§ 186 - Rückerstattung der Abwasserabgabe 2012 und Verrechnung von Kosten an durchgeführten Maßnahmen im Veranlagungsjahr 2013 (öffentlich)
Sachvortrag:
Für das Veranlagungsjahr 2012 wurde der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für das Einleiten von Schmutzwasser in Tüngental, Schwäbisch Hall und Sulzdorf sowie das Einleiten von Abwasser aus Kleineinleitungen zur Zahlung einer Abwasserabgabe von insgesamt 165.815,06 € herangezogen. Dieser Betrag wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 12.02.2014 überplanmäßig zur Zahlung bereitgestellt.
Mit entsprechenden Nachweise über durchgeführte Maßnahmen wurden die entstandenen Kosten zur Verrechnung geltend gemacht. Diese Kosten entstanden für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gewässergüte, die Verbesserung des Wasserschutzes, die Sanierung von Regenwasserbehandlungsanlagen und den Anschluss Hohenholz an die Kläranlage in Rieden.
Die Rückerstattung der Abwasserabgabe für 2012 wurde mit den Festsetzungsbescheiden vom 07.08.2014 bestätigt. Ebenso wurde für das Veranlagungsjahr 2013 eine Verrechnung der Abwasserabgabe zudem in gleicher Höhe bereits jetzt schon bescheinigt.
Der Gemeinderat nimmt von der Rückerstattung der Abwasserabgabe 2012 und Verrechnung von Kosten für durchgeführte Maßnahmen im Veranlagungsjahr 2013 zustimmend Kenntnis.