§ 12 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" für 2010; hier: Vorstellung des Entwurfs (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet über die erstmalige Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" in doppischer Form. Einen Gesamtüberblick bietet die vorläufige Bilanz. Hiernach umfasst das gesamte Vermögen der Stiftung 78 Mio. €; 91,4 % des Vermögens ist Basiskapital, 7 % belaufen sich auf Bankverbindlichkeiten. Das Vermögen stellt ein nachhaltiges Vermögen dar. Es erfolgt so gut wie keine Rendite, da kein produktives Vermögen. Die Hospitalstiftung war stets liquide, da die Kosten der Gebäudeunterhaltung stets höher waren als die Abschreibungen. Eine allgemeine Rücklage, wie in der Kameralistik, wird es nicht mehr geben. Diese Posten sind Bestandteil der Passivseite.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber beschränkt sich auf die Darstellung der Systematik des neuen doppischen Haushalts. Hierbei geht er auf vier Punkte ein:
1. Unterschiede zwischen Kameralistik und Doppik
2. Ziele der Umstellung
3. Erläuterungen zum Verwaltungsaufbau
4. Kriterien der Produktbildung

Zu 1.: In der Doppik erfolgt eine periodengerechte Zuordnung der Leistung (z. B. Investitionszuschüsse der Stadt an die Hospitalstiftung für den Betrieb der Hochschule). Diese Investitionszuschüsse werden passiviert und auf den Zeitraum der Abschreibung (60 Jahre) verteilt, so erfolgt eine jährliche Verbesserung des Ergebnisses.
In der Doppik werden die Abschreibungen voll in der Jahresrechnung berücksichtigt, d. h. die Abschreibungen beeinflussen die Jahresrechnung.

Zu 2.: Die Ziele der Umstellung sind zum Einen eine bessere Informationsfunktion (vollständige Darstellung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage) und zum Anderen eine Schutzfunktion (ein Verzehr des Eigenkapitals soll zu Gunsten weiterer Generationen vermieden werden).

Zu 3.: Der Haushalt besteht aus dem Gesamthaushalt, dem Ergebnishaushalt (Gewinn- und Verlustrechnung), dem Finanzhaushalt (Kapitalflussrechnung) sowie dem Haushaltsquerschnitt. Im Falle der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" wurden neun Teilhaushalte gebildet. Diese bestehen jeweils aus dem Teil-Ergebnis-Haushalt und dem Teil-Finanz-Haushalt. Außerdem gibt es verschiedene Pflichtanlagen wie Vorbericht, Finanzplanung, Schulden, Rückstellungen Rücklagen, Stellenplan sowie der letzte Abschluss.

Zu 4.: Bei der Produktbildung wurde versucht, die seitherige Gliederung (Abschnitte und Unterabschnitte) in die Doppik zu übernehmen.

Die Einzelheiten des Zahlenwerks werden in der Hospitalausschuss-Sitzung am 08.02.2010 erläutert.

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