§ 276/8 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Geldanlage nach ökologischen Kriterien - Anfrage von Stadträtin Maier-Öhrlein im Gemeinderat am 06.10.2021 (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe § 227, öffentlich

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber informiert über die Anfrage im Rahmen der Kenntnisgabe der verwaltungsinternen Anlagerichtlinie der Stadt Schwäbisch Hall und des Hospitals zum Heiligen Geist in der Sitzung des Gemeinderats am 06.10.2021.

Die Anlagerichtlinie der Stadt sieht zur Zeit folgende Anlagearten vor, der Sicherheitsaspekt steht dabei im Vordergrund:

- Tagesgelder/Girokonten,

- Festgelder, Termingelder, Kündigungsgelder,

- Geldanlagen und Ausleihungen (Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen Stadt),

- Bausparverträge,

- Anlagen in Versicherung.

Bis auf die Anlageart „Geldanlagen und Ausleihungen an Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen der Stadt“ steht bei allen anderen Anlagearten die sichere Geldaufbewahrung und Minimierung der Verwahrentgelte (Negativzins) im Fokus. Bei diesen Anlageformen besteht kein Einfluss darauf, wie die Banken mit dem angelegten Geld arbeiten.
Bei den „Geldanlagen und Ausleihungen an Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen der Stadt“ werden auch Investitionen im Bereich der regenerativen Energieerzeugung finanziert. Hierzu gab es auch schon eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen, Fragen und Anregungen der Gemeinderatsfraktionen zum Entwurf des Haushaltsplans 2020/2021 der Stadt Schwäbisch Hall (Seite 101, Randziffer 106).
Zur Zeit wird geprüft, ob künfig Anlagearten wie Schuldverschreibungen oder Investmentfonds mit einem Aktienanteil von bis zu 30 Prozent in die Anlagestrategie der Stadt passen würde. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, inwieweit ökologische Kriterien Berücksichtigung finden können.

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