§ 19 - Darlehensgewährung zur Finanzierung des Betriebsvermögens des Eigenbetriebs Friedhöfe der Stadt Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)
Sachvortrag:
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 24.10.2011, § 278, wurde das Darlehen bei der HSH Nordbank auf den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zum 01.01.2012 übertragen.
Die bei der Stadtkasse nicht benötigten kurz- und mittelfristigen Gelder können bis maximal 4,5 Mio. € dem städtischen Eigenbetrieb Friedhöfe als Darlehen mit einem Zinssatz von jährlich 3,5 % gewährt werden. Die Laufzeit soll zunächst ein Jahr betragen, wobei dem Eigenbetrieb Friedhöfe eine auf zehn Jahre befristete Verlängerungsoption eingeräumt wird. Die Option kann vom Eigenbetrieb Friedhöfe jährlich verlängert werden.
Durch die Darlehensgewährung ließe sich für die Stadt eine höhere Rendite erzielen und der Eigenbetrieb würde umgekehrt von den vergleichsweise günstigen Zinsen profitieren. Die Tilgungsleistungen sollen 2,5% betragen.
Beschluss:
Der Gewährung von Darlehen an den Eigenbetrieb Friedhöfe in Höhe von max. 4,5 Mio. € zur Finanzierung des Betriebsvermögens für maximal zehn Jahre zu einem Zinssatz von 3,5 % und einer Tilgungsleistung von 2,5 % p. a. wird zugestimmt.
(einstimmig - 33 -)