§ 198 - Erweiterung Kunsthalle Würth; hier: Vorstellung planerische Überlegungen - Planungsermächtigung (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Kunsthalle Würth plant die Erweiterung ihrer Räumlichkeiten in der Katharinenvorstadt und hat das Architekturbüro Henning Larsen aus Kopenhagen, das 1997 den Realisierungswettbewerb zum Bau der Kunsthalle gewonnen hatte, mit Entwürfen für einen zweiten Bauabschnitt beauftragt. Architekten des Büros werden ihre Überlegungen im Bau- und Planungsausschuss am 25.09.2017 vorstellen.
Um die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Kunsthalle zu schaffen, muss der bestehende Bebauungsplan Nr. 0112-14 „Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt“ geändert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Aufgrund der städtebaulichen Sonderstellung des Museum-Ensembles hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der äußeren Gestaltung wird empfohlen, für das Areal der Kunsthalle Würth ein so genanntes Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Kunst und Kultur“ festzusetzen. Gemäß § 11 Abs. 1 BauNVO sind solche Gebiete als sonstige Sondergebiete darzustellen und festzusetzen, die sich von den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 BauNVO wesentlich unterscheiden. Aufgrund der besonderen Zweckbestimmung und deren ausschließlichen Nutzung ist dies hier der Fall.
Es liegt ein Antrag der Vorhabenträgerin Adolf Würth GmbH & Co. KG auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vor.
Anlage 1: Lageplan Katharinenvorstadt mit geplantem Sondergebiet „Kunst und Kultur“
Die nachfolgende Anlage 2 ist rechtlich geschützt. Einer Verwendung muss der Urheber bzw. der Rechteinhaber zustimmen.
Anlage 2: Präsentation Architekturbüro Larsen
Erster Bürgermeister Klink erläutert auf Basis der als Anlage beiliegenden Präsentation des Architekturbüros Henning Larsen die wesentlichen Inhalte der Planungskonzeption.
Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt nimmt auf die Vorberatung im Bau- und Planungsausschuss Bezug. Es habe vor kurzem eine Bürgerreise von Schwäbisch Hall nach Colmar gegeben. Dort gebe es im Zentrum der Altstadt ein großes Museum. Dieses sei von einem namhaften Architekten modernisiert worden. Das vorliegende Konzept sehe ähnlich aus. Es gebe in Colmar ebenfalls einen Rundgang, unterirdische Verbindungen der Gebäude und oberirdisch eine nicht auffallende Anpassung an das Altstadtbild. Man habe in der Kunsthalle ca. 200.000 Besucherinnen und Besucher. Dieser Besucherstrom werfe erhebliche Fragen hinsichtlich An- und Abreise, Parken und Verpflegung auf. Es sei daher gerechtfertigt, dies bauplanungsrechtlich zu berücksichtigen. Man habe hier mit einem qualifizierten Büro zu tun, welches man kenne. Das Architekturbüro Henning Larsen habe den ersten Teil gebaut und genieße große Anerkennung. Man sei zuversichtlich, dass die Planung eine hochwertige Architektur werde und sich harmonisch in das Stadtbild einfüge. Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt bedankt sich bei Oberbürgermeister Pelgrim für die geleistete intensive Vorarbeit hinsichtlich der Aktivierung der Adolf Würth GmbH & Co. KG eine Investition zu tätigen.
Stadtrat Sakellariou nimmt Bezug auf das Gebäudeensemble „Kirchgasse“. Es wird angefragt, ob in diesem Bereich Einzelbaudenkmäler enthalten sind.
Oberbürgermeister Pelgrim bejaht die Anfrage. In diesem Bereich ist ein Einzelbaudenkmal mit einem historischen Keller enthalten. Das Gebäude stehe jedoch insgesamt unter Denkmalschutz. Der Keller werde nach jetziger Planung vollständig erhalten; das Gebäude in seiner Kubatur jedoch nicht. Hier gebe es eine Abwägungsüberlegung zwischen öffentlichem Interesse und dem Denkmalschutz an besagter Stelle. Nach vorläufiger Einschätzung des Landesamtes für Denkmalschutz erhält die Eckkonstruktion Kirchgasse/ Lange Straße einen höheren Bedeutungszuwachs. Hierauf habe man vollumfänglich Rücksicht genommen. In dieser Abwägung würde man dann am Ende mitgehen. Diese Eckkonstruktion wird vollständig erhalten bleiben. Die Abwägungsthemen werden im Rahmen der nächsten Verfahrensschritte erfolgen. Es handle sich insofern um eine „unverbindliche“ und „vorläufige“ Einschätzung.
Stadtrat Rempp fragt an, ob im geplanten Sondergebiet höhere Lärmemissionen zugelassen werden.
Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass man ein Sondergebiet individuell nochmal regeln müsse. Man werde im weiteren Verfahren klären, welche Festsetzungen getroffen werden. Für das Sondergebiet gebe es hierzu keine speziellen Vorschriften im Vergleich zu den anderen Baugebietstypen.
Stadträtin Koch erkundigt sich, ob die Anwohnerinnen und Anwohner der Lange Straße beteiligt wurden. Mehr Touristen bedeuten auch eine Zunahme des Busverkehrs. Nach Reaktionen der Anwohnerinnen und Anwohnern wird gefragt.
Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf ein eingeübtes Verfahren, wonach das förmliche Verfahren mit Beteiligung derzeit vorbereitet wird. Zum jetzigen Zeitpunkt erfolgte noch keine Beteiligung. Der Hinweis auf die Themen „Ruhender Verkehr“ und „Busverkehr“ sei gerechtfertigt. Hier sei perspektivisch dargelegt worden, dass man im Zuge der Umgestaltung der Katharinenvorstadt/Weilervorstadt auch das Thema „Busverkehr“ aufnehmen werde. Dies sei nach heutigem Stand noch nicht gelöst. Man habe vereinbart, das formalrechtliche Verfahren mit allen notwendigen Abwägungen einschließlich der denkmalschutzrechtlichen Themen durchzuführen. Wenn das Verfahren abgeschlossen sei, könne hierauf basierend ein Baugesuch eingereicht werden. Erst danach gebe es das finale „Go“ zur Realisierung.
Erster Bürgermeister Klink ergänzt, dass sich die fachliche Abstimmung auf städtebauliche Kenndaten wie Kubatur, Volumina etc. bezogen hat. Mit Eröffnung des Verfahrens seien alle Möglichkeiten der Beteiligung gegeben. Diese werde stattfinden.
Beschluss:
Dem Antrag der Adolf Würth GmbH & Co. KG auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wird stattgegeben.
(einstimmig -29)