§ 9/1 - Anlage: Satzung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadt Schwäbisch Hall Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung AwS) der Stadt Schwäbisch Hall vom ................

Aufgrund von § 45 des Abwassergesetzes für Baden-Württemberg und der §§ 4, 11 und 142 Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am ............... folgende Satzung zur Änderung der Abwassersatzung beschlossen.

  1. § 28 der Abwassersatzung erhält folgende Fassung: Der Abwasserbeitrag setzt sich wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 24)
    1. für den öffentlichen Abwasserkanal2,50 €
    2. für das Klärwerk2,24 €
  2. Inkrafttreten Diese Änderung der Satzung tritt am 01.04.2005 in Kraft.

Schwäbisch Hall, den

Hermann-Josef Pelgrim

Oberbürgermeister

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