§ 33 - Sachstandsbericht Weilertunnel; Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.11.2020; Anfragen von Gemeinderat Dr. Döring vom 14.12.2020 - Behandlung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

- Stadträtin Sawade und Stadtrat Gehrke verlassen kurzzeitig den Sitzungssaal -

 

Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.11.2020 und in Beantwortung der Fragen von Gemeinderat Dr. Döring vom 14.12.2020 werden die gewünschten Informationen zum Projekt Weilertunnel im nachfolgenden Sachstandbericht zusammengefasst.

Hintergrund / Historie

Der Weilertunnel stellt den letzten nicht ausgebauten Abschnitt der Ortsdurchfahrt (OD) Schwäbisch Hall zwischen dem Gaildorfer Dreieck (B19/ehem. B14) und der Friedensbrücke bzw. dem Friedhofsdreieck dar. Straßenbaulastträger für diese Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschlaand, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg.

Über den Ausbau wurde 1968 zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Straßenbauamt Schwäbisch Hall eine Vereinbarung abgeschlossen, in der geregelt wurde, dass die Stadt für die Planung und Baudurchführung dieses Streckenabschnitts eintritt. Die Planung sah zu diesem Zeitpunkt keinen Tunnel vor. Lediglich die bestehende Bahnbrücke sollte umgestaltet werden, auch unter Verlegung der Trasse der B19 / B14 in den Bereich der historischen Stadtbefestigung.

In den vergangenen Jahrzehnten wurden bereits wesentliche Teile des vierspurigen Ausbaus der Ortsdurchfahrt Schwäbisch Hall realisiert (Anlage 1):
- Friedhofsdreieck bis Friedensbrücke 1977/78
- Friedensbrücke bis Gottwollshäuser Steige 1982/83
- Gaildorfer Dreieck 1987/88
- Regenüberlaufbauwerk und Geh-/Radweg Stuttgarter Straße 2003-06
- Stuttgarter Straße 2007

Ende der 80er Jahr wurde intensiv mit städtebaulichen Untersuchungen für die Sanierung der Weiler- und Katharinenvorstadt begonnen. Die Quartiere wiesen damals wie heute große städtebauliche Mängel auf, verursacht nicht zuletzt durch die negativen Auswirkungen des Verkehrs. Die Bausubstanz hat vielfach große Sanierungsbedürftigkeit, die öffentlichen Flächen sind vom Verkehr geprägt und bieten wenig Gestalt- und Aufenthaltsqualität. Die zentrale, innerstädtische Lage erfordert dringend eine Aufwertung. Im Zusammenhang mit den städtebaulichen Untersuchungen wurde deutlich, dass die stark befahrene Straße auch bei einer Verlegung in den Stadtgraben eine schwere Belastung für die Weilervorstadt darstellen würde. Die baulichen Vorkehrungen, die bei dieser Lösung zu treffen gewesen wären, hätten sich nicht in die Umgebung eingefügt, abgesehen von den großen denkmalpflegerischen Hürden in diesem Bereich, wenn alte Befestigungsanlagen der historischen Stadtumwehrung abgebrochen werden müssen.
1989 hat die Stadt Schwäbisch Hall eine Tunneltrasse im Zuge der B14/B19 zur Umfahrung des historischen Ortskerns vorgeschlagen, die im Hinblick auf die angestrebten Wohnumfeldverbesserungen erhebliche Vorteile gegenüber den vorherigen Planungen aufwies. Nachdem sich der Gemeinderat mit der Planung des Tunnels befasst hatte, gab er dieser Lösung den Vorzug zu den bisher erarbeiteten Ausbauplanungen.

Bereits 1993/94 wurde mit der Ausarbeitung der Planungen begonnen. Das Baurecht für den Abschnitt zwischen dem Gaildorfer Dreieck und der Gottwollshäuser Steige wurde Mitte der 90er Jahre per Bebauungplan Nr. 0121-03 (Teil 1) und 0121-04 (Teil 2) geschaffen. Die Satzung wurde mit Schreiben des Regierungspräsidiums vom 14.01.1999 genehmigt und mit der ortsüblichen Bekanntmachung und der Bekanntmachung ihrer Genehmigung am 29.01.1999 rechtsverbindlich (Anlage 2).

Im Jahr 1997 wurde der RE-Entwurf ("Richtlinien für die Entwurfsgestaltung im Straßenbau") vom damaligen Umwelt- und Verkehrsministerium Baden-Württemberg genehmigt und vom damaligen Bundesministerium für Verkehr mit einem Sichtvermerk versehen. Kurz nach Rechtskraft des Bebauungsplans 1998/99 wurde die Maßnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen.

In den Jahren 2003-2008 wurden im Bereich des künftigen Ausbaus der Ortsdurchfahrt zahlreiche Grundstücke durch die Stadt erworben. Der Grunderwerb erfolgte nach den jeweiligen Beschlussfassungen im Gemeinderat.

Die Ausführungsplanung wurde dann aufgrund der unsicheren Finanzierungsperspektive zunächst zurückgestellt. In Folge der "Lehman-Krise" 2008 wurde seitens des Bundes eine Aufnahme des Projekts in das damalige Konjunkturpaket in Aussicht gestellt. Mit der Vorgabe, die Tunnellänge auf unter 400 Meter zu verkürzen, wurde der Bauwerks­entwurf von 1996 überarbeitet und über das RP Stuttgart zur Genehmigung und dem Bundesverkehrsministerium zur Erteilung des Sichtvermerks vorgelegt. Im März 2009 wurde der Bauwerksentwurf mit dem Gesehenvermerk und Auflagen an das RP Stuttgart zurückgegeben.

Im Stadtleitbild 2025, das der Gemeinderat im September 2013 mit großer Mehrheit (33 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung) verabschiedet hat, ist der Weilertunnel im Handlungsfeld 5 unter dem Oberziel 2 (Interessenausgleich zwischen Verkehr, Wohnen und Aufenthaltsqualität) beim Teilziel 2 (Entlastung der Wohngebiete vom Durchfahrtsverkehr durch Erweiterung des Straßennetzes) verankert: "Offensives Einfordern des Weilertunnels unter Berücksichtigung eines neuen Standorts für den Club Alpha 60 e.V.".

Abwicklung ab 2015

Am 20. Juli 2015 wurde die Baufreigabe und die Mittelbereitstellung für den Weilertunnel durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastrukrur bekanntgegeben. In einem Investitionspaket für Bundesfernstraßen wurden die Mittel für die Verlegung der B14/19 in Schwäbisch Hall bereitgestellt.

Ab Ende Juli 2015 gab es zur Abstimmung des weiteren Vorgehens Gespräche zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und der Straßenbauabteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart, um die künftige Aufgabenverteilung zwischen der Stadt und dem Regierungspräsidium vor dem Hintergrund der bestehenden Vereinbarung von 1968 zum Ausbau der B14/19 im Bereich der Ortsdurchfahrt Schwäbisch Hall zu klären. Die Abstimmung mündete in einer Vereinbarung vom 09.03./18.04.2016 zwischen der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg und der Stadt über die Planung und den Bau des Weilertunnels in der Ortsdurchfahrt Schwäbisch Hall. Die Vorbemerkung lautet wie folgt:

"In der UA-Vereinbarung (Anm: UA=Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen) vom 11./15.11.1968 kamen die Straßenbauverwaltung und die Stadt überein, dass die Stadt den 4-spurigen Ausbau der Ortsdurchfahrt Schwäbisch hall im Zuge der B19 (früher B14) zwischen Friedensbrücke und Gaildorfer Dreieck (B14/19) plant und baut. Abweichend von der früheren Straßenplanung sieht die heutige Planung die Führung der B19 durch einen 2-Röhren-Tunnel im Bereich der Weiler-Vorstadt vor. Inzwischen ist die Ortsdurchfahrtstrecke der B19 bis auf den Abschnitt zwischen der Einmündung Gottwollshäuser Steige und der Stuttgarter Straße (Tunnel und Knotenpunkte) ausgebaut. Aufgrund der Erfahrung in der Abwicklung einer Tunnelbaustelle, soll der Bau des letzten Bauabschnitts (Tunnel und Knotenpunkte) durch die Straßenbauverwaltung erfolgen. Die Schaffung des Baurechts sowie die Erstellung der für die Ausschreibung erforderlichen Unterlagen (Ausschreibungspläne, Ausführungsplanung Straße, Leistungsbeschreibung, etc.) erfolgt weiterhin durch die Stadt. Die o.g. UA-Vereinbarung von 1968 wird hiermit hinsichtlich der für die weitere Planung und für den Bau zu treffenden Regelungen geändert."

Dies betrifft auch die zwischen Straßenbauverwaltung und Stadt vereinbarte Kostenregelung. Während die Stadt gemäß Vertrag von 1968 für Ihre Verwaltungstätigkeit Planung und Bau 5% der auf den Bund anfallenden Baukosten erhielt, wurde 2016 angesichts der Änderung, dass der Bau künftig nicht mehr durch die Stadt, sondern durch die Straßenbauverwaltung erfolgen soll, ein entsprechender Abschlag vereinbart und festgelegt, dass die Stadt für ihre bisherige und weitere Planungs- und Verwaltungstätigkeit Verwaltungskosten in Höhe von 3,125% der auf den Bund entfallenden Bau- und Grunderwerbskosten erhält.

Mit der Bindung des prozentualen Kostenersatzes an den anfallenden Bau- und Grunderwerbskosten ist die exakte Höhe des Kostenersatzes bis zur endgültigen Abrechnung der Maßnahme unbestimmt. Allerdings ist davon auszugehen, dass weder nach der alten noch nach der neuen Regelung diese Form der Erstattung die Kosten der Stadt in vollem Umfang deckt.

Nachdem sich im Verlauf der Planungen seit 2016 mehr und mehr Erkenntnisse einstellten (u.a. ausgelöst durch die Ereignisse beim Tunnelbau in Raststatt), die den Umfang und die Anforderungen an die Planungsleistungen weit über das steigen ließen, was zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung zu erwarten war (zusätzliche Bohrkampagne, geologische Gutachten, Änderung der Planung usw.), wandte sich die Verwaltungsspitze Ende 2018 an das Regierungspräsidium Stuttgart mit der Bitte, die unvorhergesehene und unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Stadt entsprechend zu berücksichtigen. Im Februar 2019 kam man bei einem Gespräch im Verkehrsministerium überein, dass diese geänderten Rahmenbedingungen in der bisherigen Vereinbarung zu den Verwaltungskosten Berücksichtigung finden sollen, die Verhandlungen bezüglich einer neuen Regelung sind allerdings noch nicht abgeschlossen.

Entwicklung der Kosten insgesamt

Auf die Stellungnahme zum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.11.2020 (Anlage 3) wird verwiesen.

Entwicklung des Kostenanteils der Stadt

Die Stadt ist zum einen durch Planungsleistungen am Projekt beteiligt. Wie zuvor beschrieben, trägt die Stadt die entstehenden Kosten nicht alleine, sie erhält für ihre Verwaltungs- und Planungstätigkeiten einen prozentualen Anteil der auf den Bund entfallenden Bau- und Grunderwerbskosten. Durch die im Planungsverlauf stetig gestiegenen Anforderungen sind die Planungskosten deutlich angestiegen. Durch die höheren Baukosten wird die Stadt entsprechend mehr Geld für ihre Planungsleistungen erhalten. Anfang 2019 wurde der Gesamtaufwand für Planungsleistungen einschließlich der zusätzlichen Bohrkampagne auf ca. 4,6 Mio. € geschätzt. Diese Schätzung beinhaltet eine Prognose, allerdings ist der Anstieg der anrechenbaren Kosten für die Honararermittlungen noch nicht in vollem Umfang berücksichtigt. Aufgrund weiterer Beauftragungen wird die Kostenermittlung derzeit aktualisiert, sie kann jedoch wegen eines mehrwöchigen Ausfalls der städtischen Projektleitung leider nicht zeitnah dem Gemeinderat vorgelegt werden.

An den Baukosten ist die Stadt nach aktueller Kostenfortschreibung mit ca. 7 Mio. € beteiligt über das bereits gebaute und abgerechnete Regenüberlaufbecken unter der Stuttgarter Straße (ca. 3,2 Mio. €) sowie über die kreuzungrechtliche Verpflichtung aus dem Bundesfernstraßengesetz. Hier wird der Anteil am Anschluss Hirschgraben am südlichen Tunnelausgang aktuell auf ca. 3,8 Mio. € geschätzt.

Aktueller Stand und Ausblick

Wegen der noch erwarteten abschließenden Aussagen der Baugrundgutachter kann auch die Tunnelplanung noch immer nicht endgültig abgeschlossen werden. Mit einem Abschluss der Planungsphase wird derzeit unter Vorbehalt mit Ende 2021 gerechnet.

Die städtische Bauverwaltung steht nun vor dem sehr ernsten Problem, dass in der Abteilung Tiefbau des Fachbereichs Planen und Bauen in Kürze ein substantieller personeller Engpass bevorsteht. Sowohl der Abteilungsleiter als auch sein Stellvertreter, ein weiterer erfahrener Bauingenieur, gehen Ende Februar bzw. Ende Mai 2021 in den Ruhestand. Trotz mehrfacher Ausschreibung seit Mitte vergangenen Jahres konnten beide Stellen bis heute nicht wiederbesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund sieht sich die Bauverwaltung absehbar personell nicht mehr in der Lage, Ihren Verpflichtungen aus den Vereinbarungen mit der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg über die Planung und den Bau des Weilertunnels nachzukommen. Die Verwaltungsspitze hat dies dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg im November 2020 schriftlich mitgeteilt. Anfang des Jahres kam es zu einem Gespräch mit dem Ministerium, in dem die prekäre Situation der städtischen Bauverwaltung anerkannt und eine zeitnahe Übernahme der Umsetzungsverantwortung durch die Straßenbauverwaltung in Aussicht gestellt wurde, um den Projektfortschritt nicht zu gefährden.

Die Abteilung Straßenbau des Regierungspräsidiums und die städtische Bauverwaltung wurden beauftragt, den Übergang der Umsetzungsverantwortung umgehend in einer weiteren Nachtragsvereinbarung zu regeln, in der auch die Kostenregelung unter Berücksichtigung der erneut veränderten Rahmenbedingungen abschließend festgelegt ist.

Anlagen:
Anlage 1: Ausbauhistorie B14/B19, Lageplan Fachbereich Planen & Bauen, 2010
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 0121-03 (Teil 1) und 0121-04 (Teil 2)
Anlage 3: Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 15.11.2020 mit Stellungnahmen
Anlage 4: Fragen von Stadtrat Dr. Döring vom 14.12.2020 mit Antworten
Anlage 5: Präsentation „OD B14/B19 Weilertunnel Sachstand“ (Tischvorlage; online nicht verfügbar)
 

Erster Bürgermeister Klink gibt einen Abriss über den Planungsverlauf anhand der Sitzungsvorlage und vermittelt den chronologischen Ablauf des Generationenprojekts Weilertunnel anhand einer Präsentation.

 

- Stadträtin Sawade und Stadtrat Gehrke nehmen während der Präsentation von Erstem Bürgermeister Klink wieder ihren Platz am Ratstisch ein -

- Stadtrat Härtig verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

 

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert die einzelnen Beschlussanträge und berichtet, dass dieses Projekt in den vergangenen Jahrzehnten überwiegend einvernehmlich vorangetrieben worden sei.

Stadträtin Niemann ist namens ihrer Fraktion der Auffassung, dass es sich hier um ein Projekt der Vergangenheit handle, eine zukunftsfähige Mobilität unter Einbeziehung von Klimaschutzaspekten sehe anders aus. Die Einplanung umweltfreundlicher Verkehrsarten werde vermisst, so sei eine Radwegeverbindung nicht erkennbar und die Verortung von Bushaltestellen an zentralen Stellen würde vermisst. Nicht zuletzt auch aufgrund der Kostensteigerung durch die Baugrundproblematik wird für den Beschlussantrag Ziffer 2 und 3 der Verwaltung ein Alternativantrag gestellt:
Die Verwaltung wird aufgefordert, mit Bund und Land bezüglich eines Baustopps in Verhandlung zu treten und über eine zukunftsfähige Verkehrslösung sowie deren Finanzierung zu verhandeln.

 

- Stadtrat Härtig nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

 

Stadtrat Dr. Döring bedankt sich für die Beantwortung seiner Fragen (Anlage 4) und verdeutlicht, dass seit 1993 alle relevanten Beschlussvorlagen im Zusammenhang mit dem Weilertunnel im Gremium entweder einstimmig oder mit allergrößter Mehrheit angenommen worden seien, außer bei der damit im Zusammenhang stehenden Verlegung des Club Alpha.
Es wird aus der Beantwortung der Fragen zitiert, dass ein rechtlich zulässiger Baustopp nicht möglich sei. Die über den langen Planungszeitraum hinweg entstandenen berechtigten Anliegen bezüglich einer Integrationsmöglichkeit von Fuß- und Radwegen sowie der Optimierung von Bushaltestellen in die Gesamtplanung seien von übergeordneter Stelle zu beantworten.
Auch müsse man sich Gedanken machen, wie man mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Weilervorstadt umgehe, denen über Jahrzehnte eine Entlastung versprochen worden sei.

 

- Stadtrat Finger verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

 

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt teilt namens seiner Fraktion mit, im Ergebnis der Verwaltung zu folgen. Ziel sei, in dem historischen Altstadtteil der Weilervorstadt Wohn- und Aufenthaltsqualität zu schaffen.

 

- Stadtrat Dr. Döring, Stadtrat Giebel und Stadtrat Reichert verlassen kurzzeitig den Sitzungssaal -

- Stadtrat Finger nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

 

Stadtrat Sakellariou knüpft an seinen Vorredner an und erläutert, dass die Katharinen- und Weilervorstadt durch die Bundesstraße und das erhebliche Verkehrsaufkommen getrennt worden ist. Bezüglich der Argumentation von Stadträtin Niemann wird entgegnet, dass erst im Anschluss an die Tunnelplanung aufgrund der Komplexität die Verkehrsplanung im Rahmen der Quartiersplanung erfolgen könne und mit dieser werde aufgrund einer möglichen Wohnbebauung ein ökologisch zukunftsweisenden Projekt geschaffen. Das Anführen der Verteuerung als Gegenargument zur Aufrechterhaltung des Tunnelbaus sei nicht nachvollziehbar, das zum einen die Ereignisse beim Tunnelbau in Rastatt dazu führten und zum anderen der Artenschutz (Bau Feldermaustrog), der gerade von der Partei seinerzeit befürwortet worden ist, die jetzt die Verteuerung bemängelt.
Zudem sei verwerflich, der Öffentlichkeit zu suggerieren, dass die Möglichkeit einer theoretischen Rückabwicklung des Projektes bestehen würde.

 

- Stadtrat Dr. Döring, Stadtrat Giebel und Stadtrat Reichert nehmen wieder ihren Platz am Ratstisch ein -

- Stadtrat Scheufele verlässt um 19.39 Uhr den Sitzungssaal -

 

Stadtrat Baumann lobt das innovative Denken des Ersten Bürgermeisters Klink. Es seien im Stadtgefüge viele gute Projekte entstanden. Es solle nicht verkannt werden, dass die Mehrheit der Bevölkerung den Tunnel befürworte und sich einen neuen belebten Innenstadtteil wünsche.

Stadtrat Schumacher-Koelsch und Stadtrat Finger sprechen sich gegen die weitere Realisierung des Projekts aus.

Stadträtin Niemann verdeutlicht, dass mit dem Antrag kein Baustopp gefordert werde, sondern vordergründig mit Bund und Land ins Gespräch zu kommen, ob der so geplante Weilertunnel noch die richtige Lösung sei. Die Struktur der Stadt, die Verkehrswege und auch die Gesellschaft in Bezug auf Mobilität und Klimaschutz haben sich verändert.

Stadträtin Schumacher-Koelsch zweifelt an der Aussage von Stadtrat Baumann, dass die Mehrheit der Bevölkerung den Tunnel befürworte und schlägt vor, mit den Bürgerinnen und Bürgern diesbezüglich in einen Dialog zu treten.

 

- Stadtrat Dr. Döring verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

 

Oberbürgermeister Pelgrim hält abschließend fest, dass der politische Beschluss zum Stadtleitbild - mit nur einer Enthaltung - seinerzeit das offensive Einfordern des Weilertunnels enthalten habe und von Seiten der Grünen-Fraktion keine Änderungsanträge gestellt worden sind.
Über die Nutzungskonzeption des Tunnels könne noch entschieden werden, wenn es soweit sei. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es auch keine Busspur.
In Bezug auf eine Befragung der Bürgerschaft wird verdeutlicht, dass diese keine Rechtsverbindlichkeit habe, ein rechtskräftiger Bebauungsplan liege vor. Eine Befragung ändere dies nicht.
Zudem könne es nicht im Interesse der Stadt liegen, die städtebauliche und verkehrliche Fragestellung nicht lösen zu lassen und mit dem Antrag auf einen Baustopp Unklarheit über die bisher getätigten Ausgaben in Höhe von 13 bis 15 Mio. Euro zu schaffen.

 

- Stadtrat Dr. Döring nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

 

Oberbürgermeister Pelgrim gibt den Beschlussantrag Ziffer 1 zur Kenntnis und stellt dann den weitestgehenden Alternativantrag zu Ziffer 2 des Beschlussantrages der Verwaltung zur Abstimmung und anschließend die Beschlussanträge Ziffer 2 und 3 der Sitzungsvorlage.

Beschluss:

a) Beschlussantrag Ziffer 1 der Verwaltung gemäß Sitzungsvorlage:

1. Der Sachstandsbericht zum Weilertunnel, die Stellungnahmen zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Beantwortung der Fragen von Stadtrat Dr. Döring werden zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

b) Beschlussantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit Bund und Land bezüglich eines Baustopps in Verhandlung zu treten und über eine zukunftsfähige Verkehrslösung und deren Finanzierung zu verhandeln.
(11 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen)
D. h. der Antrag ist abgelehnt.

c) Beschlussanträge Ziffer 2 und 3 der Verwaltung gemäß Sitzungsvorlage:

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Verpflichtungen der Stadt aus den Vereinbarungen mit der Straßenbauverwaltung bis zur Übergabe der weiteren Planungsverantwortung zu erfüllen, eine geordnete Übergabe sicherzusstellen und die Straßenbauverwaltung auch künftig im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit bei der Umsetzung des Projektes zu unterstützen.
(18 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Diesem Antrag ist somit zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar nach Übergabe der Planungsverantwortung mit den Grundlagenermittlungen und Vorbereitungen der ersten planerischen Schritte für die städtebauliche Entwicklung der Weiler- und Katharinenvorstadt zu beginnen.
(18 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen)
Diesem Antrag ist somit zugestimmt.

Meine Werkzeuge