TOP 14 - Verkehrssicherungshieb Badersklinge; hier: Grundsatzbeschluss weitere Wegeführung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 322/23

Sachvortrag:

Am 17.07.2023 (SV-Nr. 173/23, öffentlich) wurde dem Bau- und Planungsausschuss die Situation in der Badersklinge und unterschiedliche Szenarien vorgestellt, um der Verkehrssicherungspflicht in diesem innerstädtischen Wald nachzukommen. Die Diskussion in der Ausschusssitzung hat gezeigt, dass zum einen die kurze Wegeverbindung sehr geschätzt wird wie auch das Naturerlebnis, welches es zu erhalten gilt. Im mündlichen Vortrag hat die Verwaltung bereits bestätigt, dass durch das vorgeschlagene Vorgehen der Naturraum der Badersklinge sowie der Weg durch die Klinge erhalten werden soll. Entscheidend für den Umfang der Forstmaßnahme ist die Einstufung der Wege, die in diesem Wald verlaufen.

Möchte man fußläufig von der Innenstadt bis in die Kreuzäckersiedlung gelangen, wird man anhand des Wegeausbaus und der Wegeführung durch die Klinge geleitet. Dadurch erlangt der Weg die Funktion eines Gemeindeverbindungsweges und löst damit beim Nutzenden eine höhere Sicherheitserwartung als bei einem üblichen Waldweg aus. Die hohe Frequenz auf dem Weg wurde bereits in mehreren Gutachten festgehalten und lässt sich auch durch die zahlreichen Kommentare in der Petition ablesen. Die Frequenz allein ist zunächst nicht ausschlaggebend für die Ableitung einer höheren Sicherheitserwartung innerhalb von Waldflächen, sondern vielmehr der Ausbauzustand. Geländer, asphaltierte Bereiche oder Stützmauern sind ein Indiz für eine Verkehrssicherungspflicht, die unter anderem eine regelmäßige Kontrolle des Baumbestandes zur Folge hat sowie die Beseitigung von offensichtlichen Gefahren. Im Fall eines Ausbaus des Weges durch die Badersklinge müsste somit der gesamte Eschenbestand entnommen werden, was aufgrund des hohen Anteils von über 90 Prozent einem Kahlschlag der Klinge gleichkäme. Somit wäre das heutige Naturerlebnis, insbesondere mit dem alten Baumbestand, auch laut Aussage der Unteren Forstbehörde, mindestens für ein bis zwei Generationen nicht mehr gegeben.

Die Verwaltung hat daher vorgeschlagen, die Kategorisierung der Wegeverbindungen (s. hierzu Anlage) durch den Wald der Badersklinge deutlich ablesbarer zu machen und dabei den Weg entlang des Badersklingenbaches zwar zu erhalten, jedoch die baulichen Elemente zu entfernen, die eine höhere Sicherheitserwartung des Nutzers auslösen könnten. Darüber hinaus soll mit einer entsprechenden Beschilderung nochmals klargestellt werden, dass es sich bei dem Weg entlang des Baches um einen Waldweg handelt und dadurch im Sinne des Landes- und Bundeswaldgesetzes (§ 37 Abs. 1 LWaldG und § 14 Abs. 1 BwaldG) der Selbstschutz im Vordergrund steht. Waldbesucher müssen daher auf einen niedrigen Standard und typische Gefahren des Waldes eingestellt sein. So kann der Weg durch die Badersklinge weiterhin begehbar und auch das Naturerlebnis erhalten bleiben.

Ferner kann zukünftig auch die städtische Wanderroute 4 wieder entlang des Badersklingenbaches verlegt werden, die heute aufgrund der unklaren Hierarchie der Wege noch auf dem Max-Kade-Weg und Fehleisenweg verläuft (<a href="https://www.tourismus-bw.de/touren/tour-4-durch-die-haller-klinge-4907f75ca2">https://www.tourismus-bw.de/touren/tour-4-durch-die-haller-klinge-4907f75ca2</a>). Weiterhin wird der Weg begehbar gehalten und Staudammbildungen bspw. aufgrund von Baumstürzen vermieden.

Da die Verwaltung kurze fußläufige Verbindungen fördern möchte, die auch mit dem Rad genutzt werden können, wurde ein Ausbau des Max-Kade-Weges und Fehleisenweges vorgeschlagen, der künftig die offizielle Funktion des Gemeindeverbindungsweges übernehmen soll. Der Abschnitt Max-Kade-Weg ist ebenfalls im Radverkehrskonzept benannt, der heute aufgrund der Breite offiziell nicht mit dem Rad befahren werden darf. Die Wege sollen daher mit einer Breite zwischen 2 Meter (Mindestbreite für Radverkehr auf Waldwegen gem. § 37 Abs. 3) und 2,50 Meter (gem. ERA 2010 für Kombinierte Geh-Radwege in beide Richtungen) ausgebaut werden. Für den Baumbestand bedeutet dies, dass eine regelmäßige Kontrolle erfolgt sowie die Beseitigung von offensichtlichen Gefahren, also bspw. die Entnahme von Eschen aufgrund der eingeschränkten Statik bzw. der nicht ablesbaren Baumsturzgefahr. Weiterhin muss aber auch auf diesem Weg mit waldtypischen Gefahren gerechnet werden, da auch der Max-Kade-Weg und der Fehleisenweg weiterhin durch einen Wald im Sinne des § 2 LwaldG verläuft.

Die neuen Hierarchien der Wege durch den Wald der Badersklinge wurden bereits mit dem Schwäbischen Albverein – Ortsgruppe Schwäbisch Hall besprochen, die das Vorgehen der Verwaltung begrüßen.

Zur Umsetzung der Wegeführung durch den Wald der Badersklinge werden Kosten für die Forstmaßnahme in Höhe von rund 45.000 € sowie rund 250.000 € für eine grundlegende Sanierung des Fuß- und Radweges (Max-Kade-Weg, Fehleisenweg) angenommen. Grundsätzlich ist eine Förderung der Wegesanierung möglich und wird mit der folgenden Planung näher geprüft.

Nach Abschluss des Starkregenkonzeptes, mit dem Mitte 2024 zu rechnen ist, soll zudem der Einbau eines neuen Rechens am Ende der Badersklinge geprüft werden, der dann über den ausgebauten Fehleisenweg gut über die Seiferheldstraße zur erreichen und unterhalten wäre.

Anlagen:
Anlage 1: Hierarchie künftige Wegeführung Badersklinge
Anlage 2: Schreiben Schwäbischer Albverein

Beschlussfassung:

1. Der Gemeinderat stimmt der künftigen Hierarchie der Wege durch den Wald der Badersklinge zu.

2. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Durchführung der im Sachvortrag beschrieben Maßnahmen beauftragt. Die Wertgrenzen für die Vergabe von Leistungen bleibt davon unberührt.

(einstimmig - 25)

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