TOP 7.2 - Bebauungspläne: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0192-01/10 „Teurershof I - Änderung Sulmeisterweg“; hier: Planungsermächtigung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 326/22

Sachvortrag:

Die Röwisch Wohnbau Regional GmbH, Schwäbisch Hall hat am 07. November 2022 einen Antrag auf Planung für die Flurstücke 1013/11, 1013/12 und 1013/14 gestellt. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum im Stadtviertel Teurershof auf der ehemaligen Teilfläche der Dienste für Menschen gGmbH (DFM). Vorgespräche dazu fanden bereits statt wie eine Begehung von Vertretern des Bau- und Planungsausschusses gemeinsam mit dem Antragsteller am 24. Oktober 2022.

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Sondergebiet mit Zweckbindung „Altenzentrum“ festgesetzt (Anlage 3). Derzeit gilt der Bebauungsplan Nr. 0192-01 „Teurershof I“ für das Gebiet (Anlage 4).

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0192-01 „Teurershof I“ und die Berichtigung des Flächennutzungsplans erforderlich. Dies soll in Abstimmung zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und der Röwisch Wohnbau Regional GmbH aus Schwäbisch Hall als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden. Hinsichtlich der angestrebten Schaffung von Wohnraum besteht ein öffentliches Interesse an der Planung.

Durch das Vorhaben werden zwei Bestandsgebäude grundsaniert und durch zwei neue Gebäude ergänzt. Insgesamt sollen nach derzeitigem Planungsstand 43 Wohnungen entstehen. Der ruhende Verkehr wird mit 37 Stellplätzen in einer Tiefgarage sowie auf 11 Stellplätzen im Freien untergebracht. Neben den zugeordneten Stellplätzen für das eigene KFZ wird es ein Car-Sharing Angebot über den Verein teilAuto e. V. Schwäbisch Hall geben. Alle künftigen Eigentümer erhalten eine Mitgliedschaft mit dem Vorteil, dass sie zusätzlich in den ersten drei Jahren Freikilometer erhalten.

Wie bei anderen Wohnbauvorhaben des Antragstellers wird auch hier das Konzept „Wohnen Plus“ verfolgt. Dies soll eine breite Durchmischung der Bewohnerschicht fördern und durch die Möglichkeit, auf Dienstleistungen der DFM zuzugreifen, ein Altwerden in den eigenen vier Wänden möglichst lange sicherstellen. Auch die Mensa und der Gemeinschaftsraum im Pflegeheim können für gemeinsame Veranstaltungen genutzt und somit Nachbarschaften gefördert werden.

Es wird empfohlen, dem beigefügten Antrag der Röwisch Wohnbau Regional GmbH (Anlage 4) und der beigefügten Planungsüberlegung (Anlage 5) auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren stattzugeben.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Röwisch Wohnbau Regional GmbH als Vorhabenträger vom Stadtrat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für die Grundstücke, welche das Vorhaben in Anspruch nimmt, durchzuführen.

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 10.11.2022
Anlage 2: Abgrenzungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 10.11.2022
Anlage 3: Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 10.11.2022
Anlage 4: Antrag auf Planungsermächtigung, Röwisch Wohnbau Regional GmbH, 07.11.2022
Anlage 5: Präsentation des Vorhabens, Röwisch Wohnbau Regional GmbH, 26.09.2022

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat ermächtigt die Röwisch Wohnbau Regional GmbH aus Schwäbisch Hall, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan (Anlage 2) dargestellt.
(22 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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