§ 115 - Mobilitätskonzept 2035 für die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall und die Gemeinde Untermünkheim; hier: Beschluss und Beauftragung (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadträtin Jörg-Unfried verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -
 

Wie im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall (GA) am 08.10.2020 (§ 2, öffentlich) beschlossen, hat die Verwaltung auf Grundlage der am 22.07.2020 im Gemeinderat beschlossenen Leistungsbeschreibung, die Ausschreibung für die Erstellung des Mobilitätskonzeptes 2035 für die VVG Schwäbisch Hall und die Gemeinde Untermünkheim am 20.11.2020 veröffentlicht. Die Ausschreibung erfolgte in einem 2-stufigen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb, welcher am 14.12.2020 endete.

Insgesamt haben neun Büros ihr Interesse an dem Auftrag bekundet. Alle Anträge wurden neutral und vergleichend bewertet. Es konnten schließlich drei geeignete Büros für die nächste Stufe ausgewählt werden. Diese wurden schriftlich am 12.01.2021 um die Abgabe eines detaillierten Angebots gebeten. Am Tag der Submission, dem 08.02.2021, gingen zwei Angebote ein. Ein Büro hat kein Angebot aufgrund fehlender Ressourcen abgegeben.

Am 18.03.2021 haben beide Büros, das Büro R+T Verkehrsplanung GmbH, Darmstadt und SSP Consult, Beratende Ingenieure GmbH, Stuttgart ihre Angebote in nicht-öffentlicher Sitzung dem GA und einem Vertreter der Gemeinde Untermünkheim vorgestellt. Die Vorstellung diente der abschließenden Prüfung und Bewertung der Angebote, um damit eine Vergabeempfehlung an die Gremien der VVG Schwäbisch Hall und der Gemeinde Untermünkheim vorlegen zu können.  

Insgesamt hat sich die Einschätzung der Vorprüfung durch die Vorstellungen bestätigt. Das Angebot von R+T Verkehrsplanung erscheint zielgerichteter und innovativer und ist im Kosten-Nutzen-Verhältnis wirtschaftlicher als das Angebot von SSP Consult. Der deutliche Honorarunterschied der Angebote konnte auch anhand der Vorstellungen nachvollzogen werden. Die Leistungsbeschreibung von R+T Verkehrsplanung wurde darüber hinaus nachvollziehbarer dargestellt und ließ mehr Innovationskraft für Themen wie Klimaschutz und -anpassung erkennen.

Daher wird eine Beauftragung von R+T Verkehrsplanung empfohlen. Das Nettohonorar von R+T Verkehrsplanung übersteigt mit 242.160,00 € zwar leicht den EU-Schwellenwert, jedoch ist nach Rücksprache mit der Vergabestelle der Stadt Schwäbisch Hall eine Abweichung in Höhe von 13% vertretbar. Eine erneute Ausschreibung wird daher nicht empfohlen. Ferner hat das Büro bereits in seinem Angebot Einsparpotenziale aufgezeigt, sodass ein geringere Autragssumme zu erwarten ist. Nach einem ersten Auftaktgespräch mit dem Büro R+T Verkehrsplanung sollen diese Einsparmöglichkeiten gemeinsam festgelegt werden und eine Beauftragung erfolgen.

Die Kostenverteilung wurde im GA beschlossen und erfolgt wie auch für die Flächennutzungsplanung anhand der Steuerkraftsumme (50%) und der Einwohnerzahl (50%). Das  derzeit vorliegende Angebot inklusive Nebenkosten und Mehrwertsteuer würde sich wie folgt aufteilen:

Stadt Schwäbisch Hall

224.356,73 €

Gemeinde Michelfeld

18.851,12 €

Gemeinde Michelbach/Bilz

16.846,02 €

Gemeinde Rosengarten

24.717,00 €

Gemeinde Untermünkheim

14.926,35 €

Mit einer Fertigstellung des Mobilitästkonzeptes kann grundsätzlich ca. 1,5 Jahre nach der Auftragsvergabe an das Büro R+T Verkehrsplanung gerechnet werden. Abhängig von der Corona-Pandemie und die daraus resultierende veränderte Verkehrssituation und Mobilitätsverhalten kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Büro R+T Verkehrsplanung aus Darmstadt mit der Erstellung des Mobilitätskonzeptes 2035 für die VVG Schwäbisch Hall und die Gemeinde Untermünkheim zu beauftragen.
     
  2. Die Mittel für die Beauftragung für des Mobilitätskonzepts werden bereitgestellt.  

        (31 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

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