78505451/meetingminutes/92574783/paragraph

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Am 17.03.2021 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/80283398/meetingminutes/81003136/paragraph &sect; 58], &ouml;ffentlich) stimmte der Gemeinderat der Entwurfsplanung zur Neugestaltung der Freifl&auml;chen des Unterw&ouml;hrds sowie der Kostenberechnung vom 23.12.2020 zu und beauftragte die Verwaltung, gemeinsam mit dem B&uuml;ro Franz Reschke Landschaftsarchitektur GmbH die weiteren Planungsphasen anzugehen. Die Leistungsphase 5 (Ausf&uuml;hrungsplanung) konnte nun unter Wahrung der beschlossenen Grundz&uuml;ge soweit vorbereitet werden, dass das Vergabeverfahren nach erfolgtem Beschluss begonnen werden kann.</p>
 
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Bullinger</u> informiert, dass die Beschlussantr&auml;ge 2 a) und 2 b) im Bau- und Planungsausschuss am [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/78505472/meetingminutes/92083162/paragraph 27.09.2021] abgelehnt worden sind und schl&auml;gt vor, diese nicht mehr zur Abstimmung zu stellen.</p>
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3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausf&uuml;hrungsplanung abzuschlie&szlig;en und das Vergabeverfahren f&uuml;r die Gesamtma&szlig;nahme bei der Vergabestelle einzuleiten.<br />
 
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Aktuelle Version vom 26. Juli 2023, 11:18 Uhr

Sachvortrag:

Am 17.03.2021 (§ 58, öffentlich) stimmte der Gemeinderat der Entwurfsplanung zur Neugestaltung der Freiflächen des Unterwöhrds sowie der Kostenberechnung vom 23.12.2020 zu und beauftragte die Verwaltung, gemeinsam mit dem Büro Franz Reschke Landschaftsarchitektur GmbH die weiteren Planungsphasen anzugehen. Die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) konnte nun unter Wahrung der beschlossenen Grundzüge soweit vorbereitet werden, dass das Vergabeverfahren nach erfolgtem Beschluss begonnen werden kann.

Kostenfortschreibung

Anhand der fortgeschriebenen Kosten und der weiteren Detaillierung der Planung ist festzustellen, dass die zu erwartenden Baukosten um 16 % auf rd. 1.970.000 € gestiegen sind. Nach Abzug der Förderung beliefe sich der Eigenanteil der Stadt damit auf nunmehr 1.435.000 € (+ 16 %). Die detaillierte Aufschlüsselung der Kosten kann aus der Anlage 1 entnommen werden.

Insgesamt hat sich bei der weiteren Planung eine Baukostenerhöhung von rund 270.000 € brutto gegenüber der Kostenberechnung vom 23.12.2020 ergeben. Größter Posten ist dabei die Gründung des an der Inselspitze geplanten Uferplateaus, nachdem die Boden-erkundungen ergeben haben, dass die Sitzstufen nur mittels Mikropfahlgründung hergestellt werden können. Die ursprüngliche Gründungsempfehlung des Gutachterbüros, welche einen tiefgründigen Bodenaustausch vorsieht, kann im Uferbereich des Kochers aufgrund schwankender Pegelstände praktisch nicht umgesetzt werden. Die Baukosten für die Gründung belaufen sich somit auf rd. 150.000 €.

Weitere Baukostenerhöhungen haben sich für den Entwässerungskanal (14.000 €), Unter-grundverbesserungen im Wegebau (29.000 €), zusätzliche Aufwendungen für das Blinden-leitsystem im Bereich der Stufenanlagen (4.000 €) sowie eine mögliche Verpflanzung von Großbäumen aus dem Stadtgebiet (8.000 €) ergeben. Die verbleibende Baukostensteigerung in Höhe von 65.000 € resultiert aus der Konkretisierung der Planung und der Anpassung der Preise an die aktuelle Marktlage.

Im Bereich der Kosten für die Fachplanungen müssten weitere 35.000 € eingeplant werden, um die Gründung des Uferplateaus und die dazu gehörige Statik zu planen, aus-zuschreiben und entsprechende Bauarbeiten zu begleiten.

Mit der vorgenannten Änderung der Kostensituation beliefe sich der Eigenmittelanteil auf rund 1.435.000 € und befände sich damit wieder auf dem Niveau, wie am 07.10.2020 (§ 164, öffentlich) im Gemeinderat vorgestellt. Bei einem Verzicht auf den Ausbau der Uferspitze gemäß Wettbewerbsplanung wäre der Eigenmittelanteil ca. 160.000 € geringer. Alternativ wäre über die Ausführung in einer einfacheren Form zu entscheiden.

Instandsetzung Ufermauern

Während der Kocher aufgrund des Baus der Fischtreppe am Dreimühlenwehr abgesenkt war, wurden auch entlang der Ufermauern am Unterwöhrd Sanierungsbedarfe deutlich. Aktuell werden die betroffenen Bereiche noch weiter untersucht und erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen und deren Kosten ermittelt. Ziel ist, diese noch im Vorfeld der Freiflächengestaltung durchzuführen. Die Verwaltung wird eine weitere Vorlage einbringen für den Fall, dass überplanmäßige Unterhaltungsmittel bereitgestellt werden müssen.

Ausblick

Die Zeitschiene sieht folgende Meilensteine vor:

aktuell:

Vorbereitung der Vergabe – Leistungsphase 6*

(Bearbeitungszeit 25 Werktage)

Oktober:

Beschluss Gemeinderat über Fertigstellung Ausführungsplanung und Einleitung Vergabeverfahren

November:

Ausschreibung Freianlagen (Bearbeitungszeit 25 Werktage)

Dezember:

Submission

Frühjahr 2022:

möglicher Baubeginn

* In den Zeiträumen sind Abstimmungen, Freigaben und Anpassungen der Unterlagen mit einkalkuliert, daher unterscheiden sich die Zeiträume von der eigentlichen Bearbeitungszeit der jeweiligen Leistungsphasen.

Anlagen:
Anlage 1: Übersicht Eigenmittel - Freiflächengestaltung Unterwöhrd, Stand 27.08.2021
Anlage 2: Lageplan Unterwöhrd - Vorabzug Ausführungsplanung LP5, Büro Franz Reschke, Berlin den 23.08.2021
Anlage 3: Detaillageplan Inselspitze - Nördliches Uferplateau
Anlage 4: Detaillageplan Treppenanlage und Uferplateau

 

Oberbürgermeister Bullinger informiert, dass die Beschlussanträge 2 a) und 2 b) im Bau- und Planungsausschuss am 27.09.2021 abgelehnt worden sind und schlägt vor, diese nicht mehr zur Abstimmung zu stellen.

Seitens des Gremiums besteht Einvernehmen.

Beschluss:

1. Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

2a). Die Uferspitze soll als wesentlicher Bestandteil des Wettbewerbsentwurfs zur Umgestaltung des Unterwöhrds entsprechend der Ausführungsplanung vom 23.08.2021 umgesetzt werden,
(Ablehnung des Antrags im Bau- und Planungsausschuss am 27.09.2021; einvernehmlich ohne Abstimmung)

alternativ:

2b). Auf die geplante Uferspitze als Aufenthaltsort am Kocherufer soll verzichtet werden, dennoch soll der Bereich durch eine naturnahe Gestaltung begehbar gemacht werden. Hierfür wird ein Kostenrahmen von rd. 50.000 € (brutto) veranschlagt.
(Ablehnung des Antrags im Bau- und Planungsausschuss am 27.09.2021; einvernehmlich ohne Abstimmung)

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung abzuschließen und das Vergabeverfahren für die Gesamtmaßnahme bei der Vergabestelle einzuleiten.
(18 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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