§ 2 - Mobilitätskonzept Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall und Untermünkheim; hier: Beschluss der Leistungsbeschreibung zur Erstellung eines Mobilitätskonzepts (öffentlich)

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Sachvortrag:

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s. a. GR vom 22.07.2020, § 130

Im Haushalt 2020/21 wurden für die Generalverkehrsplanung Mittel eingestellt, um den durch die dynamische Entwicklung Schwäbisch Halls überholten Generalverkehrsplan von 1990 grundsätzlich zu überarbeiten. Hierfür soll ein Mobilitätskonzept für die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall (VVG) aufgestellt werden, welches im Kern die Herstellung eines Verkehrsmodells für die Stadt und seine Teilorte sowie die Nachbargemeinden Michelfeld, Rosengarten und Michelbach a.d. Bilz umfasst. Da zwischen der Gemeinde Untermünkheim und der VVG wichtige verkehrliche Verflechtungsbeziehungen bestehen, hat deren Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen, sich an der Ausschreibung des Mobilitätskonzept zu beteiligen.

Anhand der Anregungen aus den Vorberatungen in der VVG wurde das Leistungsbild durch das mit der Ausschreibung beauftragte Büro Brenner Bernard Ingenieure aus Stuttgart nochmals angepasst. Die Änderungen sind in der Anlage 1 gelb hinterlegt.
 
Insbesondere wurden folgende Themen noch aufgenommen oder noch konkreter benannt:

    • Vergleich der Verkehrsflüsse an Arbeitstagen und am Wochenende
    • Ausweitung der Betriebsbefragungen
    • Ruhender Verkehr in den Gewerbeschwerpunkten der VVG
    • Einbeziehung zusätzlicher Fahrmöglichkeiten beim ÖPNV (RufBus)
    • Erarbeitung von Datengrundlagen für das anstehende Linienbündelungskonzept
    • Potenziale zur CO ² – Minderung auf die jeweiligen Verkehrsträger aufzeigen
    • Bahnhaltepunkt Sulzdorf als Szenario im Verkehrsmodell
    • Aufnahme einer detaillierteren Betrachtung des Modal Splits im Verkehrsmodell
    • Alternative Formen der Mobilität insbesondere E-Mobilität noch mehr herausgehoben
    • Ausweitung der Rad- und Fußverkehrsuntersuchungen
    • Parkraumkonzepte werden auch für die Gewerbeschwerpunkte der VVG erwartet
    • Potenzialabschätzung für eine Ladeinfrastruktur für E-Mobilität 
    • Machbarkeitsuntersuchung über Aufbau und den Betrieb einer zentralen Umladestation für die Innenstadt (City-Hub)

Wie in den Gremien bereits dargestellt soll im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung  eine umfassende Studie zu den Verkehrsströmen in der Verwaltungsgemeinschaft und Untermünkheim aufgezeigt werden. Hierzu zählt neben dem individuellen motorisierten Verkehr (MIV) auch im Wesentlichen der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie der Fuß- und Radfahrverkehr aber auch alternative Mobilitätsangebote wie Car- und Bike-Sharing. Anhand der Wechselwirkung und Kombination zwischen diesen Verkehrsträgern, der Intermodalität, sollen Szenarien für ein zukunftsfähiges Verkehrssystem der VVG Schwäbisch Hall und Untermünkheim abgeleitet und nachvollziehbare Umsetzungsstrategien aufgestellt werden. Ziel ist es mithilfe des zu erstellenden Mobilitätskonzepts für den Prognosehorizont 2035 einerseits strategische Fragstellungen zu beantworten und andererseits potenzielle Maßnahmen und deren Ranking für eine stufenweise Umsetzung ausweisen zu können.

Bestandsanalyse
Neben den klassischen Verkehrszählungen soll zur Ermittlung des heutigen Mobilitätsverhaltens ("Modal Split" = Aufteilung des Verkehrsaufkommens auf die verschiedenen Verkehrsmittel) der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwäbisch Hall, der Gemeinden der  VVG und Untermünkheims eine Haushaltsbefragung durchgeführt werden. Zusätzlich werden ausgewählte große Betriebe und Unternehmen in Schwäbisch Hall befragt, um das Mobilitäts- und Pendlerverhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die strategische Ausrichtung und Entwicklung der Betriebe und Unternehmen beim betrieblichen Mobilitätsmanagement sowie bei der zukünftigen Gestaltung des firmeneigenen Fuhrparks zu erfassen.

Die Ausarbeitung eines Parkraumkonzeptes ist ebenfalls Gegenstand der Leistung innerhalb des Mobilitätskonzepts. Im Rahmen der Bestandsaufnahme wird das öffentlich zugängliche Parkraumangebot im Innenstadtbereich erfasst. Dabei werden vor allem auf öffentlichen Stellplätzen im Straßenraum sowie ausgewählten öffentlichen Parkplätzen die jeweilige Parkdauer erhoben. Als Ergebnis der Auswertung stehen straßen- und gebietsbezogene Belegungsganglinien, Stellplatzumschlag, Stellplatzauslastung, Parkdauerverteilung sowie die Aufteilung der Parkraumnachfrage auf die einzelnen Nachfragegruppen Bewohner, Berufstätige, Kunden und Besucher, abgeleitet aus Parkbeginn und Dauer der Parkvorgänge.

In Ergänzung zu den vorhandenen Daten zum ÖPNV, die u.a. von der „Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH“ sowie der „KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH“  zur Verfügung gestellt werden können, sind im Stadtgebiet Schwäbisch Hall und in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft und Untermünkheim Fahrgasterhebungen und -befragungen auf 10 Stadtbuslinien sowie an 10 wichtigen bzw. hoch frequentierten Haltestellen geplant. Zusätzlich wird das vorhandene Angebot im Schülerverkehr für eine gezielte Weiterentwicklung analysiert werden. Hierbei werden vor allem die sogenannten E-Wagen (Ergänzungswagen), die explizit für Schülerinnen und Schüler an Schultagen in Ergänzung zum normalen Linienverkehr des Stadtbusses als Verstärker eingesetzt werden, betrachtet.

Leitbild
Aufbauend auf der Datensammlung und einer Analyse der Bestandssituation mit aussagekräftiger Defizitanalyse und übersichtlichem Konfliktkatalog werden Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt und priorisiert. Auf dieser Basis allgemeiner kommunaler Politikziele erfolgt die Entwicklung eines verkehrs- und mobilitätsbezogenen Leitbildes. Dieses ist unter Einbeziehung der Politik zu entwickeln und in den Gremien zu beschließen. Das Leitbild soll zumindest bis 2035, d.h. für die kommenden 15 Jahre, die politische Rahmenvorgabe für die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall liefern. Dabei sollen insbesondere Ziele nach dem SMART-Ansatz (spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch, terminierbar) entwickelt werden.

Anhand der zu erstellenden Verkehrsprognose 2035 wird ein Verkehrsmodell aufgestellt. Neben diesem Analyse- und dem Prognosenullfall 2035 werden in der Verkehrsmodellierung vier unterschiedliche Szenarien anhand der Zielsetzungen aus dem Leitbild entwickelt. Dadurch können die Ziele geprüft und Wechselwirkungen aus geplanten räumlichen Entwicklungen innerhalb des Untersuchungsgebietes sichtbar gemacht werden.  Auch in späteren Phasen kann das Verkehrsmodell zur Überprüfung von Entscheidungen in der Stadtentwicklung herangezogen werden.

ÖPNV, Intermodalität und alternative Mobilitätsformen   
Ein wesentlicher Teil des Mobilitätskonzepts soll den Fokus auf innovative und attraktive Konzepte für die Verbesserung und Weiterentwicklung des ÖPNV in Schwäbisch Hall und den beteiligten Gemeinden legen. Insbesondere die Verknüpfung des Bahnverkehrs mit dem innerstädtischen und regionalen Busangebot, die Anbindung von zentralen Quell- und Zielorten, von Mobilitätspunkten sowie von Park & Ride-Anlagen. Im Fokus steht ebenfalls die Nutzung alternativer Mobilitätsangebote, Car- und Bike-Sharing können beispielsweise die Angebote des ÖPNV sinnvoll und attraktiv ergänzen. Entsprechende Potentialabschätzungen sollen hierzu durchgeführt werden.
Die besonderen Aspekte und Herausforderungen bei der Attraktivität und der Weiterentwicklung des Schülerverkehrs sollen ebenfalls dargestellt werden und in konkrete Maßnahmenvorschläge münden. Der Fokus liegt hierbei vor allem in einer guten Anbindung der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft an die Schulstandorte im Stadtgebiet.

Der Förderung der Nahmobilität, d.h. des Fuß- und Radverkehrs, wird für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung ebenfalls große Bedeutung beigemessen. Die Verbesserung der Erreichbarkeiten im Fuß- und Radverkehr sowie Andienung und Erreichbarkeit der Innenstadt sind als oberste Ziele zu nennen. Das derzeit in der Fortschreibung befindliche Radverkehrskonzept soll im Rahmen des Mobilitätskonzeptes
bewertet sowie geeignete und zielführende Maßnahmen integriert werden.

Steuerung und Reduzierung motorisierter Individualverkehr (MIV)
Beim motorisierten Individualverkehr steht primär eine umweltorientierte Steuerung und Lenkung sowie die Reduzierung des MIV-Aufkommens durch den Ausbau und die Förderung alternativer Angebote im Fokus der Betrachtung. Die zukünftigen Entwicklungen in der Elektromobilität und bei anderen alternativen Antriebsarten sollen in die Konzeption mit einbezogen werden.
Bereits in Planung und Bau befindliche Verkehrsinfrastrukturprojekte werden bei der Ausarbeitung des Mobilitätskonzeptes beachtet und integriert.
Ein essentielles Thema im Bereich des motorisierten Individualverkehrs ist die Erstellung von Maßnahmen zur Verringerung der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen durch Verstetigung des Verkehrsflusses. Die Zielsetzung sollte in einem effizienten Verkehrsmanagement liegen, das zu einer Verkehrsreduzierung sowie zu einer Optimierung der Verkehrslenkung und -steuerung führt.
Hierbei soll auch der ruhende Verkehr betrachtet und eine bedarfsgerechte und zukunftsfähig gestaltete Ergänzung und Erweiterung des vorhandenen Parkleitsystems entwickelt werden.

Maßnahmen- und Handlungskonzept
Im Ergebnis wird ein integriertes Handlungskonzept für die Verkehrsarten und eine gutachterliche Empfehlung ausgearbeitet. Innovative und intermodale Ansätze sind dabei ausdrücklich erwünscht. Beim Handlungskonzept soll bezogen auf die Realisierung zwischen kurzfristigen und eher mittel- bis langfristigen Maßnahmen unterschieden werden. Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen werden abgeschätzt und in einem Gesamtkostenplan für künftige Entscheidungen erstellt.

Die Leitungsbeschreibung vom April 2020 für das Mobilitätskonzept der VVG Schwäbisch Hall wurde in den Gemeinden Michelfeld, Rosengarten und Michelbach a. d. Bilz sowie in Untermünkheim vorberaten, auf dieser Grundlage um weitere Punkte ergänzt (farblich hervorgehoben) und soll nun im Gemeinsamen Ausschuss zur Ausschreibung beschlossen werden.

Mit einer Fertigstellung des Mobilitästkonzeptes kann ca. 1,5 Jahre nach der Auftragsvergabe an ein geeignetes Büro gerechnet werden. 

Anlage: Leistungsbeschreibung „Erstellung eines Mobilitätskonzeptes 2035“, Büro Brenner Bernard Ingenieure, Stuttgart, September 2020

 

Erster Bürgermeister Klink gibt den Inhalt des Sachvortrags für die Öffentlichkeit wider und regt eine Diskussion bezüglich der Kostenabrechnung des Projektes für die Beleuchtung spezieller Themen der Gemeinden an. Als Beispiel wird die Parkraumbewirtschaftung im Gewerbegebiet Kerz in Michelfeld genannt. Es wird um Stellungnahme der einzelnen Gemeinden gebeten, ob diese Themen dann gesondert oder nach dem festgelegten Schlüssel - ähnlich wie die Kostenträgerregelung beim Verfahren des Flächennutzungsplan - abgerechnet werden sollen.

Bürgermeister Michelbach an der Bilz Dörr wirft die Frage auf, ob die Verwaltungsgemeinschaft nach Auftragsvergabe zur Erstellung des Mobilitätskonzeptes einzelne Module in der Leistungsbeschreibung noch aufnehmen oder streichen könne. Es sei nicht klar gewesen, dass für einzelne Gemeinden vorteilige Konzepte in der Gesamtkonzeption mitbearbeitet werden können. Für seine Gemeinde sei eine Untersuchung hinsichtlich der anstehenden Ortskernsanierung denkbar.

Erster Bürgermeister Klink informiert, dass es sich beim vorliegende Leistungsverzeichnis um ein Grundleistungsverzeichnis handle, welches bearbeitet werden müsse. Das Abstimmungsverfahren sehe vor, dass sich die Anbieter nach der Ausschreibung zur Erstellung eines Mobilitätskonzepts vorstellen, ihre Schwerpunktsetzung begründen und Arbeitsweise darlegen. Danach stehe ein Endabstimmungsgespräch an. Das ausgewählte Angebot könne dann mit Modulen additiv ergänzt werden.

Diese Ausführung wird von Abteilungsleiter Stadtplanung Mathieu bestätigt, in dem er auf Seite 15, zweitletzter Absatz („Ergeben sich während der Bearbeitung ...“) verweist und darüber informiert, dass es sich bei solchen Untersuchungen um spezielle Untersuchung außerhalb des Mobilitätskonzeptes handle, wie z. B. bei der Ortsmitte von Michelfeld.

Bürgermeister Michelfeld Binnig zeigt sich froh über das nun vorliegende Leistungsverzeichnis zur Erstellung eines Mobilitätskonzeptes, welches einen Meilenstein für die Raumschaft darstelle und zu welchem es noch viel Raum zur Sachdiskussion gebe. Man solle jetzt die Ausschreibung auf den Weg bringen, über Themen wie Kostenverteilung o. ä. werde man später sicherlich noch einig. Als Zeitpunkt für das Feststehen der Grundzüge des Mobilitätskonzeptes sollte das Ende des Jahres 2022 anvisiert werden, was jedoch einen straffen Zeitplan darstelle.
Es wird ferner an das Ende der Konzessionen des Linienbündelungskonzeptes im Raum Schwäbisch Hall/ÖPNV im Jahre 2025 erinnert. Die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall werde gebeten, die ersten wesentlichen Ergebnisse des Mobilitätskonzeptes an den Landkreis für die Linienbündelungsdiskussion weiterzugeben.

Bürgermeister Rosengarten Tausch erinnert an die Vereinbarung in der Bürgermeisterrunde, dass das ausgewählte Büro - nach Vorstellung der einzelnen Büros in der Verwaltungsgemeinschaft und Festlegung der Schwerpunkte - in die Gremien der einzelnen Gemeinden entsendet werden, um deren Schwerpunkte festzulegen oder Extraaufträge zu generieren.

Oberbürgermeister Pelgrim bestätigt das erwähnte Vorgehen von Bürgermeister Tausch und stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur weiteren Aussprache besteht.

Beschluss:

Die Stadt Schwäbisch Hall wird als erfüllende Gemeinde der VVG beauftragt, die Ausschreibung auf Grundlage der Leistungsbeschreibung des Büros Brenner Bernard Ingenieure, Stuttgart, vom September 2020, durchzuführen. 
(einstimmig - 17)

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