§ 205 - Nutzungsentgelte für die Anmietung des Neubausaals und der Hospitalkirche (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Eigenbetrieb Touristik und Marketing bewirtschaftet die Gebäude Neubausaal und Hospitalkirche, wobei die bauliche Unterhaltung und die damit verbundenen Kosten bei der Stadt Schwäbisch Hall liegen. Die Höhe der Miet- und Nebenkosten wurden im Jahr 2003 durch den Aufsichtsrat der damaligen TMG Touristik- und Marketinggesellschaft mbH beschlossen. Die Gebäude sind an jeweils ca. 100 Tagen im Jahr belegt.
Das Pachtverhältnis über die gastronomische Nutzung des Neubausaals mit der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft endet am 30.09.2016, wobei der Pächter eine Option zur Verlängerung des Pachvertrags für weitere fünf Jahre hat.
Beim Neubau handelt es sich zu ca. 75 % um kommerzielle Veranstaltungen und bei der Hospitalkirche zu ca. 80 % um kulturelle gemeinnützige einheimische Veranstaltungen. Mit der Vermietung konnte im Jahr 2011 unter Berücksichtigung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben der TM eine Kostendeckung in Höhe von 34 % erreicht werden. Im Jahr 2012 stieg die Kostendeckung durch Einsparungen in Höhe von 40.000 € auf 43 %. Die Einsparungen wurden durch energieeffiziente Maßnahmen und Umstrukturierungen beim Personal erzielt. Bei gleichbleibenden Einnahmen wird der Kostendeckungsgrad, aufgrund von tariflich bedingten Mehrkosten für Personal und höheren Energiekosten, tendenziell sinken.
Die TM hat mit den einheimischen Kulturschaffenden sehr intensiv über die geplante Erhöhungen diskutiert. Dabei wurde relativ einvernehmlich der Rahmen der Gebührenerhöhung für einheimische Kulturschaffende festgelegt und Forderungen entwickelt wie bspw. die Senkung der Nebenkosten für die Nutzung der Flügel und des Klaviers. Die TM schlägt daher anliegende neue Gebührenordnung vor, wobei die Gebühren zweijährig, in Anlehnung an die vom statistischen Landesamt veröffentlichte Inflationsrate angepasst wird. Die vorgeschlagene Erhöhung berücksichtigt eine Ermäßigung für einheimische Kulturschaffende. Durch die Erhöhung könnten bei gleicher Belegung Mehreinnahmen in Höhe von 16.000 € erzielt werden. Damit würde der voraussichtliche Kostendeckungsgrad bei 53 % liegen. Würden nur die Nutzungsentgelte der kommerziellen Veranstalterinnen und Veranstalter erhöht, könnten die Mehreinnahmen voraussichtlich nur um 11.000 € gesteigert werden, was einem Kostendeckungsgrad von 49 % entsprechen würde. Bei den Angaben zum Kostendeckungsgrad ist zu beachten, dass darin nur die laufenden Kosten berücksichtigt wurden. Die getätigten investiven Kosten verschlechtern den Kostendeckungsgrad zusätzlich. Aus dem Vergleich mit den Nutzungsentgelten benachbarter Einrichtungen zeigt sich, dass die geplanten Erhöhungen angemessen sind.
Anlage 1 a): Gebührenordnung Hospitalkirche Alternative 1
Anlage 1 b) Gebührenordnung Neubausaal Alternative 1
Anlage 2: Übersicht Grundmieten Veranstaltungsräume
Anlage 3: Präsentation
Erste Bürgermeisterin Wilhelm führt aus, dass der Neubausaal und die Hospitalkirche an ca. 100 Tagen im Jahr belegt sind. Den Neubausaal nutzen 75 % kommerzielle Veranstalter, die Hospitalkirche ca. 80 % kulturell gemeinnützige Veranstalter. Der Kostendeckungsgrad beträgt 43 % ohne Investitionen; er kann durch die Erhöhung der Nutzungsentgelte auf 53 % gesteigert werden. Zu den konzeptionellen Überlegungen führt Erste Bürgermeisterin Wilhelm aus, dass hiermit nicht unerhebliche Investitionen verbunden sind, deren Umsetzung momentan nicht geplant sind.
Stadträtin Rabe sieht die Erarbeitung eines Marketingkonzepts für unerlässlich an. Ohne ein solches Konzept eine Erhöhung durchzuführen wäre kontraproduktiv und würde eher den Charakter der Abschreckung vermitteln.
Erste Bürgermeisterin Wilhelm betont nochmals, dass das Marketingkonzept nur dann Sinn macht, wenn an Investitionen gedacht ist. Durch beispielsweise fehlende Nebenräume sind Großveranstaltungen derzeit nicht möglich. Sie verweist auf schlechte Erfahrungen im Rahmen des Bildungskongresses.
Stadtrat Kaiser gibt zu bedenken, dass größere Investitionen den Kostendeckungsgrad verschlechtern. Er hält eine Erhöhung in diesem Rahmen für vertretbar.
Stadträtin Herrmann möchte die einheimischen Kulturschaffenden unterstützen. Eine Unterscheidung in der Erhöhung der Nutzungsentgelte wurde nicht getroffen.
Erste Bürgermeisterin Wilhelm verweist auf die Sitzungsvorlage. Hier wurde dargestellt, dass ohne die Erhöhung für einheimische Kulturschaffende der Kostendeckungsgrad nur 49 % beträgt. Sie weist außerdem darauf hin, dass die Erhöhung der Nutzungsentgelte in Absprache mit den Kulturschaffenden festgelegt wurde.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt zum Verfahren klar:
Das Aussetzen der Erhöhung der Nutzungsentgelte für einheimische Kulturschaffende wurde im VFA 22.04. bzw. GR 15.05.13 abschlägig beschieden - deshalb hier diese Sitzungsvorlage.
Stadtrat Preisendanz nimmt Bezug auf das riesige Kulturangebot in Schwäbisch Hall. Er ist der Ansicht, dass es durchaus angemessen ist, den Kostendeckungsgrad nach oben zu schrauben.
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt hält eine Entgeltanhebung ohne Leistungsänderung für nicht akzeptabel.
Hieraus entgegnet Oberbürgermeister Pelgrim, dass sich zwar die Leistungen nicht verändert haben, jedoch Strom und auch Personalkosten in den letzten zehn Jahren gestiegen sind.
Stadträtin Parpart hält die Entgelterhöhung für das falsche Signal. Sie hält das, was die Stadt durch die Kulturschaffenden zurück bekommt, für höherwertig.
Beschluss:
Der Erhöhung der Nutzungsentgelte (gemäß Anlage 1) für kommerzielle und gemeinnützige einheimische Veranstalterinnen und Veranstalter im Neubausaal und der Hospitalkirche sowie der zweijährigen Entgeltanpassung, in Anlehnung an die Inflationsrate, wird zugestimmt. Diese tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.
(25 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen)