§ 314 - Antigen-Schnelltests in Kindertageseinrichtungen freier, kirchlicher und privater Träger (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen wurde in städtischen Einrichtungen die verpflichtende Testung der Kinder auf COVID-19-Infektionen vor Betreten eingeführt. Die Eltern erhalten Lolli-Tests mit nach Hause und führen die Testung durch. Im Anschluss wird das Ergebnis schriftlich bestätigt.
Den freien, kirchlichen und privaten Träger werden diese Tests ebenfalls bis Ende des Jahres 2021 zur Verfügung gestellt (VFA 27.09.2021, § 193/1, öffentlich]).

Das Land Baden-Württemberg kündigte eine finanzielle Unterstützung dieser Testungen an. Momentan ist weder die Höhe noch die Art der Umsetzung bekannt.

In Schwäbisch Hall werden in den Kitas sogenannte Lolli-Tests verwendet, die von der Feuerwehr beschafft wurden. Die Beschaffung großer Mengen ergibt Preisvorteile, weshalb weiterhin so verfahren werden sollte.

Eine Rechnungstellung an die Träger, Abrechnung über die Betriebskosten und Erstattung an die Träger ist aufwendig und würde die Testbereitschaft sowohl der Träger als auch in Folge der Elternschaft eventuell verringern.
Bei wöchentlich zweimaliger Testung aller Kinder in den Kindertageseinrichtungen und Krippen ergeben sich Gesamtkosten i.H.v. 20.000 €/Woche. Die erwartete Erstattung durch die freien, kirchlichen und freien Träger beträgt etwa 1.000 €/Woche. Bis zu den Sommerferien 2022 werden Erstattungen von maximal 20.000 € erwartet.

Mittel sind im Budget der Kindertageseinrichtungen vorhanden. Sollten diese nicht ausreichen wird die Verwaltung im Laufe des Jahres einen Antrag auf überplanmäßige Ausgaben an den Gemeinderat stellen.

Die Verwaltung schlägt vor Lollitests für Kinder in Kindertageseinrichtungen in Schwäbisch Hall zur Verfügung zu stellen.

Beschluss:

Die Stadt Schwäbisch Hall stellt den freien, kirchlichen und privaten Trägern in Schwäbisch Hall die Antigen-Schnelltests für Kinder (Lolli-Test oder kurzer Nasenabstrich) bis zu den Sommerferien 2022 zur Verfügung.
(29 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung - Stadträtin Schumacher-Koelsch wegen Befangenheit abgetreten)

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