§ 137/6 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Regelung der Beitragserhebung Elternbeiträge in den Tageseinrichtungen für Kinderund Erstattung der Beitragsausfälle für die nichtstädtischen Träger April und Mai 2021 (Tischvorlage) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

- Stadtrat Stutz verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -
 

Im Rahmen des 2. Lockdowns ab Mitte Dezember 2020 wurden lt. Beschluss des Gemeinderats vom 17.03.2021, (§ 67/2, öffentlich) für die Monate Januar bis März 2021 keine Elternbeiträge für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder erhoben.

Zudem wurde beschlossen, den nichtstädtischen Trägern die Beitragsausfälle zu erstatten.

Soweit in den Tageseinrichtungen Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, wurden hierfür Betreuungsentgelte wie folgt erhoben:

  • Betreuung bis 6 Std. täglich 5,00 € pro Tag

  • Betreuung Ganztag 10,00 € pro Tag

  • Mittagessen 2,50 € pro Tag

    → jeweils begrenzt durch den jeweiligen monatlichen Regelbeitrag
     

Infolge der hohen Inzidenzwerte sind die Tageseinrichtungen für Kinder nach wie vor geschlossen. Die am 17.03.2021 getroffene Regelung soll daher auch in den Folgemonaten April und Mai beibehalten werden.

Sollten die Einrichtungen im Laufe des Monats Mai zum Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen zurückkehren, sollen dennoch für alle Kinder ab diesem Zeitpunkt bis zum Monatsende Betreuungsentgelte analog der Notbetreuungsregelung erhoben werden, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.

An den Beitragsausfällen während der coronabedingten Schließzeiten vom 11.01. bis 22.02.2021 beteiligte sich das Land mit 80 % der Kosten. Inwieweit seitens des Landes ein weitgehender Ausgleich erfolgt, ist aktuell noch unklar.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht und teilt mit, den Beschlussantrag Ziffer 3 aufgrund Befangenheit von Stadträtin Schumacher-Koelsch getrennt von den Beschlussanträgen Ziffer 1 und 2 zur Abstimmung zu stellen.

Beschluss:

1. Die Elternbeiträge für April und Mai 2021 werden nicht erhoben.
2. Für die Monate April und Mai 2021 werden Entgelte entsprechend der Notbetreuungsregelung erhoben.

(32 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

- Stadträtin Schumacher-Koelsch rückt aufgrund von Befangenheit vom Ratstisch ab -

3. Den nichtstädtischen Trägern werden die Beitragsausfälle erstattet.
(30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung; Stadträtin Schumacher-Koelsch wegen Befangenheit abgetreten)

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