§ 225 - I. Erweiterung Tageseinrichtung für Kinder Elisabethenstraße Gottwollshausen; hier: Zwischenbericht über den Planung; II. Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen- Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Rahmen der geplanten Hochbaumaßnahmen wurde das Bauvorhaben dem Gemeinderat im letzten Jahr vorgestellt und erläutert.

Die Erweiterung der Tageseinrichtung für Kinder wurde mit dem im Umfeld der Maßnahme erforderlichen Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen zu einer koordinierten Maßnahme der beiden Abteilungen Hochbau und Tiefbau ergänzt. Die notwendige Änderung des bestehenden Bebauungsplans wird von der Abteilung Stadtplanung in einer gesonderter Sitzungsvorlage eingebracht.

I. Erweiterung Tageseinrichtung für Kinder Elisabethenstraße

Im Jahr 2020 wurde die Vorentwurfsplanung zu der geplanten Erweiterung der Tageseinrichtung für Kinder durch die Abteilung Hochbau weiterentwickelt. Die Ergebnisse der Planungen wurden sowohl mit dem Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport als auch mit dem Energiebeauftragen der Stadtverwaltung abgestimmt.

Mit den weiteren Architektenleistungen der Leistungsphasen 3,4,6,7 wurde das Architekturbüro Knorr und Thiele aus Öhringen, für die bauphysikalische Fachplanung das Ingenieurbüro CAPE aus Schwäbisch Hall beauftragt. Zur Vorbereitung der Baumaßnahme wurde das Büro BFI Zeiser aus Ellwangen mit einer Baugrunduntersuchung mit Gründungsberatung beauftragt, die Baugrunduntersuchung wurde bereits durchgeführt. Mit der brandschutztechnischen Beurteilung wurde das Sachverständigenbüro Gaißer aus Ellwangen beauftragt. Weitere Abstimmungen fanden mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und den Stadtwerken Schwäbisch Hall statt.

Die Errichtung des Gebäudes ist als Modulbauweise mit vorgefertigten Holzbauelementen vorgesehen. Dies wurde vor allem wegen des verkürzten Bauablaufes bei laufendem Krippenbetrieb der bestehenden Einrichtung gewählt. Dadurch wird auch störender Baulärm für die Kinder minimiert. Bei der Auswahl der Baustoffe steht das Thema Nachhaltigkeit im Vordergrund. Die Materialien sollen nach gesamtheitlicher ökologischer Betrachtung von der Herstellung bis zum Rückbau gewählt werden. Dabei wird eine Ausführung unter Verwendung von Massivholz bevorzugt. Auch im Innenraum sollen Massivholzflächen sichtbar bleiben und zu einem guten Raumklima beitragen. Soweit möglich sollen ökologische Dämmstoffe zum Einsatz kommen.

Die Anordnung des neuen zweigeschossigen Baukörpers erfolgt entlang der nördlichen Grundstücksgrenze. Damit wird ein Großteil der bestehenden Garten- und Außenspielfläche für die Kinder erhalten. Die drei neuen Gruppenräume mit Nebenräumen orientieren sich nach Süden zum Garten. Rücksprünge in der Erdgeschossfassade mit einer Spielterrasse vor den Gruppenräumen verhindern auch einen zu starken Wärmeeintrag im Sommer. Das Gebäude ist durch einen Aufzug barrierefrei erschlossen. Im Obergeschoss befinden sich Mehrzweckraum, Funktionsraum sowie ein Speiseraum. Da die Einrichtung nicht als Ganztageseinrichtung geführt werden soll, ist keine Mittagsverpflegung vorgesehen und die Küche nicht für selbst zubereitete Speisen vorgesehen.

Die beiden Baukörper Bestand und Erweiterungsbau werden durch einen witterungsschützenden Zwischenbau verbunden. Hier befindet sich in zentraler Lage der neue Haupteingang für die Krippe und den Kindergartenneubau. Bei Bedarf können die beigefügten Pläne in der Sitzung näher erläutert werden.

Planungsablauf:

Dezember 2020 - Januar 2021: Einreichen des Bauantrags sowie Ausschreibung und Vergabe zum Freimachen des Grundstücks

Januar 2021 - März 2021: Ausgabe und Vergabe öffentlicher Teilnahmewettbe- werb an Generalübernehmer für den kompletten Bau in Modulbauweise

April 2021 - Juni 2021: Ausgabe, Bearbeitung, Vergabe GÜ-Ausschreibung

Juni 2021 - August 2021: Ausführungsplanung des GÜ

Bauablauf:

Februar 2021: Bäume fällen Kita-Grundstück

Juli 2021 - August 2021: Freimachen des Grundstücks

August 2021 - Oktober 2021: Erdarbeiten, Gründung, Leitungen, Rohbauarbeiten

August 2021 - Oktober 2021: Fertigung der Module

November 2021: Aufstellen der Module

Dezember 2021 - Februar 2022: Ausbau der Module

März 2022: Möblierung und Reinigung

März - Mai 2022: Bau des Übergangs zwischen Erweiterungsbau und Bestand

Kostenrahmen:

KG 100

Grundstück

0,00 €

KG 200

Herrichten und Erschließen

70.000,00 €

KG 300

Bauwerk - Baukonstruktionen

2.480.000,00 €

KG 400

Bauwerk - Technische Anlagen

in KG 300

KG 500

Außenanlagen

55.000,00 €

KG 600

Ausstattung

60.000,00 €

KG 700

Baunebenkosten

430.000,00 €

 

Gesamtkosten brutto

3.095.000,00 €

 

Gesamtkosten gerundet

3.100.000,00 €

Mittel stehen im Finanzhaushalt der Stadt Schwäbisch Hall unter der Maßnahme 19019 in Höhe von 3.100.000 € zur Verfügung.

Zuschüsse:

Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm des Bundes in Höhe von 360.000 € werden beantragt, sobald die Antragsstellung möglich ist. Laut Homepage des Regierungspräsidiums ist eine Antragsstellung derzeit noch nicht möglich. Ein Baubeginn in 2021 ist nicht zuschussschädlich.
Gefördert werden Investitionen, die im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2021 begonnen werden. Die Investitionen sind bis 30.06.2022 abzuschließen. Für das Erreichen des KfW55-Standards soll ein Förderkredit aus dem KfW-Programm beantragt werden. Hier wird bei einem geringen Zinssatz ein Tilgungszuschuss mit einem Höchstbetrag von 50 €/m² gewährt. Bei einer Netto-Raumfläche von knapp 1.000 m² bedeutet dies maximal ca. 50.000 €.

Photovoltaik:

Auf der Dachfläche des Erweiterungsgebäudes soll eine Photovoltaikanlage mit ca. 40 kW vorgesehen werden. Die Kosten hierfür betragen ca. 60.000 € und sind nicht in den Baukosten enthalten. Die Amortisation der Kosten erfolgt nach ca. 7,5 Jahren.

II. Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen

Die Verkehrs- und Grünflächen sollen entsprechend dem bereits rechtskräftigen Bebauungsplan aus- bzw. umgebaut werden (Vollausbau). Der bestehende Geh- und Radweg, der aktuell über den Parkplatz an der Einmündung Elisabethenstraße verläuft, soll entlang der Grohwiesenstraße weiter geführt werden. Zudem werden eine Zufahrt mit Wendemöglichkeit sowie Parkplätze neu angelegt.

Zeitlicher Ablauf:

Frühjahr 2021: Umsetzen der Trafostation

August 2021 - Dezember 2021: Planung öffentliche Verkehrsflächen

April 2022 – Juni 2022: Bauausführung öffentliche Verkehrsflächen

Kostenrahmen (Schätzung):

KG 100

Grundstück

0,00 €

KG 200

Herrichten

0,00 €

KG 300

Bauwerk

297.700,00 €

KG 400

Technische Ausstattung

19.800,00 €

KG 500

Freiflächen

38.700,00 €

KG 600

Ausstattung

4.500,00 €

KG 700

Baunebenkosten

83.800,00 €

 

Gesamtkosten

444.500,00 €

 

Gesamtkosten gerundet

450.000,00 €

Die Mittel zum Aus- und Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen wurden für den Nachtragshaushalt 2021 angemeldet.

Der Ortschaftsrat behandelt die Angelegenheit in seiner nächsten Sitzung am 10.12.2020

Anlagen:
Anlage 1: Lageplan vom November 2020
Anlage 2: Grundriss Erdgeschoss vom November 2020
Anlage 3: Grundriss Obergeschoss vom November 2020
Anlage 4: Ansichten vom November 2020
Anlage 5: Lageplan mit Darstellung der Maßnahmen zur Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen

 

Auf Fragen von Stadträtin Niemann bezüglich der Baumfällarbeiten informiert Abteilungsleiter Hochbau Koch, dass versucht werde, Bäume zu verpflanzen. Ein kompletter Erhalt aller Bäume sei - auch weil man den nördlichen Standort wegen dem schönen Garten gewählt habe - nicht möglich. Die Parkfläche werde voraussichtlich erst im Frühjahr 2022 umgestaltet, nähere Einzelheiten hierzu erfolgen bei § 231 dieser Sitzung. „Bebauungsplan Nr. 1217-08/01 Erweiterung Elisabethenstraße, 1. Änderung in Gottwollshausen, hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 13 a BauGB“.
Die Küche sei in diesem Neubau nicht groß, da es keine Ganztagseinrichtung ist und die Kinder ihr Essen von zu hause mitbringen.

- Stadtrat Rempp verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Mit Blick auf die heimischen Handwerker und Architekten stellt Stadtrat Baumann die Frage, ob die Stadt nun generell mit Generalunternehmern arbeiten wolle, die teurer seien.

Abteilungsleiter Hochbau Koch verweist auf die Vorstellung in der Sitzung des Gemeinderats vom 22.07.2019, § 208. Mit einer Modulbauweise erwarte man, bei längerer Vorfertigungsdauer, die Fertigstellung des Neubaus in drei Wochen.

Der Antrag von Stadtrat Baumann, im Beschlussantrag eine Alternative für Vorschläge mit herkömmlicher Bauweise aufzunehmen, wird von Oberbürgermeister Pelgrim aufgrund des großen Bedarfs dieser Einrichtung abgelehnt.

- Stadtrat Rempp nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadtrat Sakellariou stellt die Frage nach den Kosten einer Baumverpflanzung.

Abteilungsleiter Hochbau Koch informiert, dass ein Baum mit 60 cm Umfang Kosten von ca. 3 T€ verursache.

Im Bezug auf den Antrag von Stadtrat Baumann informiert Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler, dass bei einer parallelen Ausschreibung an heimische Architekten und Handwerker zusätzlich 250.000 € investiert werden müsse und bei einem durchzuführenden VGV-Verfahren der Zeitrahmen bis zu dieser Ausschreibung ca. neun Monate in Anspruch nehmen würde. Mit Blick auf die Versorgungsprobleme in diesem Einzugsgebiet und die Kostenerhöhung durch ein weiteres Verfahren wird hiervon abgeraten.

Nachdem Stadtrat Baumann seinen Antrag zurückzieht, stellt Oberbürgermeister Pelgrim die Beschlussanträge zur Abstimmung.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Bau- und Planungsausschuss fasst vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats folgende Beschlüsse:

zu I.:
1. Der Zwischenbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Dem Stand der Maßnahmen und der aktuellen Kostenermittlung wird zugestimmt. Die Bauverwal- tung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahme zu bearbeiten.

2. Der Erhöhung der Gesamtkosten um 60.000 € für die Errichtung einer PV-Anlage wird zugestimmt.

zu II.:
Der Zwischenbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Dem Stand der Maßnahmen und der aktuellen Kostenermittlung wird zugestimmt. Die Bauverwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahme zu bearbeiten.

(14 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen)

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