§ 94 - Kapitalaufbringungsverpflichtung der Stadt gegenüber dem Eigenbetrieb Friedhöfe sowie Abdeckung des noch nicht beglichenen Defizits des Wirtschaftsjahres 2011 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im Haushaltsplan 2014 der Stadt Schwäbisch Hall stand unter Produkt-Sachkonto 5740.0000-43158000 ein Planansatz in Höhe von 420.000 € zur Abdeckung des möglichen Defizits des Eigenbetriebs Friedhöfe zur Verfügung. Diese 420.000 € wurden als Vorauszahlung für den Jahresfehlbetrag 2014 am 27.08.2014 ausbezahlt.

Darüber hinaus gibt es in den Büchern des Eigenbetriebs zwei Forderungen aus Vorjahren gegenüber der Stadt, die noch zu begleichen sind:

  1. Die Grabnutzungsgebühren, die bis zur Ausgliederung der Friedhöfe bei der Stadt vereinnahmt wurden, stehen dem Eigenbetrieb zu. Ein Großteil davon konnte bereits durch die Einbringung von Anlagevermögen und durch zu viel bezahlte Beträge für die Defizitabdeckung beglichen werden. Ein Restbetrag in Höhe von 54.684,96 € steht in den Büchern des Eigenbetriebs nach wie vor offen.
  2. Das Defizit aus dem Wirtschaftsjahr 2011 wurde noch nicht vollständig beglichen. Hier steht in den Büchern des Eigenbetriebs ein Betrag in Höhe von 112.143,34 € offen.

Insgesamt sind somit 166.828,30 € an den Eigenbetrieb Friedhöfe auszuzahlen. Da die erforderlichen Haushaltsmittel durch die Vorauszahlung für die laufende Defizitabdeckung bereits verbraucht sind, ist dieser Betrag überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Damit sind bis einschließlich des Verlustausgleichs für 2013 sämtliche Altforderungen des Eigenbetriebs gegenüber der Stadt abgelöst.

Beschluss:

An die Stadtbetriebe - Eigenbetrieb Friedhöfe werden 166.828,30 € zur Begleichung der Kapitalaufbringungspflicht und zur Deckung des Defizits aus 2011 ausbezahlt. Dieser Betrag wird im Haushaltsjahr 2014 überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
(einstimmig - 34 -)

Meine Werkzeuge