TOP 3 - Neuordnungskonzept Spielplätze Schwäbisch Hall, Teilmaßnahme „Rollsportanlage Haller Westen“; hier: Alternativenprüfung - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 57/24

Sachvortrag:

Am 25.09.2023 (SV-Nr. 223/23) wurde der Entwurf für ein Spielplatzkonzept im Bau- und Planungsausschuss öffentlich vorgestellt und dargestellt, dass im Haller Westen wie im Haller Osten ein Bewegungsangebot für Jugendliche fehlt. Aufgrund der regen Diskussion zur ersten Idee des Standorts für eine Rollsportanlage im Haller Westen erfolgte eine Alternativenprüfung, die im Folgenden dargestellt wird.

In Anlage 1 sind zunächst die unterschiedlichen Standorte abgebildet, welche unter anderem auch nach Anregungen aus dem Gemeinderat geprüft werden sollten. Mit Schreiben vom 26.11.2023 hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Flächen neben der Grundschule Gottwollshausen oder neben dem Wertstoffhof Breiteich als alternative Standorte vorgeschlagen.

Wie bei dem Spielplatzkonzept wird auch bei der Erstbewertung das Einzugsgebiet betrachtet, was für dieses Angebot 800-1000 m beträgt. Für die Übersichtskarte wurde ein Radius von 800 m gewählt. Bei der Ersteinschätzung der dargestellten Standorte fällt auf, dass große Teile des Einzugsbereichs der Standorte ‚Grohäcker/Häckselplatz’ und ‚Grohwiesenstraße’ keine besiedelten Flächen abdecken und damit für die Nutzer längere Wege als bei den Standorten ‚Breiteich‘ und ‚Teurersee‘ zu erwarten sind.

Alle Standorte wurden eingehend geprüft und anhand gleicher Kriterien bewertet (Anlage 2). Neben der Erreichbarkeit unterscheiden sich die Standorte auch insbesondere im Bereich der ‚Sozialen Kontrolle‘. Hier liegen die Standorte ‚Grohäcker/Häckselplatz’ und ‚Grohwiesenstraße’ deutlich hinter den anderen Standorten. Aufgrund des städtebaulichen Entwicklungspotenzials der Fläche neben der Grundschule Breiteich für eine mögliche Erweiterung des Siedlungsbereiches, sollte dieser Standort ausgeschlossen werden. Ferner sind die Flächen im Bereich der Stellplätze – also direkt gegenüber der Freiflächen der Grundschule - nur bedingt im Eigentum der Stadt. Die Fläche ‚Grohäcker/Häckselplatz’ erscheint aus Sicht der Verwaltung ebenfalls ungeeignet. Zwar ist diese deutlich positiver zu bewerten hinsichtlich der Schallimmissionen als die integrierten Standorte, die Lage erscheint aber äußerst kritisch in der direkten Nähe zur Westumgehung, der Breiteichstraße und dem eher gewerblich geprägten Umfeld was keinerlei soziale Kontrolle aufweist.

Diesbezüglich sind die integrierten Standorte für das Bewegungsangebot an Jugendliche an den Standorten ‚Breiteich‘ oder ‚Teurersee‘ deutlich besser geeignet. Die Schallimmissionen können an beiden Standorten baulich reguliert werden, so dass keine schädlichen Einwirkungen auf die nächstgelegene Wohnbebauung entsteht. Dies wurde für die beiden in der Anlage 3 und 4 gezeigten Skizzen bereits gutachterlich nachgewiesen. Die Erreichbarkeit ist an beiden Standorten gleich zu bewerten, so dass grundsätzlich beide Standorte in Frage kommen. Für den Standort ‚Breiteich‘ spricht, dass dessen Einzugsbereich auch den Ortsteil Gottwollshausen erfasst.

Das Angebot soll künftig die Bewegung und auch das Miteinander aller Alterstufen fördern. In Anlage 5 ist eine Referenz beigefügt und verdeutlicht, dass es sich nicht um ein reines Jugendangebot handelt, sondern unterschiedlichste Nutzergruppen angesprochen werden.

Zur Umsetzung der Maßnahme, ein öffentliches Bewegungsangebot im Haller Westen zu schaffen, wird in Vorbereitung für die Haushalsanmeldung eine weitergehende Planung angegangen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass Mittel in Höhe von voraussichtlich 400.000 € für eine Rollsportanlage inkl. des Lärmschutzes benötigt werden.

Nach der Vorstellung und Vorberatung im Bau- und Planungsausschuss soll im Gemeinderat am 06.03.2024 eine konkrete Standortempfehlung beschlossen werden.

Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan Standorte Rollsportanlage ‚Haller Westen‘
Anlage 2: Bewertungsmatrix - Standortfindung Rollsportanlage
Anlage 3: Skizze Rollsportanlage – Standort ‚Breiteich‘, DIN A4, M 1:1000
Anlage 4: Skizze Rollsportanlage – Standort ‚Teurersee‘, DIN A3, M 1:1000
Anlage 5: Referenz Rollsportanlage

Beschlussfassung:

1. Der Gemeinderat nimmt die Standortalternativenprüfung für eine Rollsportanlage im Haller Westen zur Kenntnis.

2. Dem Kostenrahmen von ca. 400.000 € für die Realisierung der Maßnahmen wird zugestimmt. Auf dieser Grundlage soll eine Fortführung der Planung im Hinblick auf die Mittelanmeldung 2025 erfolgen.

(Der Tagesordnungspunkt wurde behandelt, eine Abstimmung ist nicht erfolgt, dies ist für eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vorgesehen.)

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