§ 118 - Erweiterung Tageseinrichtung für Kinder Elisabethenstraße, Gottwollshausen; hier: Freigabe geänderte Planung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

- Stadtrat Reber nimmt um 19.30 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -
 

Das Bauvorhaben wurde am 07.12.2020 im Bau- und Planungsausschuss (§ 225, öffentlich) und am 16.12.2020 (§ 241, öffentlich) in der Gemeinderatssitzung vorgestellt und erläutert. Geplant war ein zweigeschossiges Gebäude mit drei Gruppenräumen und weiteren Nebenräumen.

Im Zuge der weiteren Entwurfsplanung wurden verschiedene Faktoren genauer untersucht, unter anderem der vorbeugende Brandschutz, der Baugrund und die Bausubstanz des Bestandsgebäudes. Dabei stellte sich heraus, dass ein zweigeschossiger Anbau mit Verbindungsbau an die bestehende Tageseinrichtung zunehmend unwirtschaftlich wurde.

Daraufhin wurden weitere Entwurfsvarianten geprüft. In Abstimmung mit dem Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport wurde das Raumprogramm reduziert und ein eingeschossiger Entwurf mit zwei Gruppen erarbeitet. Die Vorteile dieses Entwurfs liegen in einem optimierten Grundriss und Flächenbedarf. Die Anordnung des Baukörpers erfolgt westlich der bestehenden Tageseinrichtung für Kinder. Auf einen Verbindungsbau kann verzichtet und die bestehende Einrichtung vorerst weiter genutzt werden. Der bestehende Bau muss in absehbarer Zeit saniert werden. Sollten die vier Gruppen mittelfristig nicht ausreichen, ist es aufgrund des Baualters, der Bausubstanz und der schlechten Dämmung von Dach und Hülle sinnvoller den Fertigteilkindergarten aus den 70er Jahren zurückzubauen. Dann kann durch den nun entwickelten Ausbauplan durch Addieren mehrerer Holzbaumodule bis auf einen insgesamt fünfgruppigen eingeschossigen Kindergarten mit idealer Grundrisslösung in energetisch effizienter Bauweise erweitert werden. Auf eine Treppe und einen Aufzug kann aufgrund der Eingeschossigkeit verzichtet werden.

Durch die geänderte Positionierung auf dem Grundstück kann die bestehende Parkplatzsituation erhalten bleiben und auf die aufwändige öffentliche Erschließung sowie die Änderung des Bebauungsplans verzichtet werden. Ausgaben im Tiefbau in Höhe von 450.000 €  wären somit nicht notwendig. Die bestehenden Parkplätze stehen der Tageseinrichtung für Kinder weiterhin zur Verfügung. Der weitere Zugang zur neu geplanten zweigruppigen Einrichtung liegt günstig mit der Anbindung an den Fuß- und Radweg.

Die geschätzten Kosten für den eingeschossigen, zweigruppigen Baukörper belaufen sich auf ca. 1,85 Mio. €. Gegenüber der Kostenschätzung der im Dezember 2020 vorgestellten Planung in Höhe vom 3,10 Mio. € für die Hochbaumaßnahmen zuzüglich 450.000 € für die Tiefbaumaßnahmen ergibt sich eine Kostenreduzierung in Höhe von 1,7 Mio. €. 

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 mehrheitlich zugestimmt.

Anlage: Grundriss

Erster Bürgermeister Klink teilt mit, dass die im Bau- und Planungsausschuss am 03.05.2021 (§ 80, öffentlich) beschlossene nachzureichende Information einer Alternative zur Erstellung der Tageseinrichtung in konventioneller Bauweise Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler ausführt.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler informiert, dass mit einer Architektin des aktuellen Anbieters gesprochen worden sei. Im Ergebnis sei mitzuteilen, dass anhand eines konkret benannten Projektes zur Errichtung einer Kindertagesstätte, welches sowohl in Modulbauweise als auch in konventioneller Bauweise vor zwei Jahren ausgeschrieben worden ist, die Modulbauweise die eindeutig günstigere Alternative dargestellt habe.
Zur im Bau- und Planungsausschuss gestellten Frage der Preissicherheit des Angebots von Anfang April habe die Modulbaufirma die Auskunft erteilt, dass aufgrund der gestiegenen Holzpreise mit einer Preissteigerung zwischen fünf und zehn Prozent zu rechen sei, abhängig vom Zeitpunkt der Ausschreibung und der Holzpreisentwicklung bis dahin.

- Stadtrat Rempp verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadträtin Walter signalisiert namens ihrer Fraktion Zustimmung.

Stadtrat Baumann bleibt weiter bei seiner bereits im Bau- und Planungsausschuss vertretenen Auffassung. Die von Fachbereichsleiter Planen und Bauen erteilten Informationen seien unzureichend. Es wird moniert, dass nur mündlich berichtet wurde und keine Ergänzung in der Sitzungsvorlage vorgenommen worden ist.

- Stadtrat Rempp nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadträtin Herrmann fragt nach dem Energiestandard und der Zuschusssituation.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler teilt mit, dass es eine Nahwärmeversorgung geben werde und dass mindestens KfW 55-Standard erreicht werde. KfW 40-Standard sei möglich, hier gebe es eine erhöhte Förderung. Der Mehraufwand müsse jedoch noch dagegen gerechnet werden.

Fachbereichsleiter Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport Klenk informiert bezüglich der Zuschusssituation, dass ein Antrag gestellt worden auf die zusätzlichen Plätze sei, ausgelegt auf drei Gruppen. Dazu werde es nun einen Änderungsantrag geben. Aktuell befinde man sich in einem extrem engen Zeitfenster. Für den angestrebten KfW-Zuschuss würde das Förderprogramm am 1. Juli diesen Jahres starten, am 2. Juli könne mit dem Bau begonnen werden. Das Programm zur Förderung der neuen Plätze, ausgelegt auf drei Gruppen, müsse bis zum 30.06.2022 beendet werden. Möglicherweise gehen Zuschüsse verloren, da die vorgegebenen Zeitfenster unter Umständen nicht alle exakt eingehalten werden können. Dies werde versucht zu verhindern. Möglich sei dies, wenn die Architekten die benannten engen Zeitfenster einhalten könnten. Die Förderprogramme würden sich dann addieren. In Anbetracht der Veränderung in der Gesamtsumme, sei dies die richtige Vorgehensweise.

Stadträtin Koch erklärt ihre Enthaltung, da sie der Auffassung von Stadtrat Baumann folge und fragt, ob in dem Neubau Behinderten-WC‘s eingeplant seien.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler bestätigt dies.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt die Beschlussanträge zur Abstimmung.

Beschluss:

    1. Der Zwischenbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    2. Der geänderten Planung wird zugestimmt.

    3. Die Bauverwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahme zu bearbeiten. 

    (25 Ja-Stimmen, 9 Enthaltungen)

      
 

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