§ 9/1 - Anlage: Satzung (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Aufgrund von § 45 des Abwassergesetzes für Baden-Württemberg und der §§ 4, 11 und 142 Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am ............... folgende Satzung zur Änderung der Abwassersatzung beschlossen.
- § 28 der Abwassersatzung erhält folgende Fassung:
Der Abwasserbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 24)
1. für den öffentlichen Abwasserkanal 2,50 € 2. für das Klärwerk 2,24 € - Inkrafttreten Diese Änderung der Satzung tritt am 01.04.2005 in Kraft.
Schwäbisch Hall, den
Hermann-Josef Pelgrim
Oberbürgermeister