§ 271 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für das Jahr 2019 und Mittelfristige Finanzplanung 2018-2022; hier: Einbringung des Entwurfs (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

- Stadträtin Bergmann nimmt um 17.20 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -

Oberbürgermeister Pelgrim stellt die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsplans der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für das Jahr 2019 und die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018-2022 vor. Dieser steht dem Gremium als Tischvorlage zur Verfügung und wird Anlage zum Protokoll. Oberbürgermeister Pelgrim fasst zusammen, dass die Finanzierung auf drei Säulen basiere. Die größte Säule stelle den Immobilienbestand dar. Als weitere Säulen werden die „Zinseinnahmen“ und der „Forst“ genannt. Im Ergebnishaushalt ergebe sich im Grunde eine „schwarze Null“. Darüber hinaus schlage man vor, sich von einem Wohnobjekt zu trennen. Man glaube hier, dass die Mieteinnahmen und der dauerhafte Unterhalt bzw. der erzielbare Immobilienwert eine Veräußerung nahe legen. Dies sei mit einem außerordentlichen Ergebnis mittels einem Beitrag von 200.000 € aufgenommen worden. In der Summe rechne man mit ca. 6 Mio. € an ordentlichen Erträgen und ca. 6 Mio. € an ordentlichem Aufwand. Dahinter verberge sich beispielsweise ein Immobilienbestand von ca. 47 Mio. € Vermögen. Hierdurch gehöre man zu den großen Vermögensstiftungen. Im Bereich der Säule „Immobilienbestand“ gebe es einen Ertrag in Höhe von ca. 850.000 €. Für Bauunterhaltungskosten/Instandhaltung habe man 1,7 Mio. € eingeplant. Das wichtigste Thema, welches Oberbürgermeister Pelgrim mit der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist verbinde, stelle die Investitionen im Bereich des Stationären Hospizes dar. Für das Jahr 2019 habe man 1 Mio. € bereits verankert. Für die Jahre 2020 und 2021 wurde jeweils eine weitere Million in der mittelfristigen Finanzplanung als Merkposten berücksichtigt. Eine dezidierte Baukostenrechnung liege noch nicht vor. Die Planungen werden zu gegebener Zeit in der Gesellschafterversammlung und im Gemeinderat vorgestellt. Es handle sich nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim um ein Zeichen, für diese notwendige gesellschaftliche Aufgabe. Man werde am 17. Dezember 2018 den Gesellschaftervertrag unterzeichnen, nachdem alle Beteiligten in ihren Gremien diesem zugestimmt haben. Die Aufgaben im sozialen Wohnungsbau stellen zudem eine Herausforderung dar. In diesem Jahr werde man sich darauf konzentrieren auch die Sanierungen in diesem Segment voran schreiten zu lassen. Für die Wohngebäude Aschenhausweg 37a und 37b und Marienburger Weg 3 und 3a sind hierzu 1,2 Mio. € ebenfalls verankert. Als geplante Investitionsrate habe man den Erwerb des Gebäudes der Südwestbank aufgenommen. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zur Neugestaltung des Haalplatzes habe man immer wieder die Frage aufgegriffen, wie man zu einer Belebung des Haalplatzes beitragen könne.

Das Gebäude der Südwestbank sei an dieser Stelle herausragend. Die Südwestbank sei auf die Stadt Schwäbisch Hall zugekommen, da diese das Gebäude verkaufen möchte. Man sei davon überzeugt, dass der Erwerb der Immobilie für die Stadtentwicklung an dieser Stelle gut wäre. In den vergangenen Jahren habe man auch das Thema Gesundheitsversorgung und Gesundheitsentwicklung hinsichtlich des Diakonie-Klinikums Schwäbisch Hall mit 100.000 € aufgenommen. Eine entsprechende Aufnahme erfolgte auch in diesem Jahr. Man unterstreiche damit, dass man die Entwicklung des Diakonie-Klinikums als wichtigen Zentralversorger nachhaltig unterstützen möchte. Oberbürgermeister Pelgrim wünsche sich, dass auch an anderer Stelle die Bedeutung und die Notwendigkeit des Diakonie-Klinikums Schwäbisch Hall und die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung im gleichen Maße nicht nur anerkannt, sondern vorbehaltlos unterstützt werden würde. Vor dem Hintergrund der hohen Instandhaltungskosten und den genannten Investitionen werde nicht alles über Abschreibungen zu finanzieren sein. Auch die Kreditaufnahme sei ein Thema. Man bleibe jedoch bei einer Eigenkapitalquote von ca. 75%. Finanzieren könne man gegenwärtig sehr günstig. Für die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist hat die Niedrigzinsphase auch eine Schattenseite. Man habe sich vor ca. 15 Jahren entschieden, eine Hochschulstiftung zu etablieren. Die Finanzierung der Hochschule hänge auch an der Ertragskraft der Unterstiftung. Mittlerweile könne man die Zusagen nicht mehr aus den Erträgen generieren. Es handle sich um ein abschmelzendes Stiftungsvermögen. Am Ende des Haushaltsjahres werde das Stiftungsvermögen 4,5 Mio. € betragen. Man habe mit dem Land Verhandlungen in Sachen „Hochschule“ im Hinblick auf die Ermöglichung einer dauerhaften Finanzierung geführt. Darüber hinaus ging es um eine perspektivische Entwicklung, um den Standort insgesamt weiterzuentwicklen. Oberbürgermeister Pelgrim habe am heutigen Tag nochmals mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg telefoniert. Für den 27. Februar 2019 sei ein Besuch des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eingeplant. Man könne laut telefonischer Auskunft davon ausgehen, dass bis dorthin eine „frohe Botschaft“ verkündet werden könne. Oberbürgermeister Pelgrim gehe daher davon aus, dass man die Unterstützung des Landes bekommen werde. Gemäß Stiftungszweck betreibe man vier Seniorenwohnhäuser. Diese generieren mit 270.000 € ein beachtliches Defizit im Betrieb. Dieses Defizit werde indirekt durch einen kalkulatorischen Mietzuschuss in Höhe von 80.000 € nochmals erhöht. Im Bereich der Säule „Forst“ werde es auch eine kleine „schwarze Null“ geben. Es gebe alle paar Jahre eine Bodenschutzkalkung. Diese finde im nächsten Jahr statt und koste ca. 20.000 € (netto). Man habe faktisch aufgrund des Borkenkäfers oder Sturmschäden einen relativ „jungen“ Forst. Es handle sich im Grunde um einen „Aufbauwald“. Oberbürgermeister Pelgrim fasst zusammen, dass man sich glücklich schätzen könne, dass Vorväter und -mütter solch eine Stiftung auf den Weg gebracht haben und man diese heute verantworten dürfe. Man habe auch nichts dagegen, wenn über die Presse dafür geworben werde, dass der ein oder andere Erblasser eine Zustiftung tätige und die Tradition der Jahrhunderte hierdurch aufgreife. Es sei beabsichtigt den Haushalt im ersten Zyklus des kommenden Jahres zu beraten. Die Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für das Jahr 2019 und Mittelfristige Finanzplanung 2018-2022 sei hiermit erfolgt.

- Stadtrat Rempp nimmt um 17.25 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -

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