§ 91 - Abschluss der Jahresrechnung 2002 der Stadt Schwäbisch Hall (vorläufig) (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Die Jahresrechnung 2002 der Stadt Schwäbisch Hall ist fertig gestellt. Sie muss vom Gemeinderat gemäß § 95 GemO beschlossen werden. Zuvor hat gemäß § 110 GemO die örtliche Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt zu erfolgen.
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2002 der Stadt wird gemäß § 95 GemO unter dem Vorbehalt festgestellt, dass der Gemeinderat sie nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt endgültig beschließt, wobei der Beschluss die gebildeten Haushaltsreste und die Genehmigung der 2002 geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben - soweit noch nicht geschehen - einschließen muss.
Die Schlusssummen betragen jeweils in Einnahmen und Ausgaben:
1. | Im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt zusammen |
85.191.611,68 € 28.541.055,79 € 113.732.667,47€ |
2. | Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (vorläufig) | 184.762.928,89 € |
3. | Als Rechnungsergebnis 2002 wird ein Überschuss in Höhe von ausgewiesen und festgestellt. |
10.396.457,31 € |
4. | Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt | 22.748.119,82 € |
5. | Der Schuldenstand der Stadt liebt bei | 33.212.866,37 € |
(einstimmig - 32 -)