§ 88 - Sanierung Schulzentrum West; hier: Zwischenbericht, Vorschlag zum weiteren Vorgehen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

1. Sanierungsstudie im Jahr 2007

Das Schulzentrum West, das 1974 fertiggestellt wurde, ist die größte Einzelimmobilie der Stadt und umfasst eine Bruttogeschossfläche von über 25.000 m² mit 125 Unterrichts- und Fachräumen und 75 Nebenräumen.

Nachdem im Haushaltsplan 2006 eine erste Planungsrate von 75.000 € zur Aufstellung einer Sanierungsstudie eingestellt worden war, hatte die Bauverwaltung dem Gemeinderat im Jahr 2007 eine Vorlage zu einem Stufenkonzept für die Generalsanierung des Schulzentrum West vorgelegt. Dieser Stufenplan zielte im Wesentlichen auf eine energetische Sanierung der Baukonstruktion sowie eine Modernisierung der haustechnischen Anlagen, also Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroinstallation des Gebäudes. Zusätzlich mussten die gesetzlichen Anforderungen und Schutzvorschriften hinsichtlich Brandschutz und Verkehrssicherheit erfüllt werden.

Der Stufenplan umfasste damals 7 Haushaltsjahre mit einem geschätzten Gesamtumfang von ca. 19,5 Mio. € und entsprechend hohen jährlichen Investitionen (Anlagen 1 und 2).

2. Erweiterung des Sanierungsumfangs und Verlängerung des Zeitrahmens mit weiteren Investitionen

Dieser Zeitrahmen ließ sich jedoch aufgrund der damaligen Haushaltssituation und mit jährlich maximal 1,5 - 2 Mio. € nicht realisieren.

Auch Anforderungen an den Schulbetrieb wirkten sich einschränkend auf die Umbaumaßnahmen aus, da diese im Wesentlichen nur während der Sommerferien ausgeführt werden konnten. Die Auslagerung einer erheblichen Anzahl von Klassenräumen mit einer Containerlösung hätte einen zusätzlichen Investitionsbedarf von mehreren Millionen bedeutet. So wurde bei den ersten Bauabschnitten der Fachklassensanierung (Naturwissenschaften, Bildende Kunst, Technik etc.) nur in den Sommerferien gearbeitet, da diese Räume ständig von allen Schulen des Schulzentrums genutzt werden mussten. Während der Sanierung in diesem Bereich wurden über das oben beschriebene Programm hinaus auch schulorganisatorische Umbauten durchgeführt, wie z. B. zusätzliche Raumabtrennungen in den Werkstätten des Technikbereichs und Umbauten in den Verwaltungsräumen.

Vor diesem Hintergrund konnte jährlich nur maximal die Hälfte der ursprünglich geplanten Beträge zur Verfügung gestellt bzw. umgesetzt werden. Im Ergebnis wurden die ursprünglich 7 Bauabschnitte auf 14 Bauabschnitte verteilt und in den 16 Jahren von 2007-2021 Mittel in Höhe von insgesamt 17 Mio. € investiert. In diesen 14 Bauabschnitten wurden die Aula und sämtliche Fachklassen einschließlich der Fassaden in diesem Bereich saniert.
Mit Beginn der Sanierung der Klassenräume des Gymnasiums konnte erstmals ganzjährig saniert werden, da hierfür Wanderklassen eingeführt wurden. Im Jahr 2018 wurde das Lehrerzimmer des Gymnasiums umgestaltet und erweitert. Dazu kam die neue räumliche Zusammenführung mehrerer Räume zu einem Lehrerzimmer für die Gemeinschaftsschule und 2019 die Umgestaltung der Schulbibliothek und die Ausstattung der Multifunktionsräume. Der bisher letzte Bauabschnitt umfasste die Dachfläche über den Klassen des Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule. Ein nicht unwesentlicher Anteil dieser 17 Mio. € fiel auf die Investitionen in schulische Umorganisationen. Die Maßnahmen der einzelnen Bauabschnitte wurden in den jeweiligen Jahreshaushalten entsprechend eingebracht. Die Bauabschnitte sind in den beiliegenden Übersichtsplänen mit Darstellung der Bauabschnittsflächen grafisch dargestellt (Anlagen 6 bis 8).

3. Bisher erhaltene Zuschüsse

Für das Projekt wurden in drei Zuwendungsbescheiden insgesamt 6,883 Mio. € Zuschuss bewilligt, von denen bisher 6,683 Mio. € ausbezahlt wurden. Für die bisherige Fassadensanierung wurde ein Zuschuss aus dem Klimaschutz Plus Programm in Höhe von 97.636 € ausbezahlt. Dazu kam ein Bundeszuschuss für die neue Lüftungszentrale in Höhe von 151.565,24 €.

4. Hochrechnung der Baukosten und Zeitplan für die weiteren Sanierungsab­schnitte

Das Architekturbüro Obinger, das bisher alle Maßnahmen betreut hat, hat eine Hochrechnung der zu erwartenden Baukosten für die weiteren Bauabschnitte und einen möglichen Zeitplan vorgelegt. Die Hochrechnung beinhaltet jedoch keine Kosten aufgrund schulisch bedingter Umbaumaßnahmen. Sie wurde bereits im Februar 2020 im Rahmen der Beantwortung von Anfragen der Fraktionen zum Doppelhaushalt 2020/2021 vorgelegt. Sie umfasst die weitere Fassadensanierung für den zwei- bzw. dreigeschossigen Baukörper der Schulklassen und Nebenräume sowie die Fassade der Schulaula. Nach Vorliegen eines Raumnutzungskonzepts können anschließend alle Klassenräume der Gemeinschaftsschule saniert werden. Als letzte Baumaßnahme sollten die umfangreichen Außenanlagen mit einem hohen Anteil an sanierungsbedürftigen befestigten Flächen (Parkplätze, Wegenetz, Sportflächen etc.) instandgesetzt werden. Hierfür wurden von einem Landschaftsplaner Kosten in Höhe von ca. 3,2 Mio. € ermittelt. Hochgerechnet mit einem Baukostenindex von geschätzt jährlich 4% belaufen sich die noch benötigten Mittel auf voraussichtlich ca.
30,1 Mio. €, Stand 2021 (Anlage 3).

Mit den bisher erbrachten Leistungen von 17,0 Mio. € ergibt sich eine zu erwartende Gesamtsumme für die Sanierung des Schulzentrums West einschließlich Außenanlagen von ca. 47 Mio. €. Zum Vergleich: Basierend auf den statistischen Kostenkennwerten des BKI Baukosteninformationszentrums beliefen sich die Kosten für den Neubau eines Schulzentrums dieser Größe auf ca. 67,7 Mio. € (Stand 2021) beziehungsweise 82,7 Mio. € zum theoretischen Zeitpunkt einer Fertigstellung im Jahr 2027 (Anlage 4). Zusätzlich müssten  mehrere Millionen Euro für die Unterbringung der Schüler während der Bauzeit berücksichtigt und mit der Rückforderung eines Anteils der erhaltenen Zuschüsse gerechnet werden.

Bei einer Fortführung der Maßnahme wie bisher und einer kontinuierlichen jährlichen baulichen Umsetzung entsprechend den bisherigen durchschnittlichen Jahresrechnungsergebnissen von ca. 1,3 Mio. € (Stand 2021, ohne Indexanpassung) würde sich die Gesamtmaßnahme bis in die 2040er Jahre erstrecken (Anlage 5). Dies ist für alle Beteiligten, insbesondere die Schulen nicht zumutbar.

Um alle Sanierungsabschnitte in einem möglichst kurzen Zeitrahmen von maximal 8 Jahren bei laufendem Schulbetrieb abwickeln zu können, sind allerdings deutlich höhere jährliche Finanzmittel erforderlich. Dafür müssen, wie bereits bei der Sanierung des Gymnasiums, mindestens 8 Wanderklassen eingerichtet werden, um größere Bauabschnitte bei ganzjähriger Bautätigkeit fertigstellen zu können.

5. Vorschlag zum weiteren Vorgehen:

1.) In einem nächsten Schritt soll in 2021 der bereits vorbereitete Bauabschnitt 15 als Einzelmaßnahme der Fassadensanierung mit ca. 1,7 Mio. € ausgeschrieben werden. Vor dem Hintergrund der seit Januar 2021 verbesserten Fördermöglichkeiten wird der Energiebeauftragte der Stadt Schwäbisch Hall die Möglichkeiten einer Förderung der Maßnahme prüfen.  Eine Ausschreibung des Bauabschnitt 15 erfolgt erst nach einer abschließenden Prüfung der Fördermöglichkeit.

2.) Ebenfalls im Jahr 2021 wird ein VgV-Verfahren zur Vergabe der vollständigen Architekten- und Ingenieurleistungen für die verbleibende Gesamtmaßnahme durchgeführt. Im Rahmen der stufenweisen Beauftragung werden dann zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 (Vorplanung) beauftragt, um ein vollständiges Sanierungskonzept mit detailierter Kostenermittlung als Grundlage für die Haushaltsjahre 2023 ff. zu erhalten.

3.) Anschließend können in einem Zeitraum von ca. 3 Jahren die Klassenräume der Gemeinschaftsschule, die Flure im Gymnasium und in der Gemeinschaftsschule, die Computerräume sowie die Schulstraße saniert werden.

4.) Danach könnte, ebenfalls in einem Zeitraum von ca. 3 Jahren, die Fassadensanierung für den zwei- bis dreigeschossigen Baukörper der Schulklassen, der Musikräume und der Aula erfolgen.

5.) Als letzte Baumaßnahme sind die umfangreichen Außenanlagen fertigzustellen.

Eine mögliche Abfolge der Bauabschnitte und die Hochrechnung des weiteren Finanzbedarfs ist in der beiliegenden Tabelle (Anlage 3) dargestellt.

Trotz der langen Sanierungsdauer, die vor allem dem Bauen unter Schulbetrieb und der Berücksichtigung der schulischen Weiterentwicklung geschuldet ist, wird am Ende ein modernes Schulzentrum stehen, das technisch und pädagogisch auf neuestem Stand sein wird. Durch den ressourcenschonenden Erhalt der Baukonstruktion ("graue Energie") und mit den hohen Dämmwerten der neuen Fassaden und Dächer wurde das Gebäude nachhaltig saniert. Mit den Photovoltaikanlagen auf den großen Dachflächen und zusätzlicher Dachbegrünung sowie der Nahwärmeversorgung der Stadtwerke und mit dem Einbau der hocheffizienten Lüftungszentrale mit Wärmetauschern kann das sanierte Schulzentrum annähernd klimaneutral betrieben werden.  

Anlagen:
Anlage 1: Konzept 2007
Anlage 2: Geplante Sanierungsabschnitte Studie 2006
Anlage 3: Zeitplan und Hochrechnung: Stand 2021
Anlage 4: Hochrechnung Neubau: Stand 2021 und Stand 2027
Anlage 5: Zeit- und Kostenübersicht
Anlage 6: Ausgeführte Sanierungsabschnitte Erdgeschoss bis 2020
Anlage 7: Ausgeführte Sanierungsabschnitte Obergeschoss bis 2020
Anlage 8: Ausgeführte Sanierungsabschnitte Dach bis 2020
Anlage 9: Photos
Anlage 10: Photos
Anlage 11: Photos
Anlage 12: Photos
Anlage 13: Präsentation (online nicht verfügbar)

 

Erster Bürgermeister Klink fasst auf Basis der anliegenden Präsentation die zurückliegende jährlich fortgeschriebene, bauabschnittsweise Sanierung des Schulzentrums West vor und stellt die Überlegungen zur weiteren Vorgehensweise, auf den Erkenntnissen der Vergangenheit basierend, vor. Würde weiter in diesen Bauabschnitten saniert, würde dies noch eine lange Zeitdauer in Anspruch nehmen. Eine Gesamtkonzeption mit der Bildung von umfassenderen Bauabschnitten, in Absprache mit den Schulleitungen, würde einen Zeithorziont bis zur Fertigstellung bis Ende der 20iger Jahre möglich machen. Je mehr Zeit in Anspruch genommen werden würde, um so teurer würde die Maßnahme letztlich.

- Stadtrat Baumann verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Oberbürgermeister Pelgrim bewertet zusammenfassend, dass auch nach heutiger Betrachtungsweise ein Neubau um ein vielfaches teuer sein würde. Für die Bildung größerer Bauabschnitte müsse die Sicherstellung des Schulbetriebes geklärt werden, da hier eine Auslagerung von Klassen analog des Schulzentrums Ost (Gemeinderat 05.02.2020, § 10, öffentlich) nicht möglich sei.

- Stadtrat Baumann nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

- Stadtrat Feucht verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadträtin Niemann, Stadtrat Dr. Graf von Westerholt und Stadtrat Baumann sprechen sich für eine schnelle Fertigstellung der Sanierung aus. Der Verwaltungsansatz werde befürwortet.

Stadträtin Niemann fragt, ob eine Interimsnutzung der hospitalischen Gebäude In den Herrenäckern 9 nach der Inanspruchnahmen durch das Schulzentrum Ost auch vom Schulzentrum West erfolgen könne.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt spricht sich für eine segmentweise Totalsanierung mit Verlagung des Schulbetriebes aus.

- Stadtrat Feucht nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadträtin Baumann wünscht eine Gesamtkostenplanung, aus der auch die einfließenden Fördermittel ersichtlich wären. Es bestehe die Befürchtung, dass aufgrund der langen Zeitachse und der damit verbundenen Kostensteigerung Fördermittel verloren gängen.

- Stadtrat Rempp verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass es für Schulsanierungen seinerzeit keine Fördermittel gegeben habe, nur für Neubauten. Um diese Generalsanierung analog eines Neubaus unterstützen zu können, wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart für die mit Denkmaleigenschaft versehenen Großgebäude Sanierungsmittel zur Verfügung gestellt.

Zwischenzeitlich werde die Schulbausanierung landesweit unterstützt. Diese Förderung erfolge jedoch nicht kosten- sondern flächenbasierend.

- Stadtrat Rempp nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadträtin Baumann fragt, welche Hinweise für die weitere Vorgehensweise aus dem Revisionsbericht Berücksichtigung gefunden hätten.

Erster Bürgermeister Klink informiert, dass den Empfehlungen der Revision in der dargestellten angedachten weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Sanierung Rechnung getragen worden sei.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler ergänzt, dass mit einer Übersicht zur Gesamtplanung, einer Kostenschätzung sowie -fortschreibung und einer Bauzeitenplanung für die Gesamtmaßnahme ein Großteil der Fragen der Revision berücksichtigt werde.

- Stadtrat Reber beginnt 20.32 Uhr seine Online-Sitzungsteilnahme -

Stadträtin Baumann bittet um Stellungnahme der Fachbereichsleiterin Revision Bauer im Gemeinderat am 19.05.2021.

Oberbürgermeister Pelgrim hält fest, dass im Rahmen des VgV-Verfahrens eine sinnvolle Bauabschnittsbildung für die Sanierungsmaßnahmen erfolgen soll.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt ist der Auffassung, dass sich dies im Beschlussantrag Ziffer 2 als Formulierung wiederfinden müsse.

Oberbürgermeister Pelgrim schlägt vor, den Beschlussantrag Ziffer 2 für die Beschlussfassung im Gemeinderat am 19.05.2021 entsprechend zu ergänzen, der Sachverhalt gilt ohne Abstimmung als vorberaten. Von Seiten des Gremiums besteht Konsens.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Die Beschlussanträge Ziffer 1 bis 4 werden zur Kenntnis genommen. Eine Empfehlung für den Gemeinderat wird nicht ausgesprochen. Die Beschlussfassung erfolgt im Gemeinderat am 19.05.2021.

  1. Der von der Verwaltung vorgestellte Zwischenbericht wird zur Kenntnis genommen und zur Diskussion gestellt.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein VgV-Verfahren zur Vergabe der Planungs­leistungen für die Gesamtmaßnahme durchzuführen.
          
  3. Für die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 werden im Jahr 2021 500.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Zur Deckung stehen eingesparte Mittel aus der Maßnahme 19019 (Kita Elisabethenstraße) im Produkt 36500220 zur Verfügung.
          
  4. Die zu beauftragenden Architekten und Ingenieure sollen bis Mitte 2022 ein vollständiges Sanierungskonzept mit Kostenermittlung als Grundlage für die Haushaltsjahre 2023 ff. vorlegen.

        (ohne Abstimmung)

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