§ 53 - Stadt Schwäbisch Hall: Übertragung von Haushaltsmittel; hier: Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsjahr 2014 (öffentlich)
Sachvortrag:
Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, können nach § 21 GemHVO per Ermächtigungsübertragung (EÜT) ins Folgejahr übertragen werden. Dies gilt grundsätzlich für investive Maßnahmen, wenn diese im Folgejahr fortgeführt werden. Ansätze im Ergebnishaushalt können für übertragbar erklärt werden. Dies ist in der städtischen Budgetierungsrichtlinie erfolgt.
Die EÜT's werden unterschieden in:
Übertag offener Aufträge:
Bei den so genannten „offenen Aufträgen“ handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgeschäft ist durch die Auftragsvergabe bereits erfolgt. Im städtischen Finanzsystem sind diese Fälle als „offene Aufträge“ angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch noch nicht erfolgt. Da diese offenen Aufträge im Folgejahr zu Aufwendungen oder Auszahlungen führen, sind diese nach 2015 zu übertragen.
Übertrag von nicht bewirtschafteten Verfügungsmitteln:
Liegen keine verpflichtenden Rechtsgeschäfte vor, können übertragbare Haushaltsansätze ganz oder teilweise nach den Zuständigkeiten der städtischen Hauptsatzung ins Folgejahr übertragen werden.
Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2014 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 20.633.396,24 EUR gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:
|
Offene Aufträge |
Übertrag Verfügungsmittel |
Gesamt |
Ergebnishaushalt |
1.858.999,22 |
1.836.853,07 |
3.695.852,29 |
Finanzhaushalt |
4.635.490,35 |
12.302.053,60 |
16.937.543,95 |
Gesamt: |
6.494.489,57 |
14.138.906,67 |
20.633.396,24 |
Eine Detaildarstellung der Ermächtigungsübertragungen sind als Anlagen beigefügt.
Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen Finanzhaushalt
Anlage 2: Ermächtigungsübertragungen Ergebnishaushalt
Beschluss:
Der Bildung der in Anlage 1 (Finanzhaushalt) und Anlage 2 (Ergebnishaushalt) aufgeführten Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt
(einstimmig - 33 -)