§ 276/6 - Bekanntgaben und Verschiedenes: Bekanntgabe einer Eilentscheidung; hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Ablösung eines Darlehens (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 31. Juli 2023, 07:19 Uhr von Vogt (Diskussion | Beiträge)
< Zurück zum Protokoll: Gemeinderat (10.11.2021)
Sachvortrag:
Oberbürgermeister Bullinger gibt die von ihm getroffene Eilentscheidung bekannt.
Anlage: Eilentscheidung
Von der o. g. Eilentscheidung wird Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)