrund der Regelung im Baugesetzbuch ist bei &Auml;nderungen des Entwurfs eine erneute &ouml;ffentliche Auslegung durchzuf&uuml;hren (vgl. &sect; 4a BauGB).</p>
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Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat in seiner Sitzung am 23.04.2015 den Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen, welche die auf der Gemarkung Gailenkirchen liegenden Konzentrationszone &bdquo;Westlich Gailenkirchen&ldquo; betreffen, einstimmig zugestimmt.</p>
 
Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat in seiner Sitzung am 23.04.2015 den Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen, welche die auf der Gemarkung Gailenkirchen liegenden Konzentrationszone &bdquo;Westlich Gailenkirchen&ldquo; betreffen, einstimmig zugestimmt.</p>
 
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Der Ortschaftsrat Bibersfeld ber&auml;t die Abw&auml;gungsvorschl&auml;ge, die die Konzentrationszone &bdquo;Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach&ldquo; auf der Gemarkung Bibersfeld betreffen, am 05.05.2015 vor. &Uuml;ber das Ergebnis wird m&uuml;ndlich berichtet.</p>
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Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat in seiner Sitzung von 05.05.2015 den Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen, die die Konzentrationszone &bdquo;Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach&ldquo; auf der Gemarkung Bibersfeld betreffen, ebenfalls zugestimmt.</p>
 
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Anlage 1: [[Media:15-160_GesamtplanA3.pdf{{!}}Gesamtplan]]<br />
 
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Anlage 6: [[Media:160-15_Adressliste_und_Erl&auml;uterung_Stellungnahmen_&Ouml;ffentlichkeit.pdf{{!}}&Uuml;bersicht Einwendungen &Ouml;ffentlichkeit]]<br />
 
Anlage 6: [[Media:160-15_Adressliste_und_Erl&auml;uterung_Stellungnahmen_&Ouml;ffentlichkeit.pdf{{!}}&Uuml;bersicht Einwendungen &Ouml;ffentlichkeit]]<br />
 
Anlage 7: Stellungnahmen &Ouml;ffentlichkeit [[Media:KatMinus-Schadensersatz.pdf{{!}}Kategorie Minus, A, Schadensersatz]], [[Media:KatB-E.pdf{{!}}Kategorie B - E]], [[Media:KatF-K.pdf{{!}}Kategorie F - K]]</p>
 
Anlage 7: Stellungnahmen &Ouml;ffentlichkeit [[Media:KatMinus-Schadensersatz.pdf{{!}}Kategorie Minus, A, Schadensersatz]], [[Media:KatB-E.pdf{{!}}Kategorie B - E]], [[Media:KatF-K.pdf{{!}}Kategorie F - K]]</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> f&uuml;hrt in das Thema ein. Durch Bundesgesetzgebung wurde die Windkraft zu einem privilegierten Vorhaben erkl&auml;rt. Die Gemeinden haben durch die Ausweisung von Konzentrationszonen das Recht, die Privilegierung einzuschr&auml;nken. Andererseits gilt jedoch auch das Gebot, der Windkraft ausreichend Raum einzur&auml;umen.<br />
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Aufgrund der Stellungnahmen nach der 1. Auslegung wurden weitere Ver&auml;nderungen (Erweiterung Schutzzone Verkehrslandeplatz Hessental, Wasserschutzgebiete, fehlende Windh&ouml;ffigkeit, Erweiterung des Siedlungshorizonts Michelbach usw., s. Pr&auml;sentation in der Vorberatung) vorgenommen. Dies f&uuml;hrt zu einer erneuten &ouml;ffentlichen Auslegung, hierbei haben jedoch die bestehenden Abw&auml;gungen Bestand.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Rabe</u> hat sich mit den Stellungnahmen und den Abw&auml;gungen intensiv befasst. Sie h&auml;lt die Stellungnahmen durchweg f&uuml;r zynisch, oberfl&auml;chlich und pauschal. Zum Beispiel werden naturschutzrechtliche Belange (Schwarzstorch) pauschal mit &bdquo;Kenntnisnahme&ldquo; abgetan. Sie ist dar&uuml;ber hinaus der Meinung, dass auf die Angst vieler Hausbesitzerinnen/-besitzer vor einem Werteverlust nicht angemessen eingegangen wurde.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> widerspricht: Die Klassifizierung &bdquo;Kenntnisnahme&ldquo; bedeutet, dass diese Anregung ber&uuml;cksichtigt wird. Sollten Einwendungen vom Planungsb&uuml;ro/ der Verwaltungsgemeinschaft anders gesehen werden, erfolgt eine Beschreibung dieser anderen Auffassung.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink</u> bittet zu bedenken, dass es sich hier um einen Fl&auml;chennutzungsplan handelt. Die Abw&auml;gungen und Begr&uuml;ndungen sind nicht so detailliert wie in einem Bebauungsplan, da ein Fl&auml;chennutzungsplan zuerst einmal eine Grobplanung darstellt. In der Genehmigungsplanung wird viel tiefer eingestiegen.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> h&auml;lt die Einwendungen von Stadtr&auml;tin Rabe f&uuml;r ideologisch gepr&auml;gt: Stadtr&auml;tin Rabe habe in der Vergangenheit stets gegen die Fortentwicklung der Windkraft gestimmt.</p>
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Die Mitglieder der Stadt Schw&auml;bisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, der Behandlung der Stellungnahmen und der erneuten Auslegung des Fl&auml;chennutzungsplans zuzustimmen.</li>
 
Die Mitglieder der Stadt Schw&auml;bisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, der Behandlung der Stellungnahmen und der erneuten Auslegung des Fl&auml;chennutzungsplans zuzustimmen.</li>
 
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[[Category:Index:Windkraft|8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Teilfortschreibung Windenergie); hier: Behandlung der Stellungnahme der Bevölkerung/Träger öffentlicher Belange und erneuter Auslegungsbeschluss (18.05.2015, Gemeinderat)]]
 
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Aktuelle Version vom 25. Juni 2015, 13:01 Uhr

Sachvortrag:

Im Zeitraum vom 25.06.2014 bis 25.07.2014 fand die öffentliche Auslegung (§ 3 (2) BauGB) des Entwurfs der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung Windenergie statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden parallel am Verfahren beteiligt, unter anderem das Regierungspräsidium Stuttgart (Genehmigungsbehörde) hatte dabei um Fristverlängerung bis zum 15.08.2014 gebeten.

Gegenstand der Auslegung waren insgesamt vier Konzentrationszonen („Witzmannsweiler/ Michelfeld“, „Wielandsweiler/Sittenhardt/Sanzenbach“; „Östlich Michelbach“, „Westlich Gailenkirchen“). Die Kriterien und Vorgehensweise zur Festlegung dieser Konzentrations­zonen sind im Erläuterungsbericht dargestellt, der ebenfalls Gegenstand der Auslegung war. Teil des Erläuterungsberichts ist zudem die notwendige Umweltprüfung („Umwelt­bericht“) mit artenschutzfachlichem Beitrag.

Bei der Auslegung sind neben den Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange (vgl. Tabelle 1) auch zahlreiche Stellungnahmen von privater Seite eingegangen, zudem eine Petition, deren Behandlung im Zuge des FNP-Verfahrens zugesichert wurde (Tabelle 3).

Unter den Stellungnahmen der Tabelle 1 (Behörden und sonstige TöB) befinden sich u.a. die umfangreichen Anregungen des Umweltzentrums Schwäbisch Hall, sowie von behördlicher Seite die wichtigen Stellungnahmen des Regionalverbands Heilbronn-Franken (ldf. Nr. 27), des Landratsamts Schwäbisch Hall (lfd. Nr. 29) und des Regierungspräsidiums Stuttgart (lfd. Nr. 32).

Aus der Öffentlichkeit sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, überwiegend von Ein­wohnern der Gemeinde Michelbach und bezogen auf die Konzentrationszone „Östlich Michelbach“. Diese Stellungnahmen sind zu gleichartigen Gruppen zusammengefasst und deren Inhalte durch Kennzeichnung mit Kürzeln (z.B. AB – Abstand zu Siedlungen, G – Gesundheit usw.) bestimmten Themenblöcken zugeordnet worden. Die Behandlungs­vorschläge zu diesen Themenblöcken sind in der Tabelle 2 dargestellt.
Tabelle 3 beinhaltet die Behandlungsvorschläge zu den Anregungen, die im Rahmen der Petition vorgebracht wurden.

Die vorgeschlagene Behandlung der Stellungnahmen führt zu Änderungen an der Flächenkulisse bei allen vier Konzentrationszonen. So wurde z. B. die Anregung der Genehmigungsbehörde zur Einheitlichkeit der Siedlungs-Vorsorgeabstände im Verwaltungsraum aufgenommen, die zur Änderung der Konzentrationszonen führte.

Aufgrund der Regelung im Baugesetzbuch ist bei Änderungen des Entwurfs eine erneute öffentliche Auslegung durchzuführen (vgl. § 4a BauGB).

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat in seiner Sitzung am 23.04.2015 den Abwägungsvorschlägen, welche die auf der Gemarkung Gailenkirchen liegenden Konzentrationszone „Westlich Gailenkirchen“ betreffen, einstimmig zugestimmt.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat in seiner Sitzung von 05.05.2015 den Abwägungsvorschlägen, die die Konzentrationszone „Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach“ auf der Gemarkung Bibersfeld betreffen, ebenfalls zugestimmt.

Anlage 1: Gesamtplan
Anlage 2: Pläne 1 - 4 Konzentrationszonen
Anlage 3: Abwägungen Träger öffentlicher Belange
Anlage 4: Abwägungen Öffentlichkeit
Anlage 5: Abwägung Petition
Anlage 6: Übersicht Einwendungen Öffentlichkeit
Anlage 7: Stellungnahmen Öffentlichkeit Kategorie Minus, A, Schadensersatz, Kategorie B - E, Kategorie F - K

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt in das Thema ein. Durch Bundesgesetzgebung wurde die Windkraft zu einem privilegierten Vorhaben erklärt. Die Gemeinden haben durch die Ausweisung von Konzentrationszonen das Recht, die Privilegierung einzuschränken. Andererseits gilt jedoch auch das Gebot, der Windkraft ausreichend Raum einzuräumen.
Aufgrund der Stellungnahmen nach der 1. Auslegung wurden weitere Veränderungen (Erweiterung Schutzzone Verkehrslandeplatz Hessental, Wasserschutzgebiete, fehlende Windhöffigkeit, Erweiterung des Siedlungshorizonts Michelbach usw., s. Präsentation in der Vorberatung) vorgenommen. Dies führt zu einer erneuten öffentlichen Auslegung, hierbei haben jedoch die bestehenden Abwägungen Bestand.

Stadträtin Rabe hat sich mit den Stellungnahmen und den Abwägungen intensiv befasst. Sie hält die Stellungnahmen durchweg für zynisch, oberflächlich und pauschal. Zum Beispiel werden naturschutzrechtliche Belange (Schwarzstorch) pauschal mit „Kenntnisnahme“ abgetan. Sie ist darüber hinaus der Meinung, dass auf die Angst vieler Hausbesitzerinnen/-besitzer vor einem Werteverlust nicht angemessen eingegangen wurde.

Oberbürgermeister Pelgrim widerspricht: Die Klassifizierung „Kenntnisnahme“ bedeutet, dass diese Anregung berücksichtigt wird. Sollten Einwendungen vom Planungsbüro/ der Verwaltungsgemeinschaft anders gesehen werden, erfolgt eine Beschreibung dieser anderen Auffassung.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink bittet zu bedenken, dass es sich hier um einen Flächennutzungsplan handelt. Die Abwägungen und Begründungen sind nicht so detailliert wie in einem Bebauungsplan, da ein Flächennutzungsplan zuerst einmal eine Grobplanung darstellt. In der Genehmigungsplanung wird viel tiefer eingestiegen.

Stadtrat Kaiser hält die Einwendungen von Stadträtin Rabe für ideologisch geprägt: Stadträtin Rabe habe in der Vergangenheit stets gegen die Fortentwicklung der Windkraft gestimmt.

Stadträtin Koch sieht als oberste Handlungsmaxime das Wohl der Bürgerinnen und Bürger - dies ist in den vorliegenden Abwägungen nicht gewahrt. Sie wird gegen die Verwaltungsvorlage stimmen.

Beschluss:

  1. Der Behandlung der im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen für die Konzentrationszone wird zugestimmt (vgl. Spalte 3 der Tabellen).
  2. Die Mitglieder der Stadt Schwäbisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, der Behandlung der Stellungnahmen und der erneuten Auslegung des Flächennutzungsplans zuzustimmen.

(29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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