§ 67/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Regelung der Beitragserhebung Elternbeiträge in den Tageseinrichtungen für Kinder und Erstattung der Beitragsausfälle für die nichtstädtischen Träger Januar bis März 2021 (Tischvorlage) (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadträtin Schumacher-Koelsch rückt aufgrund von Befangenheit vom Ratstisch ab -

 

Im Rahmen des 2. Lockdowns ab Mitte Dezember 2020 wurden für die Monate Januar und Februar 2021 keine Elternbeiträge in den Tageseinrichtungen für Kinder erhoben.
Soweit in den Tageseinrichtungen Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, wurden hierfür wie beim 1. Lockdown 2020 Betreuungsentgelte wie folgt erhoben:

  • Betreuung bis 6 Std täglich 5,00 € pro Tag

  • Betreuung Ganztag 10,00 € pro Tag

  • Mittagessen 2,50 € pro Tag

  • jeweils begrenzt durch den jeweiligen Regelbeitrag

Auf Grund der aktuell sehr hohen Inzidenzwerte im Landkreis, soll diese Regelung auch für den Monat März noch beibehalten werden.

Beim 1. Lockdown wurden den nichtstädtischen Trägern die Beitragsausfälle erstattet.

Dies soll auch jetzt wieder erfolgen.

Inwieweit seitens des Landes wieder ein weitgehender Ausgleich erfolgt ist aktuell noch unklar.


Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

1. Die Elternbeiträge für Januar bis März 2021 werden nicht erhoben.
2. Den nichtstädtischen Trägern werden die Beitragsausfälle erstattet.

(einstimmig - 26; Stadträtin Schumacher-Koelsch wegen Befangenheit abgetreten)

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