§ 91 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0112-14/02 „Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt 2. Änderung Kunsthalle“; hier: Abwägung der Auslegung und Satzungsbeschluss nach §13a BauGB (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 16.12.2020 (§ 246, öffentlich) die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 0112-14/02 „Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt 2. Änderung Bereich Kunsthalle“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung, jeweils vom 16.12.2020, beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 28.12.2020 bis einschließlich 28.01.2021 aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und gemäß Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041) § 3 über das Internet aus. Die Öffentlichkeit ohne Internetanschluss hatte die Möglichkeit, über Terminvereinbarung die Unterlagen bei der Stadt Schwäbisch Hall einzusehen und ihre Anregungen und Bedenken vorzubringen. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 21.12.2020.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Von Seiten des Landratsamtes Schwäbisch Hall nahm die Untere Naturschutzbehörde Stellung zum Artenschutz Fledermäuse. Die dort aufgeführten Belange wurden in einem Gespräch nochmals konkretisiert und geklärt. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist damit nicht verbunden.

Das Landesamt für Denkmalpflege verweist in seiner Stellungnahme vor allem auf die Betroffenheit des Kulturdenkmals Lange Straße 35/1 (ehemaliges Sudhaus) durch die südlich angrenzende Neubebauung und den Abbruch des Kulturdenkmals Kirchgasse 7 und fordert für beide eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Das erforderliche Genehmigungsverfahren wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durchgeführt und ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.
Wie zuletzt im Gemeinderat am 16.12.2020 dargestellt, konnte eine befriedigende Lösung für die Erweiterung der Kunsthalle nur mit einem Abbruch des Gebäudes Kirchgasse 7 erreicht werden (Anlage 2.5), weshalb die betroffenen Belange des Denkmalschutzes hinter das überwiegende öffentliche Interesse für die erforderliche Weiterentwicklung der Kunsthalle Würth zurück gestellt wird.

Mit den Stellungnahmen wurden abschließend betrachtet keine Einwände oder Bedenken gegen den Bebauungsplan hervorgebracht, die eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich machen. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 3).

Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplanentwurf Planzeichnung, Maßstab 1:500, LK&P Ingenieure,16.12.2020
Anlage 2: Textteil mit Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, LK&P Ingenieure, 16.12.2020
Anlage 2.1: Begründung zum Bebauungsplan, LK&P Ingenieure, 16.12.2020
Anlage 2.2: Vorhaben- und Erschließungsplan, Maßstab 1:500/1:200, LK&P Ingenieure, 16.12.2020
Anlage 2.3: Habitatpotenzialanalyse und Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP), GEKOPLAN M. Hofmann, Oberrot, 09.11.2020
Anlage 2.4: Baugrunduntersuchung, BFI – Büro für Ingenieurgeologie, Dipl.Ing. Gregor Zeiser, 73479 Ellwangen, 08.10.2019
Anlage 2.5:  Untersuchung Denkmalschutz, Henning Larsen, 21.05.2019
Anlage 3: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB vom 10.02.2021


Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und  sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander  gemäß Anlage 3 beschlossen.
     
  2. A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0112-14/02 „Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt 2. Änderung Kunsthalle“
    Der Bebauungsplan Nr. 0112-14/02 „Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt 2. Änderung  Kunsthalle“ wird gemäß §10, Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der  Satzung ist der Lageplan vom Büro LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen, im M 1:500, vom  16.12.2020 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 16.12.2020.

    B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 0112-14/02 „Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt 2. Änderung Kunsthalle“
    Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0112-14/02 „Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt 2. Änderung Kunsthalle“ werden gemäß § 10, Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büros LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen, vom 16.12.2020. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 0112-14/02 „Sanierungsgebiet Katharinenvorstadt 2. Änderung Kunsthalle“.

Für beide Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

(15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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