§ 193/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Antigen-Schnelltests in Kindertageseinrichtungen freier, kirchlicher und privater Träger (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nach Ende der Sommerferien können die Träger von Kindertageseinrichtungen Tests auf Infektionen mit dem COVID-19-Virus anbieten oder sogar negative Testergebnisse als Zugangsvoraussetzung verlangen.
Um dies zu unterstützen werden vom Land Baden-Württemberg nach Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden die Mittel des Finanzausgleichs erhöht. Eine Selbstbeschaffung durch die Träger und Abrechnung über die Betriebskosten ist vorgesehen.

In Schwäbisch Hall werden in den Kitas sogenannte Lolli-Tests verwendet, die von der Feuerwehr beschafft wurden. Die Beschaffung großer Mengen ergibt Preisvorteile, weshalb weiterhin so verfahren werden sollte.

Eine Rechnungsstellung an die Träger, Abrechnung über die Betriebskosten und Erstattung an die Träger ist aufwendig und würde die Testbereitschaft sowohl der Träger als auch in Folge der Elternschaft eventuell verringern.

Bei wöchentlich zweimaliger Testung aller Kinder in den Kindertageseinrichtungen und Krippen ergeben sich Gesamtkosten i. H. v. 20.000 €/Woche. Die erwartete Erstattung durch die freien, kirchlichen und freien Träger beträgt etwa 1.000 €/Woche. Bis zu den Weihnachtsferien werden Kosten von maximal 10.000 € erwartet.

Die Verwaltung schlägt vor Lollitests für Kinder in Kindertageseinrichtungen in Schwäbisch Hall zur Verfügung zu stellen.

Beschluss:

Die Stadt Schwäbisch Hall stellt den freien, kirchlichen und privaten Trägern in Schwäbisch Hall die Antigen-Schnelltests für Kinder (Lolli-Test oder kurzer Nasenabstrich) zur Verfügung.
(einstimmig - 14)

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