9326561/meetingminutes/13283091/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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An der Ellwanger Stra&szlig;e auf H&ouml;he der Niederlassung Deutsche Telekom plant der Investor i&nbsp;Live Holding GmbH, Aalen eine Wohnanlage f&uuml;r Studenten, Sch&uuml;ler, Auszubildende und Lehrkr&auml;fte. Im Bau- und Planungsausschuss am 13.06.2016 und im Gemeinderat am 22.06.2016 wurde das Projekt&nbsp; vorgestellt. Der Gemeinderat hat mehrheitlich den Investor i&nbsp;live Holding GmbH, Aalen zur Erarbeitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplan erm&auml;chtigt sowie einen Aufstellungsbeschluss gefasst.</p>
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An der Ellwanger Stra&szlig;e auf H&ouml;he der Niederlassung Deutsche Telekom plant der Investor i&nbsp;Live Holding GmbH, Aalen eine Wohnanlage f&uuml;r Studentinnen und Studenten, Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler, Auszubildende und Lehrkr&auml;fte. Im Bau- und Planungsausschuss am 13.06.2016 und im Gemeinderat am 22.06.2016 wurde das Projekt vorgestellt. Der Gemeinderat hat mehrheitlich den Investor i&nbsp;live Holding GmbH, Aalen zur Erarbeitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplan erm&auml;chtigt sowie einen Aufstellungsbeschluss gefasst.</p>
 
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In den weiteren Gespr&auml;chen konnte gekl&auml;rt werden, dass es sich um einen klassischen Bebauungsplan zur Innenentwicklung handelt und somit das vom Baugesetzbuch erm&ouml;glichte beschleunigte Verfahren nach &sect;13a BauGB gew&auml;hlt werden kann. Alle hierf&uuml;r erforderlichen Bedingungen werden erf&uuml;llt.</p>
 
In den weiteren Gespr&auml;chen konnte gekl&auml;rt werden, dass es sich um einen klassischen Bebauungsplan zur Innenentwicklung handelt und somit das vom Baugesetzbuch erm&ouml;glichte beschleunigte Verfahren nach &sect;13a BauGB gew&auml;hlt werden kann. Alle hierf&uuml;r erforderlichen Bedingungen werden erf&uuml;llt.</p>
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Geplant ist die Festsetzung eines Sondergebiets gem. &sect; 11 BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung &bdquo;Studentenwohnheim&ldquo; f&uuml;r Studentinnen und Studenten, Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler, Auszubildende und Lehrkr&auml;fte. Wobei vorgeschlagen wird die Belegung mit Lehrkr&auml;ften auf einen maximalen Anteil von 10 % zu beschr&auml;nken. Die zielgruppenspezifische Nutzung soll durch einen noch abzuschlie&szlig;enden Durchf&uuml;hrungsvertrag, welcher sich derzeit noch in der Abstimmung befindet, langfristig festgeschrieben werden. Erg&auml;nzend wird diese Verpflichtung per Grunddienstbarkeit gesichert und an die k&uuml;nftigen Erwerber der Appartements weitergegeben. Diese Bindung erm&ouml;glicht zudem die Anwendung des f&uuml;r Wohnheim geltenden Stellplatzschl&uuml;ssels, der unter dem f&uuml;r allgemeine Wohngebiete liegt. Die vorliegende Planung sieht 43 Stellpl&auml;tze vor.</p>
 
Geplant ist die Festsetzung eines Sondergebiets gem. &sect; 11 BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung &bdquo;Studentenwohnheim&ldquo; f&uuml;r Studentinnen und Studenten, Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler, Auszubildende und Lehrkr&auml;fte. Wobei vorgeschlagen wird die Belegung mit Lehrkr&auml;ften auf einen maximalen Anteil von 10 % zu beschr&auml;nken. Die zielgruppenspezifische Nutzung soll durch einen noch abzuschlie&szlig;enden Durchf&uuml;hrungsvertrag, welcher sich derzeit noch in der Abstimmung befindet, langfristig festgeschrieben werden. Erg&auml;nzend wird diese Verpflichtung per Grunddienstbarkeit gesichert und an die k&uuml;nftigen Erwerber der Appartements weitergegeben. Diese Bindung erm&ouml;glicht zudem die Anwendung des f&uuml;r Wohnheim geltenden Stellplatzschl&uuml;ssels, der unter dem f&uuml;r allgemeine Wohngebiete liegt. Die vorliegende Planung sieht 43 Stellpl&auml;tze vor.</p>
 
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Inhalt des Bebauungsplanes ist im wesentlichen die Neuausweisung eines Baufeldes f&uuml;r den Neubau der Wohnanlage. Die geplante Anlage hat 106 Ein- und Zweizimmerappartements. Diese sind in zwei Geb&auml;udeteile untergebracht, die t-f&ouml;rmig &uuml;ber ein Erschlie&szlig;ungselement miteinander verbunden sind. Der &ouml;stliche Querriegel mit Dachterrasse steht zur freien Landschaft und ist aus diesem Grund mit vier Geschossen ein Geschoss niedriger als der L&auml;ngsbau, der f&uuml;nf Geschosse aufweist. Die Geb&auml;udekubatur und -h&ouml;henentwicklung sind auf die n&ouml;rdlich benachbarte Bebauung abgestimmt.</p>
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Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Neuausweisung eines Baufeldes f&uuml;r den Neubau der Wohnanlage. Die geplante Anlage hat 106 Ein- und Zweizimmerappartements. Diese sind in zwei Geb&auml;udeteile untergebracht, die t-f&ouml;rmig &uuml;ber ein Erschlie&szlig;ungselement miteinander verbunden sind. Der &ouml;stliche Querriegel mit Dachterrasse steht zur freien Landschaft und ist aus diesem Grund mit vier Geschossen ein Geschoss niedriger als der L&auml;ngsbau, der f&uuml;nf Geschosse aufweist. Die Geb&auml;udekubatur und -h&ouml;henentwicklung ist auf die n&ouml;rdlich benachbarte Bebauung abgestimmt.</p>
 
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Die Erschlie&szlig;ung erfolgt &uuml;ber die Ellwanger Stra&szlig;e. Die baurechtlich notwendigen Stellpl&auml;tze (1 Pkw-Stellplatz pro 7 Studierende + 1&nbsp; Radabstellplatz pro 2 Studierende) werden in Form von Tiefgaragenstellpl&auml;tzen und offenen Parkpl&auml;tzen, sowie einer Radabstellanlage erbracht.</p>
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Die Erschlie&szlig;ung erfolgt &uuml;ber die Ellwanger Stra&szlig;e. Die baurechtlich notwendigen Stellpl&auml;tze (ein Pkw-Stellplatz pro sieben Studierende + ein Radabstellplatz pro zwei Studierende) werden in Form von&nbsp; Tiefgaragenstellpl&auml;tzen und offenen Parkpl&auml;tzen, sowie einer&nbsp; Rad&shy;abstellanlage erbracht.</p>
 
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Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wurde eine Ger&auml;uschimmissionsprognose erstellt die sowohl die Freizeitger&auml;usche des benachbarten Freibades Schenkensee als auch die Verkehrsger&auml;usche der angrenzenden Ellwanger Stra&szlig;e untersuchte. Hinsichtlich&nbsp; des Freizeitger&auml;usche des Schenkenseebades werden die zul&auml;ssigen Immissionsrichtwerte der Freizeitl&auml;rmrichtlinie f&uuml;r ein Mischgebiet zur Tageszeit und innerhalb der Ruhezeiten eingehalten. Zur Nachtzeit entstehen aufgrund der auf den Tageszeitraum beschr&auml;nkten &Ouml;ffnungszeiten des Freibades keine relevanten Ger&auml;uschimmissionen. (Ger&auml;uschimmissionsprognose, rw bauphysik, Schw&auml;bisch Hall, 18.08.2016)</p>
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Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wurde eine Ger&auml;uschimmissionsprognose erstellt, die sowohl die Freizeitger&auml;usche des benachbarten Freibades Schenkensee als auch die Verkehrsger&auml;usche der angrenzenden Ellwanger Stra&szlig;e untersuchte. Hinsichtlich des Freizeitger&auml;usche des Schenkenseebades werden die zul&auml;ssigen Immissionsrichtwerte der Freizeitl&auml;rmrichtlinie f&uuml;r ein Mischgebiet zur Tageszeit und innerhalb der Ruhezeiten eingehalten. Zur Nachtzeit entstehen aufgrund der auf den Tageszeitraum beschr&auml;nkten &Ouml;ffnungszeiten des Freibades keine relevanten Ger&auml;uschimmissionen. (Ger&auml;uschimmissionsprognose, rw bauphysik, Schw&auml;bisch Hall, 18.08.2016)</p>
 
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Durch die Stra&szlig;enverkehrsger&auml;usche werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 an den stra&szlig;enzugewandten Fassaden des Studentenwohnheimes zur Tages- und Nachtzeit &uuml;berschritten. An den stra&szlig;enabgewandten Nord- und Ostfassaden des Geb&auml;udes treten keine Pegel&uuml;berschreitungen auf. Zum Schutz der Wohnr&auml;ume des Studentenwohnheimes vor st&ouml;renden Verkehrsger&auml;uschen sind geeignete Schutzma&szlig;nahmen erforderlich. Zum Schutz der Wohnr&auml;ume sind als Kompensationsma&szlig;nahmen die entsprechenden passiven L&auml;rmschutzma&szlig;nahmen, wie von der Prognose empfohlen, im Bebauungsplan festgeschrieben. Je nach Fassade und Stockwerk liegen unterschiedliche L&auml;rmpegelbereiche vor, f&uuml;r die unterschiedliche Erforderlichkeiten f&uuml;r die Au&szlig;enbauteile bestehen. &bdquo;Da die Ger&auml;uschbelastungen an den stra&szlig;enzugewandten Geb&auml;udefassaden des Studentenwohnheims zu Nachtzeiten deutlich &uuml;ber 45 dB(A) liegt, sollten in den schutzw&uuml;rdigen R&auml;umen die an die S&uuml;d- und Westfassade angrenzen, fensterunabh&auml;ngige L&uuml;ftungseinrichtungen, wie z.B. eine zentrale L&uuml;ftungsanlage oder einzelne Schalld&auml;mml&uuml;fter in den Fensterrahmen oder in den Au&szlig;enw&auml;nden integriert werden, damit ein Luftaustausch auch ohne das &Ouml;ffnen der Fenster erm&ouml;glicht wird.&ldquo; (Ger&auml;uschimmissionsprognose, rw bauphysik, Schw&auml;bisch Hall, 18.08.2016 &ndash; siehe Anlage 5)</p>
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Durch die Stra&szlig;enverkehrsger&auml;usche werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 an den stra&szlig;enzugewandten Fassaden des Studentenwohnheimes zur Tages- und Nachtzeit &uuml;berschritten. An den stra&szlig;enabgewandten Nord- und Ostfassaden des Geb&auml;udes treten keine Pegel&uuml;berschreitungen auf. Zum Schutz der Wohnr&auml;ume des Studentenwohnheimes vor st&ouml;renden Verkehrsger&auml;uschen sind geeignete Schutzma&szlig;nahmen erforderlich. Zum Schutz der Wohnr&auml;ume sind als Kompensationsma&szlig;nahmen die entsprechenden passiven L&auml;rmschutzma&szlig;nahmen, wie von der Prognose empfohlen, im Bebauungsplan festgeschrieben. Je nach Fassade und Stockwerk liegen unterschiedliche L&auml;rmpegelbereiche vor, f&uuml;r die unterschiedliche Erforderlichkeiten f&uuml;r die Au&szlig;enbauteile bestehen. &bdquo;Da die Ger&auml;uschbelastungen an den stra&szlig;enzugewandten Geb&auml;udefassaden des Studentenwohnheims zu Nachtzeiten deutlich &uuml;ber 45 dB(A) liegt, sollten in den schutzw&uuml;rdigen R&auml;umen - die an die S&uuml;d- und Westfassade angrenzen - fensterunabh&auml;ngige L&uuml;ftungseinrichtungen, wie z.B. eine zentrale L&uuml;ftungsanlage oder einzelne Schalld&auml;mml&uuml;fter in den Fensterrahmen oder in den Au&szlig;enw&auml;nden integriert werden, damit ein Luftaustausch auch ohne das &Ouml;ffnen der Fenster erm&ouml;glicht wird&ldquo; (Ger&auml;uschimmissionsprognose, rw bauphysik, Schw&auml;bisch Hall, 18.08.2016).</p>
 
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Die notwendige artenschutzrechtliche Betrachtung (Anlage 7) ergab keine Konflikte, denen nicht durch Vermeidungsma&szlig;nahmen begegnet werden kann. So wird im Bebauungsplan verankert, dass wegen m&ouml;glicher Fledermausquartieren Baumf&auml;llungen und Geh&ouml;lzrodungen zwischen 1.M&auml;rz und Mitte November nicht zul&auml;ssig sind. Die erste Frostperiode ist zwingend abzuwarten. F&uuml;r die Rodung des bestehenden Birnbaumes (im Lageplan mit B bezeichnet, Anlage 2) ist bei der Rodung eine &ouml;kologische Baubegleitung vorzusehen. Verbotstatbest&auml;nde nach &sect; 44 (1) BnatSchG sind ausgeschlossen.</p>
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Die notwendige artenschutzrechtliche Betrachtung ergab keine Konflikte, denen nicht durch Vermeidungsma&szlig;nahmen begegnet werden kann. So wird im Bebauungsplan verankert, dass wegen m&ouml;glicher Fledermausquartieren Baumf&auml;llungen und Geh&ouml;lzrodungen zwischen 1. M&auml;rz und Mitte November nicht zul&auml;ssig sind. Die erste Frostperiode ist zwingend abzuwarten. F&uuml;r die Rodung des bestehenden Birnbaumes ist bei der Rodung eine &ouml;kologische Baubegleitung vorzusehen. Verbotstatbest&auml;nde nach &sect; 44 (1) BnatSchG sind ausgeschlossen.</p>
 
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Anlage 1: [[Media:16-235_A1_&Uuml;bersichtsplan.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan]]<br />
 
Anlage 1: [[Media:16-235_A1_&Uuml;bersichtsplan.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan]]<br />
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Anlage 7:&nbsp;[[Media:16-235_A7_Artenschutz.pdf{{!}}Artenschutzgutachten 30.08.2016 (Visual &Ouml;kologie, Esslingen)]]<br />
 
Anlage 7:&nbsp;[[Media:16-235_A7_Artenschutz.pdf{{!}}Artenschutzgutachten 30.08.2016 (Visual &Ouml;kologie, Esslingen)]]<br />
 
Anlage 8:&nbsp;[[Media:16-235_A8_Baugrundgutachten_n.pdf{{!}}Baugrund- und Gr&uuml;ndungsgutachten 19.08.2016 (Geotechnik Aalen, Stuttgart)]]</p>
 
Anlage 8:&nbsp;[[Media:16-235_A8_Baugrundgutachten_n.pdf{{!}}Baugrund- und Gr&uuml;ndungsgutachten 19.08.2016 (Geotechnik Aalen, Stuttgart)]]</p>
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<u>1.) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:</u></p>
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<u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink</u> informiert, dass die Erschlie&szlig;ung ge&auml;ndert wurde: Die Erschlie&szlig;ung erfolgt anstatt &uuml;ber den Parkplatz der Bausparkasse Schw&auml;bisch Hall nun mit Hilfe einer Linksabbiegespur auf der Ellwanger Stra&szlig;e. Hierf&uuml;r konnte eine bereits vorhandene Sperrfl&auml;che benutzt werden.</p>
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<u>1.) </u><u>Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:</u></p>
 
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<u>A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0143-01/04 &bdquo;Herren&auml;cker, 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo;</u><br />
 
<u>A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0143-01/04 &bdquo;Herren&auml;cker, 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo;</u><br />
Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0143-01/04 &bdquo;Herren&auml;cker, 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3 in Verbindung mit &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;13a&nbsp;BauGB endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan des B&uuml;ro LK&amp;P, Mutlangen, M 1:500 vom 18.08.2016 mit gleich lautend datierter Legende und Textteil. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0143-01/04 &bdquo;Herren&auml;cker, 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3 in Verbindung mit &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;13a&nbsp;BauGB endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan des B&uuml;ro LK &amp; P, Mutlangen, M 1:500 vom 18.08.2016 mit gleich lautend datierter Legende und Textteil. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
 
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<u>B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0143-01/04 &bdquo;Herren&auml;cker, 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo;</u><br />
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<u>B) </u><u>&Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. </u><u>0143-01/04 &bdquo;Herren&auml;cker, 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo;</u><br />
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3, &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;13a&nbsp;BauGB in Verbindung mit &sect;&nbsp;74&nbsp;Abs.&nbsp;1&nbsp;LBO in der dargestellten Fassung endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Textteil des B&uuml;ro LK&amp;P, Mutlangen vom 18.08.2016. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes &bdquo;Herren&auml;cker, 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo;. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3, &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;13a&nbsp;BauGB in Verbindung mit &sect;&nbsp;74&nbsp;Abs.&nbsp;1&nbsp;LBO in der dargestellten Fassung endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Textteil des B&uuml;ro LK &amp; P, Mutlangen vom 18.08.2016. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes &bdquo;Herren&auml;cker, 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo;. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
 
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Bebauungsplan und &Ouml;rtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.</p>
 
Bebauungsplan und &Ouml;rtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.</p>
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<u>2.) Vorhabens- und Auslegungsbeschluss:</u></p>
 
<u>2.) Vorhabens- und Auslegungsbeschluss:</u></p>
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Dem Vorhabens- und Erschlie&szlig;ungsplan wird zugestimmt.</p>
 
Dem Vorhabens- und Erschlie&szlig;ungsplan wird zugestimmt.</p>
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(17 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)</p>
 
(17 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)</p>
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[[Category:Startdate|2016-09-19]]
 
[[Category:Startdate|2016-09-19]]

Aktuelle Version vom 11. Oktober 2016, 06:57 Uhr

Sachvortrag:

An der Ellwanger Straße auf Höhe der Niederlassung Deutsche Telekom plant der Investor i Live Holding GmbH, Aalen eine Wohnanlage für Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Lehrkräfte. Im Bau- und Planungsausschuss am 13.06.2016 und im Gemeinderat am 22.06.2016 wurde das Projekt vorgestellt. Der Gemeinderat hat mehrheitlich den Investor i live Holding GmbH, Aalen zur Erarbeitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ermächtigt sowie einen Aufstellungsbeschluss gefasst.

In den weiteren Gesprächen konnte geklärt werden, dass es sich um einen klassischen Bebauungsplan zur Innenentwicklung handelt und somit das vom Baugesetzbuch ermöglichte beschleunigte Verfahren nach §13a BauGB gewählt werden kann. Alle hierfür erforderlichen Bedingungen werden erfüllt.

Das bedeutet, dass mit dem hier vorgeschlagenen Beschluss direkt in den Verfahrensschritt der Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingestiegen werden kann.

Geplant ist die Festsetzung eines Sondergebiets gem. § 11 BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung „Studentenwohnheim“ für Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Lehrkräfte. Wobei vorgeschlagen wird die Belegung mit Lehrkräften auf einen maximalen Anteil von 10 % zu beschränken. Die zielgruppenspezifische Nutzung soll durch einen noch abzuschließenden Durchführungsvertrag, welcher sich derzeit noch in der Abstimmung befindet, langfristig festgeschrieben werden. Ergänzend wird diese Verpflichtung per Grunddienstbarkeit gesichert und an die künftigen Erwerber der Appartements weitergegeben. Diese Bindung ermöglicht zudem die Anwendung des für Wohnheim geltenden Stellplatzschlüssels, der unter dem für allgemeine Wohngebiete liegt. Die vorliegende Planung sieht 43 Stellplätze vor.

Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Neuausweisung eines Baufeldes für den Neubau der Wohnanlage. Die geplante Anlage hat 106 Ein- und Zweizimmerappartements. Diese sind in zwei Gebäudeteile untergebracht, die t-förmig über ein Erschließungselement miteinander verbunden sind. Der östliche Querriegel mit Dachterrasse steht zur freien Landschaft und ist aus diesem Grund mit vier Geschossen ein Geschoss niedriger als der Längsbau, der fünf Geschosse aufweist. Die Gebäudekubatur und -höhenentwicklung ist auf die nördlich benachbarte Bebauung abgestimmt.

Die Erschließung erfolgt über die Ellwanger Straße. Die baurechtlich notwendigen Stellplätze (ein Pkw-Stellplatz pro sieben Studierende + ein Radabstellplatz pro zwei Studierende) werden in Form von  Tiefgaragenstellplätzen und offenen Parkplätzen, sowie einer  Rad­abstellanlage erbracht.

Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wurde eine Geräuschimmissionsprognose erstellt, die sowohl die Freizeitgeräusche des benachbarten Freibades Schenkensee als auch die Verkehrsgeräusche der angrenzenden Ellwanger Straße untersuchte. Hinsichtlich des Freizeitgeräusche des Schenkenseebades werden die zulässigen Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie für ein Mischgebiet zur Tageszeit und innerhalb der Ruhezeiten eingehalten. Zur Nachtzeit entstehen aufgrund der auf den Tageszeitraum beschränkten Öffnungszeiten des Freibades keine relevanten Geräuschimmissionen. (Geräuschimmissionsprognose, rw bauphysik, Schwäbisch Hall, 18.08.2016)

Durch die Straßenverkehrsgeräusche werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 an den straßenzugewandten Fassaden des Studentenwohnheimes zur Tages- und Nachtzeit überschritten. An den straßenabgewandten Nord- und Ostfassaden des Gebäudes treten keine Pegelüberschreitungen auf. Zum Schutz der Wohnräume des Studentenwohnheimes vor störenden Verkehrsgeräuschen sind geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich. Zum Schutz der Wohnräume sind als Kompensationsmaßnahmen die entsprechenden passiven Lärmschutzmaßnahmen, wie von der Prognose empfohlen, im Bebauungsplan festgeschrieben. Je nach Fassade und Stockwerk liegen unterschiedliche Lärmpegelbereiche vor, für die unterschiedliche Erforderlichkeiten für die Außenbauteile bestehen. „Da die Geräuschbelastungen an den straßenzugewandten Gebäudefassaden des Studentenwohnheims zu Nachtzeiten deutlich über 45 dB(A) liegt, sollten in den schutzwürdigen Räumen - die an die Süd- und Westfassade angrenzen - fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen, wie z.B. eine zentrale Lüftungsanlage oder einzelne Schalldämmlüfter in den Fensterrahmen oder in den Außenwänden integriert werden, damit ein Luftaustausch auch ohne das Öffnen der Fenster ermöglicht wird“ (Geräuschimmissionsprognose, rw bauphysik, Schwäbisch Hall, 18.08.2016).

Die notwendige artenschutzrechtliche Betrachtung ergab keine Konflikte, denen nicht durch Vermeidungsmaßnahmen begegnet werden kann. So wird im Bebauungsplan verankert, dass wegen möglicher Fledermausquartieren Baumfällungen und Gehölzrodungen zwischen 1. März und Mitte November nicht zulässig sind. Die erste Frostperiode ist zwingend abzuwarten. Für die Rodung des bestehenden Birnbaumes ist bei der Rodung eine ökologische Baubegleitung vorzusehen. Verbotstatbestände nach § 44 (1) BnatSchG sind ausgeschlossen.

Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Lageplan vom 18.08.2016 (Büro LK&P, Mutlangen)
Anlage 3: Begründung vom 18.08.2016 (Büro LK&P, Mutlangen)
Anlage 4: Textteil und Örtliche Bauvorschriften vom 18.08.2016 (Büro LK&P, Mutlangen)
Anlage 5: Vorhaben- und Erschließungsplan vom 18.08.2016 (Büro LK&P, Mutlangen)
Anlage 6: Geräuschimmissionsprognose vom 18.08.2016 (rw bauphysik, Schwäbisch Hall)
Anlage 7: Artenschutzgutachten 30.08.2016 (Visual Ökologie, Esslingen)
Anlage 8: Baugrund- und Gründungsgutachten 19.08.2016 (Geotechnik Aalen, Stuttgart)

 

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink informiert, dass die Erschließung geändert wurde: Die Erschließung erfolgt anstatt über den Parkplatz der Bausparkasse Schwäbisch Hall nun mit Hilfe einer Linksabbiegespur auf der Ellwanger Straße. Hierfür konnte eine bereits vorhandene Sperrfläche benutzt werden.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

1.) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0143-01/04 „Herrenäcker, 2. Änderung Studentenwohnheim“
Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0143-01/04 „Herrenäcker, 2. Änderung Studentenwohnheim“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büro LK & P, Mutlangen, M 1:500 vom 18.08.2016 mit gleich lautend datierter Legende und Textteil. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Büro mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0143-01/04 „Herrenäcker, 2. Änderung Studentenwohnheim“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büro LK & P, Mutlangen vom 18.08.2016. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Herrenäcker, 2. Änderung Studentenwohnheim“. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Büro mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

2.) Vorhabens- und Auslegungsbeschluss:

Dem Vorhabens- und Erschließungsplan wird zugestimmt.

(17 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

 

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