§ 276/6 - Bekanntgaben und Verschiedenes: Bekanntgabe einer Eilentscheidung; hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Ablösung eines Darlehens (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Bullinger gibt die von ihm getroffene Eilentscheidung bekannt.

Anlage: Eilentscheidung

Von der o. g. Eilentscheidung wird Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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