§ 80 - Erweiterung Tageseinrichtung für Kinder Elisabethenstraße, Gottwollshausen; hier: Freigabe geänderte Planung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Bauvorhaben wurde am 07.12.2020 im Bau- und Planungsausschuss (§ 225, öffentlich) und am 16.12.2020 (§ 241, öffentlich) in der Gemeinderatssitzung vorgestellt und erläutert. Geplant war ein zweigeschossiges Gebäude mit drei Gruppenräumen und weiteren Nebenräumen.

Im Zuge der weiteren Entwurfsplanung wurden verschiedene Faktoren genauer untersucht, unter anderem der vorbeugende Brandschutz, der Baugrund und die Bausubstanz des Bestandsgebäudes. Dabei stellte sich heraus, dass ein zweigeschossiger Anbau mit Verbindungsbau an die bestehende Tageseinrichtung zunehmend unwirtschaftlich wurde.

Daraufhin wurden weitere Entwurfsvarianten geprüft. In Abstimmung mit dem Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport wurde das Raumprogramm reduziert und ein eingeschossiger Entwurf mit zwei Gruppen erarbeitet. Die Vorteile dieses Entwurfs liegen in einem optimierten Grundriss und Flächenbedarf. Die Anordnung des Baukörpers erfolgt westlich der bestehenden Tageseinrichtung für Kinder. Auf einen Verbindungsbau kann verzichtet und die bestehende Einrichtung vorerst weiter genutzt werden. Der bestehende Bau muss in absehbarer Zeit saniert werden. Sollten die vier Gruppen mittelfristig nicht ausreichen, ist es aufgrund des Baualters, der Bausubstanz und der schlechten Dämmung von Dach und Hülle sinnvoller den Fertigteilkindergarten aus den 70er Jahren zurückzubauen. Dann kann durch den nun entwickelten Ausbauplan durch Addieren mehrerer Holzbaumodule bis auf einen insgesamt fünfgruppigen eingeschossigen Kindergarten mit idealer Grundrisslösung in energetisch effizienter Bauweise erweitert werden. Auf eine Treppe und einen Aufzug kann aufgrund der Eingeschossigkeit verzichtet werden.

Durch die geänderte Positionierung auf dem Grundstück kann die bestehende Parkplatzsituation erhalten bleiben und auf die aufwändige öffentliche Erschließung sowie die Änderung des Bebauungsplans verzichtet werden. Ausgaben im Tiefbau in Höhe von 450.000 €  wären somit nicht notwendig. Die bestehenden Parkplätze stehen der Tageseinrichtung für Kinder weiterhin zur Verfügung. Der weitere Zugang zur neu geplanten zweigruppigen Einrichtung liegt günstig mit der Anbindung an den Fuß- und Radweg.

Die geschätzten Kosten für den eingeschossigen, zweigruppigen Baukörper belaufen sich auf ca. 1,85 Mio. €. Gegenüber der Kostenschätzung der im Dezember 2020 vorgestellten Planung in Höhe vom 3,10 Mio. € für die Hochbaumaßnahmen zuzüglich 450.000 € für die Tiefbaumaßnahmen ergibt sich eine Kostenreduzierung in Höhe von 1,7 Mio. €. 

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen behandelt die Angelegenheit in seiner Sitzung am 06.05.2021, über das Ergebnis wird in der Gemeinderatssitzung am 19.05.2021 mündlich berichtet.

Anlage: Grundriss

 

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Auf die Nachfrage von Stadträtin Walter zur Reduzierung von drei auf zwei Gruppen teilt Oberbürgermeister Pelgrim mit, dass zwar entsprechend der Gesamtbedarfsplanung Plätze benötigt werden, jedoch nicht auf die Nachfrage und künftige Entwicklung in Gottwollshausen bezogen zwingend notwendig.

Fachbereichsleiter Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport Klenk berichtet, dass die Erziehungsarbeit auf zwei Stockwerken verteilt, wie ursprünglich geplant, schwieriger zu gestalten sei.

Stadtrat Baumann hält die Baumaßnahme im Rahmen der vorgelegten Kostenschätzung aufgrund der aktuellen enormen Steigerung der Holzpreise für nicht realisierbar. Zudem werde in Frage gestellt, dass die Modulbauweise im Gegensatz zu einer konventionellen Bauweise wirtschaftlicher sei.

Neben der Bauzeitenplanung könne auch der schnelle Wechsel von der Zweigeschossigkeit zur Eingeschossigkeit seit der Gemeinderatssitzung am 16.12.2020 (§ 241, öffentlich) nicht nachvollzogen werden.

Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass während der Detailplanung die in der Sitzungsvorlage dargestellten Komplikationen festgestellt worden seien. Der Altbau sei energetisch abgewirtschaftet. Eine wirtschaftlichere Entscheidungsfindung, wenn auch spät, sei aber zu favorisieren. Sollten weitere Bedarfe entstehen, könne mittelfristig in zeitgenössischer Bauweise erweitert werden.

 

- Stadtrat Rempp verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

 

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler fügt hinzu, dass es sowohl für die Eingeschossigkeit als auch die Zweigeschossigkeit gute Argumente gäbe. Anhand der Rahmenbedingen wurde die bestmögliche Lösung erarbeitet.
Bezüglich der Kosteneinschätzung wird die Ansicht vertreten, dass die von Seiten der Bauverwaltung veranschlagten Kosten realistisch seien, das Angebot wurde am 07.04.2021 eingeholt.
Die Holzbauweise sei eine nachhaltige Bauweise, die Modulbauweise die einzige Baumethode den Planungshorizont einigermaßen einzuhalten. In konventioneller Bauweise würde dies bei weitem nicht möglich sein.
Es wird darum gebeten, den eingeschlagenen Weg weiter mit zu tragen. Viele Städte würden ihre Kindertagesstätten in gleicher Weise errichten.

Stadtrat Baumann hält an seiner Auffassung fest und ist der Ansicht, dass ein Angebot von Anfang April zum jetzigen Zeitpunkt schon nicht mehr gelten könne. Dies sei seine alltägliche Wahrnehmung aus dem Ingenieurbüro.

 

- Stadtrat Rempp nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

 

Stadtrat Tette interessiert, ob durch die veränderte Bauweise noch ausreichend Grünfläche zur Verfügung stünde.

Dies wird von Oberbürgermeister Pelgrim bestätigt.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt und Stadtrat Sakellariou sprechen sich für den Verwaltungsvorschlag aus.

Stadträtin Striebel schließt sich der Bewertung von Stadtrat Baumann an und schlägt vor, dem Gremium eine Alternativkostenplanung für eine konventionelle Bauweise vorzulegen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Göttler wiederholt, dass so die Zeitschiene nicht eingehalten werden könne. Vom aktuellen Anbieter könne jedoch ein Alternativangebot eingeholt werden.

Oberbürgermeister Pelgrim befürwortet diesen Vorschlag für die Abwägung einer nachhaltigen Holzbauweise gegenüber einem möglichen Preisvorteil einer konventionellen Bauweise.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Beschlussanträge Ziffer 1 und 2 sowie die entsprechende Ergänzung unter dem Beschlussantrag Ziffer 3 zur Abstimmung.

Stadtrat Baumann bittet um separate Abstimmung des ergänzten Beschlussantrages Ziffer 3. Von Seiten des Gremiums besteht kein Widerspruch.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Bau- und Planungsausschuss fasst vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats folgende Beschlüsse: 

1. Der Zwischenbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der geänderten Planung wird zugestimmt.

(16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

3. Die Bauverwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahme zu bearbeiten.
Bis zur kommenden Gemeinderatssitzung wird eine vorläufige, qualifizierte Kostenschätzung für eine konventionelle Bauweise erstellt.

(einstimmig - 17)
 

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