TOP 3 - Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchungen vom Finanz- in den Ergebishaushalt; hier: Bericht über einzelne Maßnahmen im Jahr 2021 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 164/22

Sachvortrag:

Der Gemeinderat (GR) hat am 13.10.2014 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
Der GR ermächtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern unter bestimmten Voraussetzungen in den Ergebnishaushalt umzuschichten (siehe § 213, TOP Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchung vom Finanz- in den Ergebnishaushalt, öffentlich).
Auf Wunsch des GR wurde hierfür noch der nachstehende Zusatz beschlossen:
„Für alle Maßnahmen über 10.000 €, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dies gilt für die nächsten zwei Jahre.“
Die Verwaltung wird den Verwaltungs- und Finanzausschuss weiterhin über die einzelnen Maßnahmen in Kenntnis setzen.

Im Jahr 2021 wurden drei Umbuchungen in Höhe von insgesamt 170.992,00 € durchgeführt. Die Umbuchungen erfolgten für die nachstehenden Zwecke:

- Von der investiven Maßnahme 12130 „EDV-Anlage: Anschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen“ wurden am 18.05.2021 31.000,00 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42710010 „Aufwendungen für EDV“ umgebucht.
Im April 2021 wurde entschieden, die Mitglieder des Gemeinderats mit Laptops auszustatten. Der Kauf von 40 Chromebooks mit Zubehör (Notebook-Tasche und Headsets) sowie der Software für die Einrichtung und Verwaltung dieser Geräte hat sich auf rd. 31.000,-- € beziffert.
Die angeschafften einzelnen Geräte hatten einen Einzelpreis unter insgesamt netto 1.000,-- € und waren demzufolge aufwandswirksam im Ergebnishaushalt abzubilden.

- Von der investiven Maßnahme 18012 „ Stadtbibliothek: Neue Straße 7: Verschiedene Maßnahmen“ wurden am 18.06.2021 120.000,00 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42110000 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ übertragen.
Bei der Veranschlagung dieser investiven Finanzmittel in Höhe von ursprünglich 400.000 € im Haushaltsjahr 2019 wurde davon ausgegangen, dass für verschiedene Maßnahmen beim Gebäude Neue Straße 7 diese Finanzmittel benötigt werden. Im Jahr 2019 und im Jahr 2020 sind keine Auszahlungen angefallen, sodass beim Jahresabschluss 2020 lediglich noch 120.000,-- € als Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2021 übertragen wurden.
Im Jahr 2021 wurden für die Erneuerung der Lamellen für den Sonnenschutz 120.000,-- € erforderlich. Nach den Vorgaben im Leitfaden „Bilanzierung“ für Baden-Württemberg müssen nach der sogenannten „3-Gewerkeregelung“ bestimmte Gewerke innerhalb von 3 Jahren ausgeführt werden.
Nach Aussage des Hochbauamtes im Frühsommer 2021 waren für das Gebäude Neue Straße 7 im Jahr 2021 keine weiteren Arbeiten vorgesehen, die Aufwendungen für die Erneuerung der Lamellen waren somit im Ergebnishaushalt abzubilden.

- Von der investiven Maßnahme 12134 „Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung: Ankauf von Kunstwerken“ wurden 19.992,00 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42710000 „Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ umgebucht.
Am 16.12.2021 ging beim Fachbereich Finanzen für die Erfassung in der Zentralen Buchhaltung eine Rechnung von der Stadtplanung über den „Ankauf von Kunstwerken“ für die Unterführung am Bahnhof Hessental mit einem Rechnungsbetrag über 19.992,-- € ein.
Da es sich hier allerdings nicht um einen Kauf eines Kunstwerkes, sondern vielmehr um die künstlerische Gestaltung der Unterführung Bahnhof Hessental handelt, ist diese Auszahlung nicht aktivierungsfähig, sondern muss im Ergebnishaushalt als Aufwand verbucht werden.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen zu den aufgeführten Mittelumbuchungen zustimmend Kenntnis.
(ohne Abstimmung)

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