§ 153 - Bebauungsplan Nr. 0195-01/02 „An der Breiteich, Änderung und Erweiterung Hospiz“; hier: Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Am 04.12.2019 hat der Gemeinderat (§ 316, öffentlich) den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans gefasst. Ende März wurde eine Klarstellung vom Regierungspräsidium (RP) zu den Fristen des Verfahrens gem. § 13 b BauGB an alle Gemeinden in Baden-Württemberg übermittelt. In diesem Zuge hat sich ergeben, dass der Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im Regelverfahren durchgeführt und neu aufgestellt wird.
Der bereits beschlossene städtebauliche Vorentwurf wurde nun in die baurechtlichen Vorgaben eines Bebauungsplans übersetzt.
Für das Hospiz wird das ehemalige Atelier- und Wohngebäude erhalten. Ein Ersatzbau der Scheune wird die Funktion des Bettenhauses übernehmen. Durch den Umbau des Hospiz kann die bestehende Scheune nach Wackershofen transloziert und dort als Museumskindergarten genutzt werden.
Im Bereich der eingeschossigen Hof- und Atriumhäuser sollen 16 Wohneinheiten entstehen. Die Gebäudestruktur bietet in diesem städtebaulichen Vorentwurf die höchste Ausnutzung der Grundfläche mit durchschnittlich 47% der Grundstücksfläche. Die hohe Grundfläche je Grundstück ermöglicht, die Wohnfläche nahezu ebenerdig zu realisieren. Verschiedene Nutzergruppen, wie zum Beispiel kleine Familien oder ältere Menschen, werden in allen Lebensphasen damit angesprochen.
In Teilbereichen dürfen Staffelgeschosse errichtet werden. Die Flachdächer sind zu begrünen. Dachaufbauten wie Photovoltaikanlagen sollen nur eingeschränkt über die Attika der Gebäude ragen, so dass eine einheitliche städtebauliche Struktur aus den angrenzenden öffentlichen Bereichen gewahrt bleibt. Die geschlossene Bebauung der Wohnhäuser bildet eine klare adressbildende Kante an der Gerhart-Hauptmann-Straße und an dem geplanten Quartiersplatz.
Im Zuge der Entwicklung des Plangebietes ist geplant weitere Spiel- und Bewegungsangebote an der bestehenden Spielplatzfläche zu schaffen.
Erschlossen wird das Gebiet über eine Stichstraße von der Gerhard-Hauptmann-Straße. Eine Wendemöglichkeit (Dreipunktwendung) für den Müll- und Versorgungsverkehr bietet der Straßenraum und ein Teil des Parkplatzes am Hospiz. Dies wurde vorab mit dem Landratsamt und den Entsorgungsunternehmen abgestimmt. Die vorhandenen öffentlichen Stellplätze an der Gerhart-Hauptmann-Straße entfallen und werden in die neu geplante Straße verlegt. Der Quartiersplatz und die Straße zum Hospiz ist als verkehrsberuhigter Bereich geplant. Die Aufenthaltsqualität und fußläufige Wegeverbindung wird damit gefördert. Durch Straßen-, Hausbäume und Pflanzungen in den Vorgärten und im Übergang zur bestehenden Bebauung, wird das Gebiet in die Grünstrukturen eingebettet. Der vorhandene grüne Saum um das Hospiz bleibt, zur Einbindung und für die Privatsphäre der Patienten des Hospizes, bestehen und wird dauerhaft gesichert. Zudem wird die bestehende Grün- und Ackerfläche zum Schafbrunnenweg als lockere Streuobstwiese aufgewertet. Durch die Aufwertung der Fläche mit Obstgehölzen kann der notwendige externe Ausgleich um etwa 50% reduziert werden.
Der räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0195-01/02 „An der Breiteich, Änderung und Erweiterung Hospiz“ ist in der rechtskräftigen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und ist somit im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB aufzustellen. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.
Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, aus der die daraus resultierenden Kompensationsmaßnahmen ermittelt und bewertet werden. Zusätzlich wurde nach Rücksprache mit dem Landratsamt eine Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchung (Anlage 9) vorgenommen. Im Zuge der Relevanzuntersuchung wurde eine artenschutzrechtliche Untersuchung (Anlage 10) für die Translozierung der bestehenden Scheune vorgenommen und mit dem Untersuchungsergebnis Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese Vermeidungsmaßnahmen wurden direkt in Vorbereitung auf die anstehende Entwicklung zum Schutz der Vögel und Fledermäuse umgesetzt.
Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes, ohne Maßstab, Stand 04.09.2020 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 2: Abgrenzungsplan Bebauungsplan Nr. 0195-01/02 „An der Breiteich 1. Teiländerung Hospiz“. Stand 04.09.2020 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 3: Auszug Flächennutzungsplan 7D Fortschreibung, ohne Maßstab, Stand 04.09.2020 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 4: Lageplan, Bebauungsplan B-Plan Nr. 0195-01 "An der Breiteich", Stand 06.03.2019 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 5: Bebauungsplan Nr. 0195-01/02 „An der Breiteich, Änderung und Erweiterung Hospiz“ im Maßstab 1:500, Stand 07.09.2020 (Büro KrischPartner, Tübingen)
Anlage 6: Begründung, Stand 07.09.2020 (Büro KrischPartner, Tübingen)
Anlage 7: Planungsrechtliche Festsetzungen, Stand 07.09.2020 (Büro KrischPartner, Tübingen)
Anlage 8: Örtlichen Bauvorschriften, Stand 07.09.2020 (Büro KrischPartner, Tübingen)
Anlage 9: Anlage 1 der Begründung: Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchung, Stand 03.02.2020 (GEKOPlan M. Hofmann)
Anlage 10: Anlage 2 der Begründung: Bericht zur artenschutzrechtlichen Untersuchung einer landwirtschaftlichen Scheune, Stand 11.02.2020 (GEKOPlan M. Hofmann)
Anlage 11: Anlage 3 der Begründung: Umweltbericht zum Bebauungsplan, Stand 28.08.2020 (Büro Wick und Partner)
Anlage 12: Anlage 3 der Begründung: Bestandsplan zum Umweltbericht, Stand 28.08.2020 (Büro Wick und Partner)
Anlage 13: Anlage 4 der Begründung: städtebaulicher Vorentwurf „An der Breiteich – Hospiz“, Stand 12.12.2019 (Büro KrischPartner, Tübingen)
Stadträtin Walter informiert, dass sie wegen der Nähe zum Spielplatz gegen den Bebauungsplan stimmen werde.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
1. Parallelverfahren des Flächennutzungsplans
In der rechtsgültigen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird die Fläche als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll das Plangebiet als Wohnbaufläche (W) nach § 1 Abs.1 BauNVO ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.
2. Bebauungsplan Nr. 0195-01/02 „An der Breiteich, Änderung und Erweiterung Hospiz“
Der Bebauungsplan Nr. 0195-01/02 „An der Breiteich, Änderung und Erweiterung Hospiz“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom KirschPartner, Tübingen, M 1:500, vom 07.09.2020, mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung und das Büro werden mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
3. Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Bebauungsplan Nr. 0195-01/02 „An der Breiteich, Änderung und Erweiterung Hospiz“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Bebauungsplan Nr. 0195-01/02 „An der Breiteich, Änderung und Erweiterung Hospiz“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Büro KrischPartner, Tübingen vom 07.09.2020. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0195-01/02 „An der Breiteich, Änderung und Erweiterung Hospiz“. Die Verwaltung und das Büro werden mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt. Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)