§ 164 - Freiflächengestaltung Unterwöhrd; hier: Vorstellung und Beschluss der Leistungsphase 3; Beauftragung der weiteren Leitungsphasen; Sachstand Städtebauförderung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Am 04.12.2019 wurde vom Gemeinderat (SV-Nr. 337/19, öffentlich) beschlossen: "Der Gemeinderat stimmt der Vorplanung des Büros Franz Reschke, Berlin vom 06.11.2019 zu und beauftragt die Verwaltung sowie das Büro Franz Reschke mit den weiteren Leistungsphasen. Der Kostenrahmen von 2,4 Mio € (für Bau- und Planungskosten) zur Umfeldgestaltung des Unterwöhrds ist weiterhin einzuhalten."

Die nun im Entwurf vorliegende Planung sollte bereits am 23.03.2020 im Bau- und Planungsauschuss vorberaten werden, um eine Umsetzung noch Anfang 2021 zu gewährleisten. Da dieser Ausschuss entfallen ist, erfolgte zunächst eine Information am 04.05.2020 im Gemeinderat. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damals noch unabsehbaren Konsequenzen für die Stadt Schwäbisch Hall, wurde der Beschluss vertagt. Nach einer weiteren Beratung im Bau- und Planungsausschuss am 13.07.2020 wurde im Gemeinderat am 22.07.2020 zunächst Punkt 3 (Erweiterung des Sanierungsgebiets Kernstadt) der Sitzungsvorlage beschlossen. Die Anträge 1, 2 und 4 wurden bis zu den Beratungen über einen Nachtragshaushalt zurückgestellt.

Städtebauförderung

Eine Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme ist besonders wichtig im Hinblick auf die noch zur Verfügung stehenden Fördermittel aus der Städtebauförderung des Sanierungsgebiets „Kernstadt“ in Höhe von rund 2,6 Mio. €. Diese Mittel verfallen Mitte 2021, wenn nicht konkrete Maßnahmen umgesetzt werden.

Am 18.09.2020 fand hierzu ein Abstimmungstermin im Wirtschaftsministerium statt, bei dem der ausbleibende Mittelabfluss für lang angemeldete Maßnahmen thematisiert wurde. Die Planungen zum Unterwöhrd und Haaplatz wurden sehr begrüßt und die Abhängigkeiten mit den Maßnahmen „Absenkung Salinenstraße“ und „Lindachsteg“ nachvollzogen. Im Ergebnis wurde eine Verlängerung des Förderzeitraums (Verwendungsnachweis bis März 2023) in Aussicht gestellt, verbunden mit der klaren Aufforderung, schnellst möglich in die Umsetzung zu gehen und einen Mittelabfluss der bereitgestellten Fördergelder sicherzustellen.

Die Erweiterung des Sanierungsgebiets und damit die Erhöhung der Förderung der Maßnahme wurde positiv gesehen, hierzu ist ein entsprechender Antrag zu stellen.

Nach einer Anpassung des Sanierungsgebietes (Anlage 10) würden sich nach jetzigem Stand die Kosten für die Stadt durch die Maßnahme wie folgt darstellen:

Maßnahmen

föderfähige Kosten

Zuwendung Land (60%)

Befestigte Flächen

(4.437 m² x 250 €/m², gem. Entwurf Reschke - LP3)

1.109.250 €

665.550 €

Grünflächen

(2.030 m² x 80 €/m², gem. Entwurf Reschke - LP3)

162.400 €

97.440 €

Treppen- und Uferanlage

rd. 90.000 €

54.000 €

Summe Zuwendung Land

(vorläufige Schätzung auf Grundlage Kostenberechnung Reschke, 20.02.2020)

816.990 €

- Baukosten

(nach Kostenberechnung Reschke, 20.02.2020)

1.885.332 €

Baukostenanteil Stadt

1.068.342

+ Planungskosten

(gerundet anhand Kostenberechnung Reschke, 20.02.2020)

320.000 €

+ Kosten für Gutachten und Fachplanungen

(bspw. Kampfmittelfreiheit, Baugrunduntersuchung, FFH-Prüfung, Lichtplanung, etc.)

45.000 €

Gesamtkosten gem. Kostenberechnung vom 20.02.2020

2.250.332 €

Mit Erweiterung Sanierungsgebiet: Eigenmittel Stadt

(gerundet auf volle Tsd.)

1.433.342 €

.

 

Durch die Anpassung des Sanierungsgebietes kann der Eigenmittel der Stadt für die „Umfeldgestaltung Unterwöhrd“ um rund 117.000 € gesenkt werden.

Kurzbeschreibung der Entwurfsplanung (Anlage 1 bis 3)

Die vorliegende Entwurfsplanung zeigt eine weitere Detaillierung der Vorplanung. Neben der Höhenplanung und Detailplanung der Anschlussbereiche, wurden im Wesentlichen die Materialitäten für die Oberflächen und die Ausstattungen konkretisiert und auf den umliegenden Bestand abgestimmt. Darüber hinaus wurde die Pflanzplanung fortgeführt und konkrete Arten vorgeschlagen. Die notwendige Lichtplanung wurde zwischenzeitlich ebenfalls angefertigt und in die Freianlagenplanung übernommen.

Im Folgenden werden die wesentlichen Weiterentwicklungen der Vorplanung erläutert:

Materialität und Ausstattung

Aufgrund der hohen Bedeutung des Unterwöhrd sowie der umgebenden Altstadt wurde im Rahmen der Vorplanung eine Gestaltung der Beläge, Stufenanlagen und Einfassungen aus Naturstein beschlossen. Gemäß dem Beschluss am 04.12.2019 wird hierfür ausschließlich in Europa gewonnenes Material verwendet (Anlage 4).

Die Ausstattungselemente werden, entsprechend der bestehenden Gestaltung in Schwäbisch Hall, aus anthrazitfarbenem Stahl vorgesehen. Die Holzelemente der Möbel (Anlage 5), welche für die Stadt Schwäbisch Hall entwickelt werden, bestehen aus heimischem Nadelholz (Douglasie).

Der für den Bühnenplatz sowie für die Promenade und die anschließenden Uferwege vorgesehene ungerichtete Pflasterteppich, soll in einem Modulverband aus mittleren bis großen Formaten verlegt werden. Hierdurch können die Verlegearbeiten erleichtert, aber gleichzeitig der altstadttypische Anschein eines wilden Verbands sichergestellt werden. Die Farb- und Materialgestaltung des Pflasterteppichs orientiert sich an der warmgrau changierenden bestehenden Pflasterdecke des Steinernen Steges. Die Oberseiten der Steine sind geschnitten und durch Strahlen bzw. Abflammen aufgeraut. Die mittel- bis großformatigen Steine gewährleisten trotz gespaltener Seiten einen geringen Fugenanteil in den Flächen.

Die Ufermauern des Bühnenplatzes sind noch heute Zeugnis vom Bau des Neuen Solebads. In diesen Mauerbereichen werden, in Anspielung auf die Salzgeschichte des Ortes, Pflastersteine aus weißem Granit in den Pflasterteppich eingestreut, welche in einem Gradienten zur Platzmitte hin verlaufen (Anlage 6). Die „Salzsteine“ sollen Neugier und Bewusstsein für die Bedeutung des Ortes wecken und zusammen mit weiteren in dem Workshop zur Geschichte des Haalplatzes noch abzustimmenden Möglichkeiten zur Geschichtsvermittlung beitragen.

Vegetation

Auf dem Unterwöhrd sind weiterhin, unter Berücksichtigung der zu erhaltenden Blickbezüge zur umgebenden Altstadt, acht Baumneupflanzungen (Anlage 7) im Bereich des Bühnenplatzes geplant.

Vorgesehen ist eine kleinkronige Winter-Linde (Tilia cordata 'Rancho'), die sich durch einen schmalen, dichten Kronenaufbau und ihre gute Eignung als Straßenbaum gemäß GALK-Straßenbaumliste auszeichnet. Im Juni/Juli trägt sie cremefarbene, stark duftende Blüten und gilt als wertvolle Nährpflanze für Bienen und Schmetterlinge. Für Lausbefall und der damit zusammenhängenden Honigtauabsonderung ist sie weniger anfällig als andere Lindenarten.

Als Kontrastbaum zu der dichten Krone der Linde wird die Resista-Ulme ‘Fiorente‘ vorgeschlagen. Diese wächst in jungen Jahren schnell und weist eine hohe Resistenz gegenüber der Ulmenkrankheit sowie eine hohe Wind- und Trockenstresstoleranz auf. Ihre Krone ist ebenfalls schmal, aber im Vergleich zur kleinkronigen Winter-Linde lockerer, mit von unten nach oben immer steiler werdenden Ästen und gemäßigter seitlicher Verzweigung. Ihre Blätter hält ‘Fiorente‘ bis in den frühen Winter hinein.

Bei der Planung wurde berücksichtigt, dass weder Sichtbezüge verstellt, noch potentielle Angsträume geschaffen werden. Die Pflanzung weist daher bis auf punktuelle Ausnahmen eine niedrige bis mittelhohe Wuchshöhe auf. Im Hinblick auf den Unterhaltungsaufwand werden sehr pflegeleichte und robuste Arten ausgewählt.

Entlang der nördlichen Uferseite sind großflächige Unterpflanzungen (Anlage 8) der Bestandsbäume mit Stauden, Gräsern und Sträuchern vorgesehen. Die leicht erhabenen Pflanzflächen schützen den Wurzelbereich der Bäume vor Nutzungsdruck und setzen die zuvor großteils aus verdichtetem Boden bestehenden Flächen in Wert.

Zum Abschluss der Vorplanung wurde als Einsparpotenzial beschlossen, diese Pflanzflächen auf dem Unterwöhrd mit einer Wiesenansaat statt mit einer intensiven Staudenpflanzung zu begrünen. Im Zuge der vertieften Bearbeitung in der Entwurfsplanung wird jedoch vorgeschlagen, sämtliche Pflanzflächen mit einer extensiven Staudenpflanzung aus immergrünen und pflegeleichten Bodendeckern, sowie robusten Gerüstbildnern auszustatten. Dies bedeutet bei höherer gestalterischer Qualität ebenfalls eine Einsparung der Herstellungskosten und des Unterhaltungsaufwandes.

Die in der Entwurfsplanung vorgeschlagene extensive Pflanzung begleitet als zusammenhängendes und harmonisierendes Pflanzband den gesamten Verlauf der Promenade und stellt darüber hinaus einen Bezug zu den nördlich des Kochers anschließenden naturnahen Pflanzungen der Ackeranlagen her. In Hinblick auf den Unterhaltungsaufwand wurden sehr pflegeleichte und robuste Arten ausgewählt, welche standortentsprechend dem Lebensbereich des schattigen bis halbschattigen Gehölzrandes entstammen.

Barrierefreiheit

Die Planungsinhalte wurden im Rahmen der Entwurfsplanung mit dem Vorsitzenden des Barrierefrei Schwäbisch Hall e. V. einvernehmlich abgestimmt und folgende Themen ergänzt:

Neben der in der Vorplanung benannten Maßnahmen wird in den Stufen eine taktile Fräsung zur Markierung der Stufenvorderkante vorgesehen. Handläufe werden weiterhin beidseitig der Treppenanlage angeboten.

Entlang der Promenade ist eine taktile Orientierungshilfe mittels der Pflanzflächeneinfassungen bzw. des Materialwechsels Pflasterteppich/Rasen gegeben. Die Mastleuchten wurden zu diesem Zweck in die Banknischen verschoben und eine leichte Aufkantung entlang der Nischen vorgesehen, um dennoch eine ununterbrochene taktile Führung vorzusehen.

Integration der Beiträge fachlich Beteiligter und eigenständiger Planungen im Umfeld

Pavillon

Nach interner Beratung wird die Planung und Realisierung des Pavillons durch die Abteilung Hochbau parallel zur Freianlagenplanung geführt. Ziel ist weiterhin eine Realisierung ebenfalls parallel zu den Baumaßnahmen der Freiflächen des Unterwöhrd.

Lindachsteg

Der sanierungsbedürftige Theatersteg muss mittelfristig zurückgebaut werden. Stattdessen soll als neuer Anschluss an die Katharinenvorstadt der Neubau einer schwerlastbefahrbaren Brücke, den „Lindachsteg“, entstehen. Im Rahmen der Vorplanung wurde die Lage und Ausrichtung der Brücke angepasst und dem planenden Büro Schlaich Bergermann Partner mitgeteilt. Hierdurch konnte erreicht werden, alle Bäume auf dem Unterwöhrd zu erhalten und eine große zusammenhängende Grünfläche einzuplanen. Eine abschließende Abstimmung zur Lage, der baulichen Schnittstelle sowie zur Höhengestaltung steht aktuell noch aus.

Lichtplanung

Für die Erstellung einer Lichtplanung für den Unterwöhrd wurde durch die Stadtverwaltung das Büro Anselm von Held beauftragt, welches bereits die Lichtplanung für den Wettbewerb erstellt hat (Anlage 9).

Grundsätzlich wird das gemeinsam erarbeitete Lichtkonzept des Wettbewerbsbeitrages weitergeführt. Auf dem Unterwöhrd wird die Architektur des Globe-Theaters in den Mittelpunkt gestellt. Das Theater leuchtet von innen, das Relief der Natursteinfassade wird durch ein Streiflicht aus niveaugleich eingebauten Bodeneinbauleuchten hervorgehoben (Bestandssituation).

Die Insel Unterwöhrd erhält im Rahmen der Neugestaltung der Freianlagen auf allen wesentlichen Wegeverbindungen eine gleichmäßige Ausleuchtung. Das Niveau der Beleuchtungsstärke ist dabei bewusst niedrig gehalten, um den Lichtschwerpunkt zum einen auf das Globe-Theater und zum anderen auf die von der Insel zu sehende Stadtkulisse zu setzen. Die Fläche des Biergartens an der Nordspitze der Insel wird nicht durch die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgeleuchtet.

Der Platz vor dem Globe-Theater wird durch die Wegebeleuchtung nur minimal beleuchtet, um die Nachtwirkung des Theaterbaus nicht zu mindern. Bei Veranstaltungen ist es vor und nach der Veranstaltung notwendig, den Platz zusätzlich zu beleuchten. Die Beleuchtung der Platz- und Wegeflächen erfolgt über wartungsfreundliche LED-Mastaufsatzleuchten. Diese leuchten einseitig oder beidseitig die Wege und Platzflächen gleichmäßig aus.

Für eine angenehme abendliche Atmosphäre wird eine warmweiße Lichtfarbe (3000 K) bei guter Farbwiedergabe eingeplant. Der Lichtstrom der Leuchten wird durch eine Nachtabsenkung auf eine Minimum reduziert, um die Dunkelheit zu bewahren, die Natur zu schützen und Energie zu sparen.

Kostenberechnung Freianlagen gem. DIN 276

Die Kosten wurden in im Rahmen der vorliegenden Entwurfsplanung für die Freianlagen entsprechend DIN 276 bis zur 3. Ebene der Kostengliederung ermittelt und im folgenden die Kostenfortschreibung anhand der 2. Ebene dargestellt.

 

 

Vorplanung

Entwurfsplanung

510

Geländeflächen

80.997,00 €

60.107,00 €

520

Gründung, Unterbau

174.000,00 €

197.750,00 €

530

Oberbau, Deckschichten

655.913,00 €

682.261,00 €

540

Baukonstruktion

193.850,00 €

210.125,00 €

550

Technische Anlagen

60.250,00 €

44.950,00 €

560

Einbauten in Außenanlagen

126.200,00 €

105.740,00 €

570

Vegetationsflächen

115.715,00 €

87.640,00 €

590

Sonstige Maßnahmen

181.860,00 €

195.740,00 €

 

Summe netto

1.588.785,00

1.584.313,00 €

 

 

301.869,15 €

301.019,47 €

 

Summe brutto

1.890.654,15

1.885.332,47 €

 

Euro/qm (brutto) bearbeiteter Fläche (6.642 qm)

284,65 €

283,85 €

Trotz des beschlossenen Einsparpotenzials „Reduktion der Pflanzflächen“ in Höhe von ca. 40.000 € netto entspricht die Kostenberechnung in Summe der Kostenschätzung vom 28.10.2019. Hauptsächlich ist dies in der weiteren Detaillierung der Planung, fortgeführter Einholungen von Angeboten sowie den folgenden Ergänzungen begründet:

  • Ausgestaltung zusätzlicher taktiler Kanten im Bereich der Promenade für Menschen mit Sehbehinderung (+ ca. 16.000 € netto)

  • Ergänzung von zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen im Bereich der teilweise sanierungsbedürftigen Ufermauern sowie eines Aufschlages für Handarbeit bzw. erschwertes Arbeiten (+ ca. 15.000 € netto)

  • Ergänzung einer Markierung von historischen Orten der Salzgewinnung im Pflasterbelag durch weiße Granitsteine (+ ca. 5.000 € netto)

Nach der aktuell vorliegenden Kostenberechnung befindet sich die Maßnahme mit 2,25 Mio. € (Bau- und Planungskosten) weiterhin in dem am 04.12.2019 vorgestellten Kostenrahmen von 2,4 Mio. €.

Finanzierung

Im Haushalt 2020 stehen für die Maßnahme 590.588,54 € zur Verfügung. Davon sind zur Zeit 590.000 € gem. § 29 GemHVO gesperrt. Im Haushalt 2021 stehen weitere 700.000 € und in der mittelfristigen Finanzplanung 2022 nochmal 500.000 € zur Verfügung. Bei der Betrachtung der Gesamtfinanzierung ist aufgefallen, dass freie Mittel in Höhe von 243.000 € aus 2019 nicht übertragen wurden. Diese Mittel sollen im anstehenden Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.

Darstellung der Gesamtfinanzierung:

Jahr

Plan

ETÜ VJ

Anordnung

Zahlung

ETÜ

Sperre

verfügbar

 

2017

200.000,00

0,00

0,00

0,00

199.918,75

 

 

2018

100.000,00

199.918,75

169.990,66

134.976,56

129.918,88

 

 

2019

500.000,00

129.918,88

225.599,05

257.863,14

160.782,99

 

 

2020

600.000,00

160.782,99

82.440,43

85.190,44

(243.537,84)*

590.000,00

588,54

2021

700.000,00

 

 

 

 

 

 

2022

500.000,00

 

 

 

 

 

 

* Diese Mittel wurden nicht in die Übertragungssitzungsvorlage aufgenommen, da man irrtümlich davon ausging, dass die kommunizierten Kosten von max. 2,4 Mio. € noch auf der Maßnahme zur Verfügung stehen.

Die bisher bewirtschafteten Mittel beinhalten neben den bisher beauftragten Planungsleistungen jedoch auch die Kosten der Baustrasse sowie der derzeitigen Gestaltung der Flächen im Umfeld des neuen Globetheaters, welche im Kostenrahmen der anstehenden Maßnahmen (2,4 Mio. €) nicht enthalten sind.

Da die Verwaltung noch weitere Einsparpotenziale in der Planung sieht, die zum Teil erst im Rahmen einer Ausführungsplanung mit konkreter Massenermittlung festgestellt werden können, wird empfohlen, vor einer Entscheidung über die Ausschreibung noch die Leistungsphasen 4 bis 6 durchzuführen, um die in einer Planung größt mögliche Kostensicherheit zu erhalten. Nach Abschluss dieser Leistungsphasen können dann die effektiv notwendigen Mittel beantragt und eine fundierte Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahme getroffen werden.

Ausblick

Die mit dem Büro Franz Reschke vereinbarte Zeitschiene kann aufgrund der Verzögerung durch die Corona-Pandemie nicht mehr eingehalten werden. Die weitere Planung bis hin zur Vergabe der Bauleistung könnte sich wir folgt darstellen:

  • Ausschreibung der Bauleistungen März/ April 2021

  • Vergabe der Bauleistungen Juni/Juli 2021

  • Baubeginn September/Oktober 2021

Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Unterwöhrd – Vorabzug der Entwurfsplanung, Büro Franz Reschke, Berlin den 24.02.2020
Anlage 2: Schnitte Unterwöhrd – Vorabzug der Vorplanung, Büro Franz Reschke, Berlin den 24.02.2020
Anlage 3: Uferspitze Unterwöhrd – Vorabzug der Vorplanung, Büro Franz Reschke, Berlin den 24.02.2020
Anlage 4: Detail Pflasterbelag, Büro Franz Reschke, Berlin, den 24.02.2020
Anlage 5: Detail Sitzbank, Büro Franz Reschke, Berlin, den 24.02.2020
Anlage 6: Detail Pflasterbelag „Gradient“, Büro Franz Reschke, Berlin, den 24.02.2020
Anlage 7: Detail Baumneupflanzung, Büro Franz Reschke, Berlin, den 24.02.2020
Anlage 8: Detail Pflanzkonzept Baumbeete, Büro Franz Reschke, Berlin, den 24.02.2020
Anlage 9: Auszug aus Lichtplanung und -berechnung , Anselm von Held, Berlin, den 24.02.2020
Anlage 10: Lageplan Erweiterung Sanierungsgebiet „Kernstadt“, Stadt SHA vom 04.06.2020

 

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die Vorberatung und informiert nochmals, dass für das Jahr 2020 kein Nachtragshaushalt notwendig werde. Er informiert, dass die Beschlussfassung über die Freiflächengestaltung Unterwöhrd auch ein Signal an das Land Baden-Württemberg sei, die Städtebaufördermittel in Anspruch zu nehmen, welche Ende 2023 auslaufen.

- Stadtrat Waller nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadträtin Niemann informiert, dass sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen für die Stadt durch das Pandemiegeschehen mit dieser Beschlussfassung schwer tue. Über diese luxuriöse Sanierung soll bei den Haushaltsberatungen für den Nachtragshaushalt 2021 im Gesamtpaket entschieden werden. Die Verwaltung wird gebeten, ein Minimalprogramm bezüglich der Gestaltungsmöglichkeiten zusammen mit einem alternativen Kostenrahmen zu entwickeln.

Auf die Frage von Stadtrat Lindner, ob der Pavillon gebaut werde oder ob dies lediglich das Ziel sei, informiert Erster Bürgermeister Klink, dass die Planungen für den Pavillon noch nicht abgeschlossen sind und es sich hier bisher nur um das Ziel der Verwaltung handle.

Stadtrat Sakellariou signalisiert die Zustimmung der SPD-Fraktion zu dieser Maßnahme.

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass die Mittel für diese Maßnahme im Haushalt 2020 enthalten sind. Ferner solle heute nur ein Planungs- und nicht ein Umsetzungsbeschluss für eine investive Maßnahme gefasst werden. Mit einem Hinweis auf die bewilligten Fördermittel des Landes, diese Maßnahme bis Ende 2023 abgerechnet zu haben, wird auf die engmaschige Zeitplanung verwiesen.

Stadtrat Finger interessiert, ob die Fördermittel bei Vertagung bis zu den Haushaltsberatungen zum Nachtragshaushalt verloren wären.

Erster Bürgermeister Klink informiert, dass die Städtebaufördermittel über mehrere Jahre, entsprechend dem Willen des Gemeinderats, in Maßnahmeplanungen gegenüber dem Ministerium darstellt worden sind. Die Stadt habe gegenüber dem Land eine Verantwortung, die bewilligten Fördermittel abzurufen und nicht nur zu binden. Es wird nochmals an die Fristverlängerung des Wirtschaftsministeriums zur Mittelabrufung bzw. -abrechnung bis Ende 2023 erinnert. Dafür benötige die Verwaltung von Seiten des Gremiums bereits jetzt ein klares Signal, ob eine Umsetzung der Maßnahme noch gewünscht sei, da dieser Zeitraum sonst nicht eingehalten werden könne.

Stadträtin Niemann und Stadträtin Koch sprechen nochmals die neue Situation der Finanzlage der Stadt aufgrund der Corona-Pandemie an und halten ein Zuwarten bis zu den Haushaltsberatungen nicht gefährdend in Bezug auf die zugesagten Städtebaufördermittel.

Stadtrat Sakellariou verdeutlicht, dass durch die Beschlussfassung über Planungsmittel eine notwendige Entscheidungsgrundlage geschaffen werde. Die Forderung nach der Planung eines Minimalprogrammes und gleichzeitige Verschiebung der Entscheidung über Planungsmittel sei nicht nachvollziehbar.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur weiteren Aussprache besteht und stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung und dem vorgestellten Kostenrahmen zu.
  2. Der Gemeinderat nimmt die zu erwartenden Städtebaufördermittel in Höhe von ca. 800.000 € zur Kenntnis.
  3. Das Büro Franz Reschke wird mit den weiteren Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß HOAI (121.460 € brutto) beauftragt.

(19 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen (restliche Grünen-Fraktion, fraktionslose), 2 Enthaltungen (Krauß, Feucht))

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